ADR Handlampen
Berndt Gefahrgutausrüstung e.K./Start/Produkte/Persönliche Ausrüstung/ADR HandlampenArtikel
Das ADR schreibt die Mitführung einer Handlampe "ohne metallische Oberfläche" im Kapitel 8.1.5 für "jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung" vor.
Sofern für das Transportgut zusätzlich die "Sondervorschrift S2" gilt, ist eine "EX-geschützte" Handleuchte erforderlich !
Kontrollieren Sie grundsätzlich vor Fahrtantritt die einwandfreie Funktion der Leuchte !
Die Handleuchte : EX oder gummiert ?
Unsere ADR-Koffer sind in den Inhalten den Anforderungen der Gefahrgüter entsprechend aufgeteilt.
Hier sollten z.B. auch Sondervorschriften wie z.B. ADR 8.5 S2 (1) "EX-geschützte Handlampe" bei Ihrer Auswahl Beachtung finden.
Hierzu finden Sie im Folgenden eine PDF-Datei mit allen UN-Nummern, für die eine EX-geschützte Handlampe gefordert wird :
Zusätzliche Vorschriften für die Beförderung entzündbarer flüssiger oder gasförmiger Stoffe
(1) Tragbare Beleuchtungsgeräte
Das Ladeabteil gedeckte Fahrzeuge, die flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt bis höchstens 60 °C oder die entzündbare Stoffe oder Gegenstände der Klasse 2 befördern, darf nur mit solchen tragbaren Beleuchtungsgeräten betreten werden, die so beschaffen sind, dass sie entzündbare Dämpfe oder Gase, die sich im Inneren des Fahrzeugs ausgebreitet haben könnten, nicht entzünden können.
(2) Betrieb von Verbrennungsheizgeräten während der Beladung oder Entladung
Während der Beladung und Entladung sowie an den Ladestellen ist der Betrieb von Verbrennungsheizgeräten der Fahrzeuge des Typs FL (siehe Teil 9) verboten.
(3) Maßnahmen zur Vermeidung elektrostatischer Aufladungen
Bei Fahrzeugen des Typs FL (siehe Teil 9) ist vor der Befüllung oder Entleerung der Tanks eine elektrisch gut leitende Verbindung zwischen dem Aufbau des Fahrzeugs und der Erde herzustellen. Außerdem ist die Füllgeschwindigkeit zu begrenzen.
ADR-Handleuchte ohne metallische Oberfläche
-ABVERKAUF-
gummierte DURACELL-Handleuchte gem. ADR 8.1.5
incl. 2 x Batterie AA
Taschenlampe mit sehr stabilem Gummigehäuse....
(ohne MwSt): ab 20 Stück: 9,10 € ab 40 Stück: 8,20 € ab 100 Stück: 7,80 €
LED-Stiftleuchte
ideal als Inspektionsleuchte geeignet
sehr klein und flexibel
Maße : 167mm x 33mm
LED-Leuchtmittel 160lm
mit magnetischem Clip
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LED-Handleuchte ohne metallische Oberfläche
Taschenlampe mit sehr stabilem Gummigehäuse.
Spritzwassergeschützt und schockgeprüft
LED-Leuchtmittel 30lm
inkl. 2 Stück Mignon-Batterien...
(ohne MwSt): ab 20 Stück: 8,80 € ab 40 Stück: 7,90 € ab 100 Stück: 7,50 €
LED-Handleuchte ohne metallische Oberfläche (Groß)
Taschenlampe mit sehr stabilem Gummigehäuse.
Spritzwassergeschützt und schockgeprüft
LED-Leuchtmittel 50lm
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(ohne MwSt): ab 20 Stück: 13,25 € ab 40 Stück: 13,09 € ab 100 Stück: 12,58 €
EX-geschützte Handleuchte MITYLITE 2AAA-LED
Ex-Schutz:
II 1 G Ex ia op is IIC T4 Ga
Referenznr : 1975ZO
Zertifikat : Baseefa18ATEX0065
ATEX Zone 0 / Kat. 1
Antistatisches,...
(ohne MwSt): ab 10 Stück: 37,00 € ab 25 Stück: 36,00 € ab 50 Stück: 35,00 €
Wann wird die EX-Leuchte benötigt ?
ADR 8.5 S2 (1) Tragbare Beleuchtungsgeräte
Das Ladeabteil gedeckte Fahrzeuge, die flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt bis höchstens 60 °C oder die entzündbare Stoffe oder Gegenstände der Klasse 2 befördern, darf nur mit solchen tragbaren Beleuchtungsgeräten betreten werden, die so beschaffen sind, dass sie entzündbare Dämpfe oder Gase, die sich im Inneren des Fahrzeugs ausgebreitet haben könnten, nicht entzünden können.
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