LQ-Kennzeichnung Berndt Gefahrgutausrüstung e.K./Start/Produkte/ADR Kennzeichnung/Zusatz-Kennzeichnungen/LQ-KennzeichnungArtikel
Erklärung zu "LIMITED QUANTITY"
Der Begriff "Limited Quantity" oder auch "LQ" bedeutet direkt in die deutsche Sprache übersetzt "limitierte Anzahl". Im Gefahrgutrecht bedeutet dieser Begriff "in begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter" und ist im ADR-Kapitel 3.4 beschrieben. Somit ist auch "limited Quantitiy" ein Gefahrgut, welches unter bestimmten Erleichterungen transportiert werden kann.
Hier finden Sie weitere Informationen und die "Kennzeichnung begrenzte Mengen" nach ADR Kapitel 3.4.7, 3.4.8 und 3.4.13 :
Auszug aus ADR / Kapitel 3.4.13 :
Kennzeichnung von Beförderungseinheiten und Containern mit "LQ"
a) Beförderungseinheiten mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse über 12 Tonnen, mit denen Versandstücke mit gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen (Anm. 3.4.14 : ab Menge 8 Tonnen) befördert werden, müssen gemäß Abschnitt 3.4.13 a) vorn und hinten gekennzeichnet sein, sofern sie nicht bereits gemäß Abschnitt 5.3.2 mit orangefarbenen Tafeln gekennzeichnet sind.
b) Container, mit denen Versandstücke mit gefährlichen Gütern in begrenzten Mengen (Anm. 3.4.14 : ab Menge 8 Tonnen) befördert werden und die auf Beförderungseinheiten mit einer höchstzulässigen Gesamtmasse über 12 Tonnen verladen sind, müssen gemäß Abschnitt 3.4.13 b) auf allen vier Seiten gekennzeichnet sein, sofern sie nicht bereits gemäß Abschnitt 5.3.1 mit Großzetteln (Placards) versehen sind.
Freistellung für die in begrenzten Mengen verpackten gefährlichen Güter nach Kapitel 3.4 ADR
Voraussetzung:
Einhaltung spezieller Mengengrenzen und Verpackungsvorschriften nach Kapitel 3.4 (ergibt sich aus der Tabelle 3.2 A, Spalte 7a).
Maximalwerte : 30 kg bei Versandstücken und 20 kg bei Trays
Kennzeichnungen :
Das Versandstück muss deutlich und dauerhaft gekennzeichnet sein.
Das anzubringende Kennzeichen muss ein auf die Spitze gestelltes Quadrat mit einer Seitenlänge von mindestens 100 mm bilden,. Die oberen und unteren Teilbereiche der Randlinie müssen schwarz sein und der mittlere Bereich entweder weiß oder mit stark kontrastierendem Hintergrund.
Sofern Umverpackungen gem. ADR 5.1.2.1 a) (i) genutzt werden :
...muss die Umverpackung :
mit dem Ausdruck «UMVERPACKUNG» gekennzeichnet sein. Die Buchstabenhöhe des Ausdrucks «UMVERPACKUNG» muss mindestens 12 mm sein. Das Kennzeichen muss in einer Amtssprache des Ursprungslandes und, wenn diese Sprache nicht Deutsch, Englisch oder Französisch ist, außerdem in Deutsch, Englisch oder Französisch angegeben sein, sofern nicht Vereinbarungen zwischen den von der Beförderung berührten Staaten etwas anderes vorschreiben...
Sofern Versandstücke mit Ausrichtungspfeilen gem. ADR 5.2.1.10 in der Umverpackung eingesetzt sind :
...muss die Umverpackung :
Die in Unterabschnitt 5.2.1.10 abgebildeten Ausrichtungspfeile sind auf zwei gegenüberliegenden Seiten von Umverpackungen anzubringen, die Versandstücke enthalten, die gemäß Absatz 5.2.1.10.1 zu kennzeichnen sind, es sei denn, die Kennzeichen bleiben sichtbar.
Jedes Versandstück, das mit den in Unterabschnitt 5.2.1.10 beschriebenen Ausrichtungszeichen versehen und in eine Umverpackung oder in eine Großverpackung eingesetzt ist, muss gemäß diesen Kennzeichen ausgerichtet sein.
Beförderungspapier:
Auf ein Beförderungspapier nach Kapitel 5.4.1 ADR kann verzichtet werden.
LQ-Kennzeichnung 250x250 Alu
nach ADR/GGVSEB 3.4.7.1 und 3.4.7.15
Abmessungen : 250 x 250mm
Material : Aluminium 2mm stark
aufkaschierte PE-Folie, seewasserfest
(ohne MwSt): ab 10 Stück: 10,50 € ab 20 Stück: 10,20 € ab 50 Stück: 9,90 €
LQ-Kennzeichnung 250x250 magnetisch
nach ADR/GGVSEB 3.4.7.1 und 3.4.7.15
Abmessungen : 250 x 250mm
Material : PE-Folie, seewasserfest
auf 0,9mm Magnet-Trägerfolie aufkaschiert
(ohne MwSt): ab 25 Stück: 8,00 € ab 50 Stück: 7,80 € ab 100 Stück: 7,50 €
LQ-Kennzeichnung 300x300 Alu
nach ADR/GGVSEB 3.4.7.1 und 3.4.7.15
Abmessungen : 300 x 300mm
Material : Aluminium 2mm stark
aufkaschierte PE-Folie, seewasserfest
(ohne MwSt): ab 10 Stück: 11,80 € ab 20 Stück: 11,40 € ab 50 Stück: 11,00 €
LQ-Kennzeichnung 100x100 PE-Folie
für Versandstücke bei "Transport in begrenzten Mengen"
nach ADR/GGVSEB 3.4.7.1
Abmessungen : 100 x 100 mm
Material : PE-Folie,...
(ohne MwSt): ab 100 Stück: 1,20 € ab 300 Stück: 1,00 € ab 500 Stück: 0,90 €
LQ-Kennzeichnung 100x100 PE-Folie
für Versandstücke bei "Transport in begrenzten Mengen"
nach ADR/GGVSEB 3.4.7.1
Abmessung : 100 x 100mm
Material : PE-Folie,...
(ohne MwSt): ab 3 Stück: 56,00 € ab 6 Stück: 49,00 € ab 10 Stück: 41,00 €
LQ-Kennzeichnung 250x250 Kunststoff
nach ADR/GGVSEB 3.4.7.1 und 3.4.7.15
Abmessungen : 250 x 250mm
Material : PE-Folie, seewasserfest
auf Kunststoff-Trägerplatte...
(ohne MwSt): ab 10 Stück: 5,30 € ab 20 Stück: 4,80 € ab 50 Stück: 4,20 €
LQ-Kennzeichnung 100x100 magnetisch
Versandstück-Kennzeichnung bei "begrenzter Menge"
nach ADR/GGVSEB 3.4.7.1
Abmessungen : 100 x 100mm
Material : PE-Folie, seewasserfest
auf...
(ohne MwSt): ab 25 Stück: 5,80 € ab 50 Stück: 5,50 € ab 100 Stück: 4,90 €
LQ-Kennzeichnung 100x100 Papier
für Versandstücke bei "Transport in begrenzten Mengen"
nach ADR/GGVSEB 3.4.7.1
Abmessung : 100 x 100mm
Material : Papier,...
(ohne MwSt): ab 3 Stück: 56,00 € ab 6 Stück: 49,00 € ab 10 Stück: 41,00 €
LQ-Kennzeichnung 300x300 Kunststoff
nach ADR/GGVSEB 3.4.7.1 und 3.4.7.15
Abmessungen : 300 x 300mm
Material : PE-Folie, seewasserfest
auf Kunststoff-Trägerplatte aufkaschiert
(ohne MwSt): ab 10 Stück: 5,90 € ab 20 Stück: 5,50 € ab 50 Stück: 5,00 €
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