Gefahrgutrecht
INTERNATIONALES RECHT
Das Gefahrgutrecht hat sich ursprünglich in den 50er/60er Jahren entwickelt.
Basis bilden hier die UN-Modellvorschriften "Orange Book", welche durch einen Sachverständigenausschuss des Wirtschafts- und Sozialrats der vereinten Nationen als "Empfehlungen" für den internationalen Gefahrguttransport erarbeitet wurden.
Diese Empfehlungen werden alle 2 Jahre aktuallisiert und dienen zur Umsetzung in die nationalen Regelwerke in den ADR-Vertragsstaaten....
Deutschland ist in diesem Ausschuss durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vertreten.
Die UN-Modellvorschriften richten sich weltweit an die Regierungen und internationalen Organisationen, haben jedoch keine unmittelbare Rechtsgültigkeit.
Die Modellvorschriften umfassen :
- die Kriterien und Einstufungsregeln für die neun Gefahrgutklassen mit den einzelnen Unterklassen,
- das Verzeichnis der international verbindlich eingestuften Gefahrgüter mit derzeit cirka 3500 Einträgen,
- allgemeine Verpackungsanforderungen sowie Dokumentation und Verweise auf geeignete Prüfverfahren...
Zu den internationalen Gefahrgut-Regelwerken zählen z.B. :
Internationaler Seeschiffsverkehrs-Code für gefährliche Güter
- IMDG = International Maritime Code for Dangerous Goods
Regelwerk für den internationalen Luftverkehr der internationalen Luftverkehrs-Vereinigung
- IATA = International Air Transport Association
NATIONALES RECHT
In Europa sind die UN-Modellvorschriften in weitere dann rechtsgültige Regelwerke umgesetzt.
Hierzu zählen die verkehrsträgerspezifischen europäischen und internationalen Regelwerke :
Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse
- ADR = Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route
Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Schiene
- RID = Règlement concernant le transport international ferroviaire de marchandises Dangereuses
Die rechtliche Grundlage für die Beförderung von gefährlichen Gütern ist im Gefahrgutbeförderungsgesetz GGBefG festgelegt.
Unser Service für Ihre Recherche
Natürlich müssen auch wir uns täglich mit den Details des Gefahrgutrechts befassen.
Als Gefahrgutbeauftragte sehen wir für Sie als Kunden den Sinn in der Erarbeitung von verständlichen Lösungen. Die Fragestellungen unserer Kunden helfen uns dabei, bestimmte regelmäßig wiederkehrende Punkte näher zu erfassen und in einfachen Worten zu erklären.
Aus diesem Grund haben wir uns die Mühe gemacht und verschiedene Kapitel des ADR abzugrenzen und als kostenfreien Download (PDF) bereit zu stellen.
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