Schritt 10 - Regelwerk und Schulung Berndt Gefahrgutausrüstung e.K./Start/Produkte/Schnell-Konfigurator/Schritt 10 - Regelwerk und SchulungArtikelBerndt Gefahrgutausrüstung e.K./Start/Produkte/Schnell-Konfigurator/Schritt 10 - Regelwerk und SchulungArtikel

Ausrüstungs-BASIS Schnell-Konfigurator

Unterweisung des Fahrpersonals / ADR-Schulung / Regelwerke. FERTIG !

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Welche Schulung wird benötigt und welches Regelwerk ist gültig ?

Unterweisung nach ADR/GGVSEB Kapitel 1.3

Die bei den Beteiligten beschäftigten Personen, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, müssen in den Anforderungen, die die Beförderung gefährlicher Güter an ihren Arbeits- und Verantwortungsbereich stellt, unterwiesen sein.

Arbeitnehmer müssen vor der Übernahme von Pflichten unterwiesen sein und dürfen Aufgaben, für die eine erforderliche Unterweisung noch nicht stattgefunden hat, nur unter der direkten Überwachung einer unterwiesenen Person wahrnehmen.

Diese Unterweisung ist z.B. für den Fahrzeugführer zwingend erforderlich, wenn Transporte im Rahmen der begrenzten Menge (1000-Punkte-Regel) nach ADR 1.1.3.6 durchgeführt werden...

Die Unterweisung kann z.B. von Ihrem Gefahrgutbeauftragten oder von entsprechenden Schulungsanbietern durchgeführt werden.


ADR-Schein / ADR-Bescheinigung / Schulungsnachweis

Bei einem Gefahrguttransport oberhalb der Freigrenzen (kennzeichnungspflichtigem Transport) ist das Mitführen einer entsprechenden, gültigen Schulungsbescheinigung erforderlich.

 

Bei Transporten im Rahmen der Freistellung nach ADR 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel) ist für den Fahrzeugführer die UNTERWEISUNG nach Kapitel 1.3 zwingend vorgeschrieben.

Unterweisung nach 1.3  Unterweisungs-Software

 

Wir selbst führen KEINE ADR-Schulungen durch !


Für Europa ist den Mitgliedsstaaten das Regelwerk des ADR/RID durch Richtlinien und Verordnungen zur Übernahme vorgegeben. Diese Mitgliedsstaaten setzen die Regelwerke wiederum in die jeweilige länderspezifische Gesetzgebung um.

In Deutschland :

  • GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt),  
  • RSEB: Richtlinien zur Durchführung derGefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) 
  • und die Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (GbV)

Das Regelwerk ADR/GGVSEB wird alle 2 Jahre (in den ungeraden Jahren...) aktuallisiert. Aktuell : ADR 2021

 

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