Handschutz

In der berufsgenossenschaftlichen Regel DGUV 112-995  ist die Benutzung von Handschutz definiert. 

DGUV 112-995

Die Grundanforderungen, die für alle Schutzhandschuhe gelten, sind in der DIN EN 420 „Allgemeine Anforderungen für Handschuhe“ festgelegt.

Bei der Auswahl von Schutzhandschuhen sind die Forderungen nach bestmöglichem Schutz abzuwägen.

 

Weiterführende Informationen z.B. zu Chemikalien-Schutzhandschuhen sind ebenfalls seitens der DGUV (Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung) in einer Broschüre geregelt :

DGUV 212-007

Leder-Handschuhe

Schutzhandschuhe unterscheiden sich grundsätzlich im Material und in den jeweiligen Schutzwirkungen.

Narbenleder

    • Narbenleder ist durch seine feste und glatte Oberfläche beständig gegen Öle und Fette. Wegen der festen Faserstruktur seiner Oberfläche ist es schnittempfindlicher als Spaltleder. Narbenleder mit eringer Dicke wird dort eingesetzt, wo der Träger des Schutzhandschuhes feinfühlig arbeiten muss

Spaltleder

    • Spaltleder aus dem unteren Hautbereich (kein Mittelspalt) hat wegen seiner dichteren Faserstruktur gegenüber gleichdickem Narbenspalt eine höhere Festigkeit. Es ist nicht so weich wie Narbenleder.

    Schutzwirkung

    Auf Grund seiner Struktur ist Leder gegen mechanische Beanspruchung besonders widerstandsfähig; es besitzt ein hohes Feuchteaufnahmevermögen und eine hohe Wasserdampfdurchlässigkeit. Durch spezielle Behandlung des Leders, z.B. Beschichtung, lässt sich dessen Schutzwirkung erhöhen.

    Zum Anfassen heißer Gegenstände ist Spaltleder mit entsprechender Gerbung und isolierendem Innenfutter gut geeignet. Zur Wärmereflexion kann Leder mit einer Aluminiumfolie kaschiert oder mit Aluminium bedampft werden. Schrumpfarme Spezialleder halten einer Wärmeeinwirkung bis 250 °C stand.Normales Leder sollte nicht höheren Temperaturen als 80 °C ausgesetzt werden.

    Die Dicke des Leders muss auf den Verwendungszweck des Schutzhandschuhes abgestellt sein, wobei eine Mindestdicke von 1,3 mm nicht unterschritten werden sollte. Bei höheren Anforderungen an das Tastgefühl genügt weiches Leder mit einer Mindestdicke von 0,5 mm

 

Kunststoff-Handschuhe

Hauptsächlich kommen folgende Materialien zum Einsatz:

vernetzbare Elastomere

  • Naturkautschuk, Naturlatex (NR),
  • Chloroprenkautschuk, Chloroprenlatex (CR),
  • Nitrilkautschuk, Nitrillatex (NBR),
  • Butylkautschuk, Butyl (IIR),
  • Fluorkautschuk (FKM)

Thermoplaste

  • Polyvinylchlorid (PVC),
  • Polyvinylalkohol (PVAL),

    • Polyethylen (PE).

Unterschieden wird zwischen Schutzhandschuhen aus

  • Folie,
  • Kunststoff mit Beschichtungsträger (Voll- oder Teilbeschichtung),
  • Kunststoff ohne Beschichtungsträger.

    Schutzhandschuhe aus Kunststoff - hierunter sind nicht Schutzhandschuhe aus Chemiefasern zu verstehen - sollen flexibel und widerstandsfähig gegen mechanische Einwirkungen sein. Sie können so verarbeitet sein, dass sie flüssigkeitsdicht und weitgehend beständig sind gegen Öle, Fette, Säuren und Lösemittel.

    Da das Material von Kunststoff-Schutzhandschuhen unter Wärmeeinwirkung erweichen kann, ist der Kontakt mit heißen Gegenständen zu vermeiden. Der Hersteller sollte in jedem Fall befragt werden, wenn eine thermische Belastung der Schutzhandschuhe aus Kunststoff vorgesehen ist.

    Zur Erhöhung der Griffsicherheit eignet sich das Aufbringen eines abriebfesten Granulats oder eine Profilierung mit Noppen oder Rippen.

    Die Schutzwirkung von Kunststoff-Schutzhandschuhen gegenüber Chemikalien ist unbedingt vom Hersteller zu erfragen !

Kennzeichnung von Schutzhandschuhen

Schutzhandschuhe müssen mindestens mit folgenden Angaben deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet sein:

  • Name oder Kennzeichnung des Herstellers oder Lieferers,
  • Typenangabe oder Modellnummer,
  • Größenangabe.
  • Zusätzlich muss das CE-Zeichen angebracht sein.

Piktogramme müssen auf dem Handschuh oder auf der kleinsten Verpackung angegebensein, damit sofort erkennbar ist, für welche Einwirkung der Schutzhandschuh schützen soll. Auf dem Piktogramm muss auch die Leistungsstufe angegeben sein.

Handschutz nach ADR/GGVSEB

In der ADR/GGVSEB ist gem. Kapitel 8.1.5 b) und der RSE 5-10.4.4 “geeigneter” Handschutz vorgeschrieben.

Einen gegen alle Risiken “geeigneten” Schutzhandschuh kann Ihnen jedoch kein Hersteller anbieten.  Aufgrund der Vielfalt der chemischen Gefährdungen durch verschiedene Stoffe ist ein Chemie-Schutzhandschuh gem. der Beständigkeitslisten des Herstellers für den jeweiligen Einsatz zu auszuwählen.

Grundsätzlich abhängig vom Einsatzbereich

  • Chemieschutzhandschuh 
  • Thermo-Schutzhandschuh
  • Leder-Stulpenhandschuh

Die in unseren persönlichen Ausrüstungs-Set´s vorhandenen PVC-Universal-Chemieschutzhandschuhe bieten zwar gegen sehr viele Chemikalien eine ausreichende Schutzwirkung, jedoch ist der “geeignete” Handschuh stoffabhängig anzufragen.

 

Beständigskeitsliste

Die "Beständigkeitsliste" für unsere Schutzhandschuhe finden Sie hier :

Beständigkeitsliste

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