ADR-Check International
Kostenloser ADR-1000-Punkte-Rechner
Sensationelles, kostenloses Onlinetool für Ihre Gefahrgut-Transporte !
Schnell mal "checken", welcher Wert (1000 Punkte-Regel) mit den zu transportierenden Gefahrgütern erreicht wird. Freistellung nach ADR 1.1.3.6 oder doch kennzeichnungspflchtig ?
Hier zum Tool :
Was bedeutet Freistellung nach ADR 1.1.3.6
Was ist ADR 1.1.3.6 oder die "1000 Punkte Regel"?
Für den Transport gefährlicher Güter auf der Strasse (aufgrund der Originalsprache in Französisch abgekürzt mit ADR), können je nach Beförderungsart und Menge bestimmte Freistellungen in Anspruch genommen werden.
Eine dieser Freistellungen ist in Abschnitt 1.1.3.6 des ADR aufgeführt :
Sie befreit Beförderungen, welche eine bestimmte Totalmenge an Gefahrgut in einer "Beförderugseinheit" nicht überschreiten, von einem Grossteil der ADR-Transportvorschriften, jedoch nicht von allen Vorschriften. Einige Vorschriften bleiben trotzdem bestehen (z.B. Feuerlöscher, Beförderungspapier u.w.), d.h. man kann in diesem Fall nicht von einer Totalbefreiung sprechen.
Die Berechnung der Mengengrenze ("Punkte")
Zur Berechnung der einheitenlosen Summe muss zumindest die UN-Nummer, die zu befördernde Menge und je nach UN-Nummer die Verpackungsgruppe oder der Klassifizierungscode bekannt sein, wobei letzteres durch eine tabellarische Übersicht vom vorliegenden Rechner bereitgestellt wird, sofern mehrere unterschiedliche Einträge möglich sind.
Die effektive Berechnung erfolgt dann über die Beförderungskategorie (eine Zahl zwischen 0 und 4), welche dem eindeutigen Gefahrgut-Eintrag zugewiesen ist. Je nach Beförderungskategorie muss die Menge an Gefahrgut mit einem Faktor zwischen 0 und 50 multipliziert werden.
Die Summe aller berechneten Einzelwerte der geladenen gefährlichen Güter darf dann den Wert 1'000 nicht übersteigen, sonst ist der Transport "kennzeichnungspflichtig.
Was passiert bei Überschreitung der "1'000 Punkte-Grenze" ?
Bei Überschreitung der sogenannten "1'000 Punkte-Grenze", müssen für Fahrzeug und Fahrer alle ADR-Transportvorschriften berücksichtigt werden.
So muss zum Beispiel an der Beförderungseinheit hinten und vorne eine orangefarbene Kennzeichnung angebracht werden, um einen ADR-Transport zu signalisieren. Ausserdem muss der Fahrer eine spezielle Ausbildung für die Beförderung gefährlicher Güter erfolgreich absolviert haben und im Besitz des Ausbildungsnachweises sein (auch "ADR-Schein" genannt).
Absender und Beförderer müssen bei Überschreitung zudem ggf. einen Gefahrgutbeauftragten ernennen...
Wir freuen uns natürlich, dass Sie diesen "1000-Punkte-Rechner" seit mehreren Jahren als kostenfreies Tool nutzen.
Inzwischen können Sie auch ein "Muster" eines Beförderungspapier nach ADR 5.4.1 als DEMO-PDF ansehen oder Sie nutzen gleich die komfortabele Onlineerstellung des Papiers über das Tool "EasyDGD"...
ADR-CHECK : So funktioniert das !
Beispiel UN 1203 :
Was Sie vorher wissen müssen, ist die "UN-Nummer" des Gefahrgutes, ggf. die Verpackungsgruppe / genauere Klassifizierung und die Menge.
Nach Eingabe der UN-Nummer und der Menge zeigt Ihnen der ADR-CHECK folgende Daten an :
- Beschreibung des Gefahrgutes (nach ADR Tabelle 3.2)
- Gefahrzettel zur Kennzeichnung
- den errechneten Wert (die "Punkte") / dahinter in Klammern die maximale Menge (LIMIT) für dieses Gefahrgut, um die Freistellung 1.1.3.6 nutzen zu können und natürlich, ob bei dieser Menge eine "Kennzeichnungspflicht" (ADR-Transport) besteht...
- die Menge für eine evtl. Freistellung nach Kapitel 3.4 ("in begrenzten Mengen verpackt"...)
- den Code für eine evtl. Freistellung nach Kapitel 3.5 ("in freigestellten Mengen verpackt"...)
- ob ein "Sicherungsplan" gem. ADR 1.10 erforderlich ist
- wie ein Dokument nach ADR 5.4.1 aussehen sollte...
Codierung nach ADR 3.5
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