Premium-Sets Berndt Gefahrgutausrüstung e.K./Start/Produkte/Persönliche Ausrüstung/ADR / GGVSEB - Koffer/Premium-SetsArtikelBerndt Gefahrgutausrüstung e.K./Start/Produkte/Persönliche Ausrüstung/ADR / GGVSEB - Koffer/Premium-SetsArtikel

Unsere "PREMIUM"-Sets beinhalten alle geforderten Gegenstände der persönlichen Ausrüstung und sind gem. ADR 8.1.5 und schriftlicher Weisung für Fahrer und/oder Beifahrer geeignet.

Mit den Abmessungen (LxBxH in cm = 52 x 12 x 34) finden die PREMIUM-Sets Platz im Fahrzeug und sind als "Auffangbehälter" nutzbar / anerkannt.

Bei diesen Ausrüstungs-Koffern ist grundsätzlich der Atemschutz für die Gefahrgutklassen 2.3 / 6.1, Umweltschutzausrüstung (Kanalabdeckung und Schaufel) sowie 2 selbststehende Warnzeichen enthalten !

Natürlich ist bei diesen Sets auch eine Ausführung mit EX-geschützter Handleuchte wählbar.

 

Welche Handleuchte wird benötigt ?

Die Handleuchte : EX oder gummiert ?

Unsere ADR-Koffer sind in den Inhalten den Anforderungen der Gefahrgüter entsprechend aufgeteilt.

Hier sollten z.B. auch Sondervorschriften wie z.B. ADR 8.5 S2 (1)  "EX-geschützte Handlampe" bei Ihrer Auswahl Beachtung finden.

Hierzu finden Sie im Folgenden eine PDF-Datei mit allen UN-Nummern, für die eine EX-geschützte Handlampe gefordert wird :

UN-Nummer-Liste S2

 

 

 

Sondervorschrift ADR 8.5 S2

Zusätzliche Vorschriften für die Beförderung entzündbarer flüssiger oder gas­förmiger Stoffe

(1) Tragbare Beleuchtungsgeräte

Das Ladeabteil gedeckte Fahrzeuge, die flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt bis höchstens 60 °C oder die entzündbare Stoffe oder Gegenstände der Klasse 2 befördern, darf nur mit solchen tragbaren Beleuchtungsgeräten betreten werden, die so beschaffen sind, dass sie entzündbare Dämpfe oder Gase, die sich im Inneren des Fahrzeugs ausgebreitet haben könnten, nicht entzünden können.

(2) Betrieb von Verbrennungsheizgeräten während der Beladung oder Entladung

Während der Beladung und Entladung sowie an den Ladestellen ist der Betrieb von Verbrennungsheizgeräten der Fahrzeuge des Typs FL (siehe Teil 9) verboten.

(3) Maßnahmen zur Vermeidung elektrostatischer Aufladungen

Bei Fahrzeugen des Typs FL (siehe Teil 9) ist vor der Befüllung oder Entleerung der Tanks eine elektrisch gut leitende Verbindung zwischen dem Aufbau des Fahrzeugs und der Erde herzustellen. Außerdem ist die Füllgeschwindigkeit zu begrenzen.

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208,00 €
ArtNr. 5.1602
zzgl. MwST, zzgl. Versandkosten

GGVSEB-Ausrüstungskoffer "WBL"

Premium-Schutzausrüstungskoffer gem. ADR/GGVSEB für den Transport gefährlicher Güter

Das "PREMIUM"-Set ist mit folgenden Ausrüstungsartikeln bestückt :

Koffer (als...
Mengenstaffelpreise
(ohne MwSt):
ab 5 Stück: 192,00 € ab 10 Stück: 174,00 € ab 20 Stück: 160,00 €
237,00 €
ArtNr. 5.1602 EX
zzgl. MwST, zzgl. Versandkosten

GGVSEB-Ausrüstungskoffer "WBL-EX"

Premium-Schutzausrüstungskoffer gem. ADR/GGVSEB für den Transport gefährlicher Güter

Das "PREMIUM"-Set ist mit folgenden Ausrüstungsartikeln bestückt :

Koffer (als...
Mengenstaffelpreise
(ohne MwSt):
ab 5 Stück: 218,00 € ab 10 Stück: 197,00 € ab 20 Stück: 182,00 €
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