Medizinischer Probenversand Berndt Gefahrgutausrüstung e.K./Start/Produkte/Betrieb und Lager/Medizinischer ProbenversandArtikelBerndt Gefahrgutausrüstung e.K./Start/Produkte/Betrieb und Lager/Medizinischer ProbenversandArtikel

Probentransport nach Gefahrgutrecht GGVSEB / ADR

Biologische Proben, von denen vermutlich eine Gefahr für Mensch und/ oder Tier ausgeht, müssen sorgsam verpackt zum zuständigen Labor transportiert werden. 
Dabei gilt es verschiedene gesetzliche Vorschriften einzuhalten. Diese sind in Deutschland in der Gefahrgutverordnung GGVSEB (ADR) festgelegt.

In der Gefahrgutllasse 6.2 (ansteckungsgefährliche Soffe) werden für die Stoffe - kategorisiert nach Ansteckungspotential - konkrete Kennzeichnungs-, Verpackungs- und Beförderungsrichtlinien festgelegt.

In dieser Gefahrgutklasse wird weiter in Kategorien unterteilt.

 

Zuordnung von Proben
Ansteckungsgefährliche Stoffe Kategorie A

Kategorie A

Klassifizierung: UN 2814 oder UN 2900 / Verpackung: P 620.

Ein ansteckungsgefährlicher Stoff, der bei einer Exposition bei sonst gesunden Menschen oder Tieren eine dauerhafte Behinderung oder eine lebensbedrohende oder tödliche Krankheit hervorrufen kann, wird in einer solchen Form befördert.

 

Verpackungsanweisung P620

Ansteckungsgefährliche Stoffe Kategorie B

Kategorie B
Klassifizierung: UN 3373 / Verpackung: P 650.

Ein ansteckungsgefährlicher Stoff, der den Kriterien für eine Aufnahme in Kategorie A nicht entspricht....

 

Verpackungsanweisung P650

Freigestellte medizinische Proben

Klassifizierung: ohne UN-Nummer / Verpackung: Basis P 650.

Stoffe, die keine ansteckungsgefährlichen Stoffe enthalten, oder Stoffe, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie bei Menschen oder Tieren Krankheiten hervorrufen, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR, es sei denn, sie entsprechen den Kriterien für die Aufnahme in eine andere Klasse.

 

Verpackungsanweisung P650

Human- beziehungsweise veterinärmedizinische Proben, bei denen eine minimale Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie Krankheitserreger enthalten (zum Beispiel Trockenblutproben), dürfen als „freigestellte medizinische Probe“ beziehungsweise „freigestellte veterinärmedizinische Probe“ verschickt werden, wenn eine fachliche Beurteilung erfolgt ist und bestimmte Grundanforderungen an die Verpackung erfüllt werden.

Gefahrgutklasse 6.1 : giftige Stoffe

Klassifizierung: UN-Nummer 3172 oder 3462.

Toxine aus Pflanzen, Tieren oder Bakterien, die keine ansteckungsgefährlichen Stoffe oder Organismen enthalten oder die nicht in ansteckungsgefährlichen Stoffen oder Organismen enthalten sind.

Hier finden Sie Ihre Verpackung für den Probenversand :

Behälter 4GU

Kategorie Suche
158,00 €
ArtNr. 1.5000 2000
zzgl. MwST, zzgl. Versandkosten

Proben-Transportverpackung 2 Liter / 10er Pack

Komplette Lösung für Kategorie A und Kategorie B
4GU-zertifiziert
- 10 Behälter je Satz -

Abmessungen (2 Liter Volumen)
- Durchmesser oben (Deckel) : 156 mm
- Durchmesser...

186,00 €
ArtNr. 1.5000 0800
zzgl. MwST, zzgl. Versandkosten

Proben-Transportverpackung 0,8 Liter / 20er Pack

Komplette Lösung für Kategorie A und Kategorie B
4GU-zertifiziert
- 20 Behälter je Satz -

Abmessungen (800 ml Volumen)
- Durchmesser oben (Deckel) : 112 mm
- Durchmesser...

216,00 €
ArtNr. 1.5000 3000
zzgl. MwST, zzgl. Versandkosten

Proben-Transportverpackung 3 Liter / 10er Pack

Komplette Lösung für Kategorie A und Kategorie B
4GU-zertifiziert
- 10 Behälter je Satz -

Abmessungen (3 Liter Volumen)
- Durchmesser oben (Deckel) : 160 mm
- Durchmesser...

224,00 €
ArtNr. 1.5000 1000
zzgl. MwST, zzgl. Versandkosten

Proben-Transportverpackung 1 Liter / 20er Pack

Komplette Lösung für Kategorie A und Kategorie B
4GU-zertifiziert
- 20 Behälter je Satz -

Abmessungen (1 Liter Volumen)
- Durchmesser oben (Deckel) : 112 mm
- Durchmesser...

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