ADR-Zulassung / Prüfnummer

ADR-Zulassung ??

Häufig wird von einer "ADR-Zulassung" gesprochen. Es gibt jedoch keine bestimmte Zulassung für Warnblinkleuchten im Gefahrgutrecht !

Gemeint ist hier die "Prüf-Kennzeichnung" nach Fahrzeugteileverordnung.

 

Prüfkennzeichen / Prüfnummer :

In § 22a der StVZO sind die Fahrzeugteile genannt, welche “in einer amtlich genehmigten Bauart” ausgeführt sein müssen. Diese sind nur dann genehmigt, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen versehen sind. Für Warnblinkleuchten gilt hier die “Verordnung über die Prüfung und Kennzeichnung bauartgenehmigungspflichtiger Fahrzeugteile”, kurz Fahrzeugteileverordnung, als verbindlich.

Das Prüfkennzeichen besteht aus einer Wellenlinie von drei Perioden, der erteilten Prüfnummer sowie der Prüfstelle und dem Unterscheidungsbuchstaben der Prüfstelle.

Da für Warndreiecke und Warnblinkleuchten das Lichttechnische Institut der Uni Karlsruhe zuständig ist, finden Sie den Unterscheidungsbuchstaben “K” auf diesen Produkten.

 

Batterien / Energiequellen :

Diese Prüfnummer ist aufgrund des § 3 Abs. 2, i der Fahrzeugteileverordnung nur mit den entsprechenden (Energiequellen) Batterien, welche auf der Rückseite der Warnblinkleuchte angegeben sind, gültig.

Bei Einsatz anderer Stromquellen wie der angegebenen (z.B. “No-Name” Batterien aus dem Baumarkt) erlischt die sogenannte “Bauartgenehmigung”!

Die Leuchte ist dann nicht mehr “ordnungsgemäß” und kann von Kontrollbeamten beanstandet werden !

 

Warnleuchten, die mitgeführt werden, ohne daß sie vorgeschrieben sind, dürfen von der Lichtanlage des Fahrzeugs abhängig, im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sein, daß sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können.

Sie müssen der Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558) entsprechen.

Die richtigen Warnzeichen gem. ADR

Nach Gefahrgutrecht werden 2 selbststehende Warnzeichen gefordert.

Das können sein :

  • 2 Warndreiecke oder
  • 2 Warnblinkleuchten

Warndreiecke  Warnblinkleuchten

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