Gefährdungsbeurteilung

Sinn und Zweck der Gefährdungsbeurteilung 

Um einen Arbeitsplatz "sicher" zu gestalten, ist es zwingend erforderlich, alle Gefahren und Ihre Auswirkungen genau zu betrachten.

Hierzu ist eine sogenannte "Gefährdungsbeurteilung" zu erstellen.

 

Nur wegen dieser Beurteilung ist es möglich, für eine ausreichende Sicherheit und Risikovermeidung am Arbeitsplatz zu sorgen. So ist nicht nur der Umgang mit gefährlichen Stoffen eine "Gefährdung". Das Heben und Tragen von Lasten, der Einsatz von Trittleitern, der Bildschirmarbeitsplatz und viele andere Bereiche müssen in diesen Beurteilungen betrachtet und bewertet werden.

So gibt es in größeren Unternehmen entsprechende Sicherheitsfachkräfte (SiFa), deren Aufgabe es ist, die Risiken an Arbeitsplätzen sowie auch die Abläufe im Unternehmen in Bezug auf eventuelle Gefährdungen zu untersuchen....

 

Hilfreich stehen hier auch die Berufsgenossenschaften mit entsprechenden Möglichkeiten zur Verfügung :

Die Gewährleistung und Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit ist eine Pflicht des Arbeitgebers und im Arbeitsschutzgesetz und der DGUV 1 (Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention") geregelt.

Danach sind Arbeitgeber, unabhängig von der Beschäftigtenzahl verpflichtet, für alle Arbeitsplätze eine angemessene Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren.

Beurteilung

 

Quellenangabe : 

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Friedrich-Henkel-Weg 1-25
D-44149 Dortmund
Postanschrift:
Postfach 17 02 02, D-44061 Dortmund

Telefon: +49 (0) 231 9071-0
Telefax: +49 (0) 231 9071-2454
E-Mail:  poststelle@baua.bund.de
Internet:  http://www.baua.de

Weiterführende Informationen :

Thema Gefahrstoff  

 

Thema Gefahrgut

 


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