Beförderungseinheiten

Was versteht man unter einer "Beförderungseinheit" ?

Der Begriff der "Beförderungseinheit" ist im Gefahrgutrecht in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Kapitel 1.2.1 wie folgt definiert :

"Ein Kraftfahrzeug ohne Anhänger oder eine Einheit aus einem Kraftfahrzeug mit Anhänger."

 

Als Kraftfahrzeug bezeichnet die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) :

"nicht dauerhaft spurgeführte Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden" 

Bedeutet :

  • Ein KFZ ohne Anhänger ist eine (1) Beförderungseinheit
  • Ein KFZ mit Anhänger ist eine (1) Beförderungseinheit
  • Ein KFZ mit zwei Anhängern ist KEINE Beförderungseinheit, da diese Kombination gem. ADR für den kennzeichnungspflichtigen Transport nicht zugelassen ist.

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Im Folgenden finden Sie Informationen über die geforderte Ausrüstung nach Größe der Beförderungseinheit :

bis 3,5 to von 3,5 to bis 7,5 to über 7,5 to

LKW (1 Beförderungseinheit) mit Kennzeichnung

LKW - Zug (1 Beförderungseinheit) mit Kennzeichnung

Weiter werden dann gefahrgutrechtlich die Aufbauarten der KFZ unterschieden :

  • bedecktes Fahrzeug : Fahrzeug mit Plane bedeckt
  • gedecktes Fahrzeug : Fahrzeug geschlossen / z.B. fester Aufbau / geschlossener Kofferaufbau

EXII und EXIII FL OX Zulassungen

Für bestimmte Gefahrguttransporte sind an die einzusetzenden Fahrzeuge weitere Anforderungen hinsichtlich der Bauart und elektrischen Ausrüstung gestellt...

Diese sind im Teil 9 der ADR/GGVSEB ausführlich erläutert :

Teil 9 ADR

 


Bei einem Gefahrguttransport sind grundsätzlich auch wichtige Beförderungsdokumente mitzuführen. Diese können Sie schnell und einfach mit unserer Software erstellen :

Beförderungspapiere   Software kaufen

 

Ein mit Gefahrgütern beladenes Fahrzeug ist auch entsprechend zu kennzeichnen :

Kennzeichnung     Kennzeichnung kaufen

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