Richtlinie RSEB
Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut
Die RSEB Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut) sind der Auslegungsspielraum in der Durchführung der GGVSEB.
So finden Sie in der RSEB weitere Details und Erläuterungen zu den Kapiteln des ADR.
Beispiel :
Zu Abschnitt 8.1.5 ADR
8-3 Die nach den neuen schriftlichen Weisungen mitgeführte Ausrüstung muss dem Schutzziel entsprechend geeignet sein.
Ebenso ist in den Anlagen der RSEB auch der Bußgeldkatalog für Gefahrgutverstöße (Anlage 7) enthalten...
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