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Incoterms

Incoterms | internationale Handelsklauseln

Die Incoterms, das offizielle Regelwerk der International Chamber of Commerce (ICC), Paris, zur Auslegung von Handelsklauseln, erleichtert die Durchführung des internationalen Handelns, legen für die verschiedensten Transporte und Handelsgeschäfte die zutreffenden, individuell vereinbarten Lieferbedingungen fest.

Transportart und geeignete Incoterms-Klausel

jede Transportart undEXWAb Werk (... benannter Ort)
auch multimodaler TransportFCAFrei Frachtführer (... benannter Ort)
CPTFrachtfrei (benannter Bestimmungsort)
CIPFrachtfrei versichert (... benannter Bestimmungsort)
DAFGeliefert Grenze (... benannter Ort)
DDUGeliefert unverzollt (... benannter Ort)
DDPGeliefert verzollt (... benannter Ort)
LufttransportFCAFrei Frachtführer (... benannter Ort)
EisenbahntransportFCAFrei Frachtführer (... benannter Ort)
See- und BinnenschiffstransportFASFrei Längsseite Schiff (... benannter Verschiffungshafen)
FOBFrei an Bord (... benannter Verschiffungshafen)
CFRKosten und Fracht (... benannter Bestimmungshafen)
CIFKosten, Versicherung, Fracht (... benannter Bestimmungshafen)

Lieferbedingungen - INCOTERMS allgemein

EXW | Ex Works = ab Werk

bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn er die Ware dem Käufer beim Verkäufer oder an einem anderen benannten Ort (z.B. Werk, Fabrik, Lager usw.) zur Verfügung stellt. Hier kann der Verkäufer zum Beispiel seinen Sitz in Hamburg haben und liefert ab Werk Bremen (so zum Beispiel EXW Bremen). Der Verkäufer muss die Ware weder auf ein abholendes Transportmittel verladen, noch muss er sie zur Ausfuhr freimachen, falls dies erforderlich sein sollte.

FCA | Free Carrier = frei Frachtführer

bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Käufer benannten Person beim Verkäufer oder an einem anderen benannten Ort liefert. Die Stelle innerhalb des benannten Lieferortes soll so genau wie möglich zu bezeichnet werden, da an dieser Stelle die Gefahr auf den Käufer übergeht. Beabsichtigen die Parteien, die Ware beim Verkäufer zu liefern, soll dessen Adresse als benannten Lieferort angegeben werden. Beabsichtigen die Parteien hingegen, dass die Ware an einem anderen Ort geliefert wird, so müssen sie diesen anderen Lieferort exakt angeben. FCA verpflichtet den Verkäufer, falls zutreffend, die Ware zur Ausfuhr freizumachen. Jedoch hat der Verkäufer keine Verpflichtung, die Ware zur Einfuhr freizumachen, Einfuhrzölle zu zahlen oder Einfuhrzollformalitäten zu erledigen.

CPT | Carriage paid to = Fracht bezahlt bis

bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Verkäufer benannten Person an einem vereinbarten Ort (falls ein solcher anderer Ort zwischen den Vertragsparteien vereinbart ist) liefert, und dass der Verkäufer den Beförderungsvertrag abzuschließen und die für die Beförderung der Ware bis zum benannten Bestimmungsort entstehenden Frachtkosten zu zahlen hat.

CIP | Carriage and Insurance paid to = Fracht und Versicherung bezahlt bis

bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Verkäufer benannten Person an einem vereinbarten Ort (falls ein solcher Ort zwischen den Vertragsparteien vereinbart ist) liefert, und dass der Verkäufer den Beförderungsvertrag abzuschließen und die für die Beförderung der Ware bis zum benannten Bestimmungsort entstehenden Frachtkosten zu zahlen hat. Der Verkäufer schließt auch einen Versicherungsvertrag gegen die vom Käufer getragene Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware während des Transports ab. Es ist vom Käufer zu beachten, dass der Verkäufer bei Verwendung der Klausel CIP lediglich verpflichtet ist, eine Mindestdeckung in der Versicherung abzuschließen. Wünscht der Käufer einen höheren Versicherungsschutz, hat er diesen Schutz ausdrücklich mit dem Verkäufer zu vereinbaren oder eigene zusätzliche Versicherungsvorkehrungen zu treffen.

DAT | Delivered At Terminal = geliefert Terminal

bedeutet, dass der Verkäufer die Ware liefert, sobald die Ware von dem ankommenden Beförderungsmittel entladen wurde und dem Käufer an einem benannten Terminal im benannten Bestimmungshafen oder -ort zur Verfügung gestellt wird. "Terminal" kann jeder Ort sein, unabhängig davon, ob überdacht oder nicht, wie z.B. ein Kai, eine Lagerhalle, ein Containerdepot oder ein Straßen-, Schienen- oder Luftfrachtterminal. Der Verkäufer trägt alle Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung der Ware zum und der Entladung im Terminal im benannten Bestimmungshafen oder -ort entstehen.

DAP | Delivered At Place = geliefert benannter Ort

bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird. Der Verkäufer trägt alle Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung zum benannten Ort stehen.

DDP | Delivered, Duty paid = geliefert verzollt

bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn er die zur Einfuhr freigemachte Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung stellt. Der Verkäufer trägt alle Kosten und Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung der Ware bis zum Bestimmungsort stehen und hat die Verpflichtung, die Ware nicht nur für die Ausfuhr, sondern auch für die Einfuhr freizumachen, alle Abgaben sowohl für die Aus- als auch für die Einfuhr zu zahlen sowie alle Zollformalitäten zu erledigen. DDP stellt die Maximalverpflichtung für den Verkäufer dar.

Lieferbedingungen für Transporte per Schiff

FAS | Free alongside Ship = frei längsseits Schiff

bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn die Ware längsseits des vom Käufer benannten Schiffs (z.B. an einer Kaianlage oder auf einem Binnenschiff) im benannten Verschiffungshafen gebracht ist. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn sich die Ware längsseits des Schiffs befindet. Der Käufer trägt ab diesem Zeitpunkt alle Kosten.

FOB | Free on Board = frei an Bord

bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an Bord des vom Käufer benannten Schiffs im benannten Verschiffungshafen liefert oder die bereits so gelieferte Ware verschafft. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist. Der Käufer trägt ab diesem Zeitpunkt des Übergangs alle Kosten.

CFR | Cost and Freight = Kosten und Fracht

bedeutet, dass der Verkäufer die Kosten und die Fracht tragen muss, die erforderlich sind, um die Ware zum benannten Bestimmungshafen zu befördern; jedoch gehen die Gefahr des Verlusts oder Beschädigung der Ware ebenso wie zusätzliche Kosten, die auf Ereignisse nach Lieferung der Ware an Bord zurückzuführen sind, vom Verkäufer auf den Käufer über, sobald die Ware die Schiffsreling im Verschiffungshafen überschritten hat. Die CFR-Klausel verpflichtet den Verkäufer, die Ware zur Ausfuhr freizumachen. Diese Klausel kann nur für See- oder Binnnenschiffstransporte verwendet werden. Hat die Schiffsreling keine praktische Bedeutung, wie bei Ro-Ro- oder Containertransporten, ist die CPT-Klausel geeigneter.

CIF | Cost, Insurance and Freight = Kosten, Versicherung und Fracht

bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an Bord des Schiffs liefert oder die bereits so gelieferte Ware verschafft. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist. Der Verkäufer hat den Beförderungsvertrag abzuschließen sowie die Kosten und Fracht zu tragen, die für die Beförderung der Ware zum benannten Bestimmungshafen erforderlich sind. Der Verkäufer schließt auch einen Versicherungsvertrag gegen die vom Käufer getragene Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware während des Transports ab. Der Käufer sollte beachten, dass gemäß der CIF-Klausel der Verkäufer nur verpflichtet ist, eine Versicherung mit Mindestdeckung abzuschließen. Wünscht der Käufer einen höheren Versicherungsschutz, wird er dies entweder ausdrücklich mit dem Verkäufer vereinbaren oder eigene zusätzliche Versicherungsvorkehrungen treffen müssen.


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