Werkzeugsatz

Werkzeugsatz für ADR-Transporte

Seit 1999 nicht mehr im ADR gefordert

Die gesetzliche Regelung/ Forderung eines nicht funkenreissenden Werkzeugsatzes in der ADR ist zum 01.01.1999 entfallen.

Der Werkzeugsatz wird noch heute in manchen Prüflisten, jedoch nicht mehr in der Listung der Gefahrgutkontrollverordnung (GGKontrollV) gefordert.


Ein Werkzeugsatz sollte “Notreparaturen” am Fahrzeug ermöglichen. Das Standard-Bordwerkzeug eines Fahrzeuges sollte unseres Ermessens nach immer ausreichend sein.

 

Sollten Ihnen zu diesem Thema weiterführende Informationen vorliegen, sind wir für Ihren Hinweis dankbar. vertrieb@gefahrgutshop.de

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