Keile für PKW Berndt Gefahrgutausrüstung e.K./Start/Produkte/Fahrzeugausrüstung/Unterlegkeile & Halter/Keile für PKWArtikel
Unterlegkeil PKW / Anhänger
Die StVZO fordert für einzelne PKW bis 4 to zulässiger Gesamtmasse keinen Unterlegkeil.
Bei kennzeichnungspflichtigen Gefahrgut-Transporten mit einem PKW wird ein Unterlegkeil allerdings laut Kapitel 8.1.5.2 ADR gefordert !
Infos zu Unterlegkeilen nach StVZO und ADR
Auszug aus der StVZO zu Unterlegkeilen / Hemmschuhen
(Absatz 14) Die nachstehend genannten Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Unterlegkeilen ausgerüstet sein.
Erforderlich sind mindestens :
- 1. ein Unterlegkeil bei
- a.Kraftfahrzeugen - ausgenommen Gleiskettenfahrzeuge - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4 t
- b.zweiachsigen Anhängern - ausgenommen Sattel- und Starrdeichselanhänger (einschließlich Zentralachsanhänger) - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg
- 2. zwei Unterlegkeile bei
- a.drei- und mehrachsigen Fahrzeugen,
- b.Sattelanhängern,
- c.Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg.
Unterlegkeile müssen sicher zu handhaben und ausreichend wirksam sein. Sie müssen im oder am Fahrzeug leicht zugänglich mit Halterungen angebracht sein, die ein Verlieren und Klappern ausschließen. Haken oder Ketten dürfen als Halterungen nicht verwendet werden.
ADR 8.1.5.2 :
Die folgende Ausrüstung muss sich an Bord der Beförderungseinheit befinden:
- ein Unterlegkeil je Fahrzeug, dessen Abmessungen der höchsten Gesamtmasse des Fahrzeugs und dem Durchmesser der Räder angepasst sein müssen;
6,20 €
ArtNr. 1.1101
zzgl. MwST, zzgl. Versandkosten
Unterlegkeil für Einachsanhänger und PKW
aus schwarzem Kunststoff
Länge : 22,5 cm
Höhe : 10 cm
Breite : 9 cm
Gewicht : ca. 0,25 kg
TÜV geprüft
Länge : 22,5 cm
Höhe : 10 cm
Breite : 9 cm
Gewicht : ca. 0,25 kg
TÜV geprüft
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