Brandschutz ADR/GGVSEB

Fahrzeugtechnischer Brandschutz ADR/GGVSEB

Wieviele Löscher und welche Löscher pro Fahrzeug?

Jede Beförderungseinheit muss mit mindestens einem tragbaren Feuerlöschgerät für die Brandklassen A, B, und C mit einem Mindestfassungsvermögen von 2 kg Pulver (oder einem entsprechenden Fassungsvermögen für ein anderes geeignetes Löschmittel) ausgerüstet sein, das geeignet ist, einen Brand des Motors oder des Fahrerhauses der Beförderungseinheit zu bekämpfen.

In den folgenden Rubriken haben wir die Thematik für Sie zusammen gestellt :

Grundlagen ADR   Anzahl Löschgeräte

Brandschutz für Gefahrgut-Transporte kaufen :

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