ADR-Schulungsbescheinigung

DER ADR SCHEIN

ADR-Schein / ADR-Bescheinigung / Schulungsnachweis

Bei einem Gefahrguttransport oberhalb der Freigrenzen (kennzeichnungspflichtigem Transport) ist das Mitführen einer entsprechenden, gültigen Schulungsbescheinigung erforderlich.

 

Bei Transporten im Rahmen der Freistellung nach ADR 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel) ist für den Fahrzeugführer die UNTERWEISUNG nach Kapitel 1.3 zwingend vorgeschrieben.

Unterweisung nach 1.3  Unterweisungs-Software

 

Wir selbst führen KEINE ADR-Schulungen durch !


Schulungen des Fahrzeugführers

Schulung der Fahrzeugführer (ADR 8.2.1)

Wichtigstes Ziel der Schulung ist es, den Fahrzeugführern die Gefahren bewusst zu machen, die mit der Beförderung gefährlicher Güter verbunden sind, und ihnen Grundkenntnisse zu vermitteln, die erforderlich sind, um die Gefahr eines Zwischenfalls auf ein Mindestmaß zu beschränken und, sofern ein solcher eintritt, ihnen zu ermöglichen, die Maßnahmen zu treffen, die für ihre eigene Sicherheit, die der Allgemeinheit und zum Schutz der Umwelt sowie zur Begrenzung der Folgen des Zwischenfalls erforderlich sind.

Schulungs-Grundlage ADR 8.2.1.1

Führer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter befördert werden, müssen im Besitz einer Bescheinigung sein, die von der zuständigen Behörde ausgestellt wurde und mit der bescheinigt wird, dass die Fahrzeugführer an einem Schulungskurs teilgenommen und eine Prüfung über die besonderen Anforderungen bestanden haben, die bei der Beförderung gefährlicher Güter zu erfüllen sind !


ADR-Basis-Schulung

Führer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter befördert werden, müssen an einem Basiskurs teilnehmen.

Die Schulung muss im Rahmen eines von der zuständigen Behörde anerkannten  Kurses erfolgen.

Diese Schulung, zu der praktische Einzelübungen gehören müssen, muss als Basisschulung für alle Arten von Fahrzeugführern erfolgen und mindestens die in Absatz 8.2.2.3.2 genannten Themen behandeln.

Schulungsinhalt BASIS

ADR 8.2.2.3.2

Der Basiskurs muss mindestens folgende Themen umfassen:

a) allgemeine Vorschriften, die für die Beförderung gefährlicher Güter gelten;

b) hauptsächliche Gefahrenarten;

c) Informationen über den Schutz der Umwelt durch die Überwachung der Beförderungen von Abfällen;

d) für die verschiedenen Gefahrenarten geeignete Vorsorge- und Sicherheitsmassnahmen;

e) Verhalten nach einem Unfall (Erste Hilfe, Verkehrssicherung, Grundkenntnisse über die Verwendung von Schutzausrüstungen, schriftliche Weisungen usw.);

f) Kennzeichnung, Bezettelung, Anbringen von Grosszetteln (Placards) und orangefarbene Kennzeichnung;

g) was ein Fahrzeugführer bei der Beförderung gefährlicher Güter zu tun und zu lassen hat;

h) Zweck und Funktionsweise der technischen Ausrüstung der Fahrzeuge;

i) Verbote für die Zusammenladung in einem Fahrzeug oder in einem Container;

j) beim Be- und Entladen gefährlicher Güter zu treffende Vorsichtsmassnahmen;

k) allgemeine Informationen über zivilrechtliche Haftung;

l) Informationen über multimodale Transportvorgänge;

m) Handhabung und Verstauung der Versandstücke;

n) Verkehrsbeschränkungen in Tunneln und Anweisungen über das Verhalten in Tunneln (Vorbeugung von Zwischenfällen, Sicherheit, Massnahmen im Brandfall oder bei anderen Notfällen usw.);

o) Sensibilisierung für die Sicherung.


ADR-Aufbaukurs TANK

Führer von Fahrzeugen oder MEMU, mit denen gefährliche Güter in festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1 m³ befördert werden, Führer von Batterie-Fahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als 1 m³ und Führer von Fahrzeugen oder MEMU, mit denen gefährliche Güter in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC mit einem Einzelfassungsraum von mehr als 3 m³ auf einer Beförderungseinheit befördert werden, müssen an einem Aufbaukurs für die Beförderung in Tanks teilgenommen haben.

Schulungsinhalt TANK

ADR 8.2.2.3.3

Zusätzlich zum Basiskurs :

Der Aufbaukurs für die Beförderung in Tanks muss mindestens folgende Themen umfassen:

a) Fahrverhalten der Fahrzeuge, einschließlich der Bewegungen der Ladung;
 
b) besondere Vorschriften hinsichtlich der Fahrzeuge;

c) allgemeine theoretische Kenntnisse über verschiedene Befüllungs- und Entleerungssysteme;
 
d) besondere zusätzliche Vorschriften für die Verwendung dieser Fahrzeuge (Zulassungsbescheinigungen, Zulassungskennzeichen, Anbringen von Großzetteln (Placards) und orangefarbene Kennzeichnung usw.).


ADR-Aufbaukurs Klasse 1 (explosiv) ADR 8.2.1.4

Führer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter der Klasse 1, ausgenommen Stoffe und Gegenstände der Unterklasse 1.4, Verträglichkeitsgruppe S befördert werden, müssen an einem Aufbaukursen teilgenommen haben, in dem mindestens die in Absatz  8.2.2.3.4 genannten Themen behandelt werden.

Schulungsinhalt Klasse 1

ADR 8.2.2.3.4

Zusätzlich zum Basiskurs :

Der Aufbaukurs für die Beförderung von Stoffen und Gegenständen der Klasse 1 muss mindestens folgende Themen umfassen:
 
a) von explosiven Stoffen und Gegenständen mit Explosivstoff sowie von pyrotechnischen Stoffen und Gegenständen ausgehende Gefahren;
 
b) besondere Vorschriften für die Zusammenladung von Stoffen und Gegenständen der Klasse 1


ADR-Aufbaukurs Klasse 7 (radioaktiv) ADR 8.2.1.4

Führer von Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter der Klasse 7 befördert werden, müssen an einem Aufbaukursen teilgenommen haben, in dem mindestens die in Absatz  8.2.2.3.5 genannten Themen behandelt werden.

Schulungsinhalt Klasse 7

ADR 8.2.2.3.5

Zusätzlich zum Basiskurs :

Der Aufbaukurs für die Beförderung von radioaktiven Stoffen der Klasse 7 muss mindestens folgende Themen umfassen:
 
a) von ionisierender Strahlung ausgehende Gefahren;
 
b) besondere Vorschriften für die Verpackung, Handhabung, Zusammenladung und Verstauung radioaktiver Stoffe;
 
c) besondere Maßnahmen, die bei einem Unfall mit radioaktiven Stoffen zu treffen sind.


Geltungsdauer und Verlängerung der Schulungsbescheinigung

Die Geltungsdauer der Schulungsbescheinigung des Fahrzeugführers beträgt fünf Jahre ab dem Zeitpunkt, zu dem der Fahrzeugführer eine Prüfung der ersten Basisschulung oder eine Prüfung der ersten Mehrzweckschulung bestanden hat.
Die Bescheinigung wird erneuert, wenn der Fahrzeugführer die Teilnahme an einer Auffrischungsschulung nachweist und eine Prüfung wie folgt bestanden hat :

a) Innerhalb von zwölf Monaten vor Ablauf der Bescheinigung. Die zuständige Behörde stellt eine neue, für eine Dauer von fünf Jahren gültige Bescheinigung aus, deren Geltungsdauer mit dem Datum des Ablaufs der vorherigen Bescheinigung beginnt.

b) Vor der Frist von zwölf Monaten vor Ablauf der Bescheinigung. Die zuständige Behörde stellt eine neue, für eine Dauer von fünf Jahren gültige Bescheinigung aus, deren Geltungsdauer mit dem Datum beginnt, an dem die Prüfung der Auffrischungsschulung bestanden wurde.


ADR-Schulungsbescheinigung für Fahrzeugführer

Seit dem 01.01.2013 wird die Bescheinigung nur noch als Scheckkarte ausgestellt :

ADR-Bescheinigung / Ausführung bis 31.12.2012

Bis zum 31.12.2012 wurden die Schulungsnachweise in einer "orangen" Ausführung in der Größe 15 x 10 cm ausgestellt.

Diese Ausweise sind noch bis maximal den 31.12.2017 ( 5Jahre ) gültig.

Seit dem 01.01.2013 gibt es die "Ausbildungsbescheinigung für Fahrzeugführer" nur noch im Scheckkartenformat.


Woher bekomme ich den Schulungsnachweis ?

Basis- , Aufbau- und Auffrischungskurse werden von vielen Unternehmen angeboten.

Hier können wir ein paar Empfehlungen geben :

Schulungsanbieter

 

 

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