Gefahrgut
Das "GEFAHRGUT" (Es heißt nicht "Gefahrengut" !)
Ein Stoff (oder eine Stoffmischung), von dem beim Transport bestimmte definierte Gefahren ausgehen, wird als "GEFAHRGUT" bezeichnet.
Grundlagen zum Begriff "Gefahrgut"
Zu den grundsätzliche Rechtsvorschriften zählen :
- das Gefahrgutbeförderungsgesetz GGBefG,
- die zugehörigen Verordnungen, wie die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt GGVSEB,
- Sondervorschriften, wie z.B. die Gefahrgutausnahmeverordnung GGAV
- und nachgeordnet Richtlinien und Regeln, wie zum Beispiel die Richtlinie Straße / Eisenbahn RSEB
Hier finden Sie Informationen zu den einzelnen Gefahrgutklassen :
Was bedeutet “ADR” und “RID”?
Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter
.... auf der Straße
- (ADR) Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route
beziehungsweise Europäisches Übereinkommen
.... auf der Schiene
- (RID) Règlement concernant le transport international ferroviaire de marchandises Dangereuses
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