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Instandhaltung und Nachweis

Prüfnachweis vom Sachkundigen nach DIN 14 406

Auf einem tragbaren Löschgerät ist meistens ein sogenannter "Instandhaltungsnachweis" angebracht.

Dieser Nachweis zeigt, WELCHE letzten Prüfungen am Löschgerät durchgeführt wurden, WANN die nächsten Prüfungen erfolgen sollen und WER das Gerät geprüft hat.

Hierbei sind bestimmte Abmessungen und Angaben vorgegeben :


Der Umfang und die Kosten einer Instandhaltung sind abhängig vom Gerätetyp / der Bauart eines Feuerlöschers.

Das Öffnen, Schließen und die anschließende Druckbeaufschlagung bei Dauerdruckfeuerlöschern ist aufwendiger als bei AufladefeuerIöschern.

Prüfumfang Dauerdruck-Löschgeräte

Dauerdruck-Löschgerät (Aufbau)

 

Ein "Dauerdruck"-Löschgerät steht unter einem permanten Druck und ist durch die relativ einfache Bauform in der Anschaffung preisgünstiger als ein "Auflade"-Feuerlöschgerät.

 

Prüfumfang Auflade-Löschgeräte

Auflade-Löschgerät (Aufbau)

 

Ein "Auflade"-Löschgerät steht NICHTunter einem permanten Druck und wird erst beim Auslösen des Gerätes über die "Treibgaspatrone" unter Druck gesetzt. 

 

Der "Bundesverband Technischer Brandschutz e.V." kurz "bvfa" hat diese Arbeitsschritte in einem Merkblatt zusammengefasst :

Merkblatt bvfa

 

 


Für den Gefahrguttransport sind mindestens folgende Angaben auf einem Feuerlöschgerät erforderlich :

  • Angabe des Datums der nächsten Prüfung (Monat + Jahr)  oder
  • Angabe des Datums der höchstzulässigen Nutzungsdauer  (Monat + Jahr)

 

Prüffristen

 

 

Zitat aus ADR/GGVSEB Kapitel 8.1.4.4 2.Absatz :

"Die Feuerlöschgeräte müssen in Übereinstimmung mit den zugelassenen nationalen Normen Prüfungen unterzogen werden, um ihre Funktionssicherheit zu gewährleisten. Sie müssen mit einem Konformitätszeichen einer von einer zuständigen Behörde anerkannten Norm sowie, je nach Fall, mit einer Kennzeichnung mit der Angabe des Datums (Monat, Jahr) der nächsten Prüfung oder des Ablaufs der höchstzulässigen Nutzungsdauer versehen sein"

 

NEU in RSEB 2019 :

Aktuell soll das vom Hersteller auf dem Löscher angegebene "Produktionsdatum" für die nächste Prüfung mit in Betracht gezoen werden . Hier wird jedoch manchmal nur das Herstellungsjahr angegeben. Diese Angabe reichte nach ADR 2017 nicht aus !  

Aktuell gilt dann (Beispiel) :

->  Löschgerät produziert im Januar 2018  =   Herstellungsjahr : 2018

->  Kauf im Februar 2018   

->  Prüfung nach 2 Jahren ab Herstellungsjahr  =  spätestens Dezember 2020 !

So haben Sie fast 1 Jahr mehr Zeit für die Instandhaltung...

 

ADR-Löschgeräte

Wir liefern Ihnen grundsätzlich nach DIN 14 406 Teil 4 geprüfte Marken-Löscher mit der nach ADR/GGVSEB 8.1.4.4 geforderten Prüfplombe und dem entsprechenden Instandhaltungsnachweis !

Ausgebildete Sachkundige gem. DIN 14 406 Teil 4 in unserem Hause sind  :

Herr Uwe Paare und Herr Stefan Berndt

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