Schriftliche Weisungen Berndt Gefahrgutausrüstung e.K./Start/Produkte/Literatur / Software/Schriftliche WeisungenArtikelBerndt Gefahrgutausrüstung e.K./Start/Produkte/Literatur / Software/Schriftliche WeisungenArtikel

Schriftliche Weisungen ADR 2021 / 2023

Die schriftlichen Weisungen der Ausgabe 2017/2019 sind auch nach ADR 2021 und 2023 weiter gültig !

Die Weisungen nach ADR 5.4.3 sind dem Fahrpersonal VOR Antritt der Fahrt vom Beförderer bereitzustellen !

  • - In einer Sprache (Sprachen) die jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung lesen und verstehen kann
  • - Der Beförderer hat darauf zu achten, dass die Fahrzeugbesatzung die Weisungen versteht und anwenden kann

 

Die Weisungen sind :

  • In der Kabine des Fahrpersonal an leicht zugänglicher Stelle mitzuführen  (in unseren ADR-Koffern sind die Weisungen grundsätzlich enthalten !)

 

Weisungen sind NICHT erforderlich bei Transporten unter Freistellungen "LQ Limited Quantities" oder unter dem Wert 1000 bei Transport nach 1.1.3.6.3 ("1000-Punkte-Regel)

Information zur "Schriftlichen Weisung" nach ADR seit 2009 (Änderungen)

Schriftliche Weisungen / Unfallmerkblätter

Seit dem 01.07.2009 muss der Beförderer die Weisungen bereitstellen!


Die Inhalte der schriftlichen Weisungen im zeitlichen Verlauf

Vor 2009 wurden die "Unfallmerkblätter" in Einzel-Merkblätter und Gruppenmerkblätter unterteilt. Zusätzlich waren diese Merkblätter in verschiedenen Sprachen bereitzustellen. Diese äusserst unpraktikable Lösung wurde im Laufe der Jahre glücklicherweise angepasst...

 

 

Grundforderung war seinerzeit der Ausdruck jedes einzelnen Merkblatts jeweils in :

  • Sprache des Absenders
  • Sprache des Fahrers
  • Sprache der Transitländer
  • Sprache des Empfängers

Hier kamen bei einem Gefahrguttransport mit z.B. 6 verschiedenen Gütern von Norwegen nach Spanien schnell ein ganzer Ordner mit Unfallmerkblättern zusammen.


2009

Die Unfallmerkblätter wurden vereinheitlicht (nur noch 4seitig) und richten sich ausschliesslich an die Fahrzeugbesatzung.

Die Weisungen sind vom Beförderer vor Antritt der Fahrt der Fahrzeugbesatzung in einer Sprache (in Sprachen) bereitzustellen, die jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung versteht.


2011 

Auch ab dem 01.07.2011 (auch 2013 und 2015) sind je Beförderungseinheit die schriftlichen Weisungen nach ADR mitzuführen.

Für 2011 wurden kleine Änderungen vorgenommen. So sind auf der Seite 4 nun zusätzlich auch die “Kennzeichnung für umweltgefährdene Stoffe” und “Erwärmte Stoffe” zu finden...


2013

Nach vielen Diskussionen dürfen die Weisungen nun keinen roten Rand mehr haben, da die Abbildungen in der ADR diesen Rand auch nicht haben.


2015 :

Gem. Abschnitt 5.4.3.4 sind die schriftlichen Weisungen 4seitig und farbig darzustellen. Laut Abschnitt 5.4.3.1 sind die Weisungen in der “Kabine der Fahrzeugbesatzung” an “leicht zugänglicher Stelle” aufzubewahren.

Die Weisungen sind vom Beförderer vor Antritt der Fahrt der Fahrzeugbesatzung in einer Sprache (in Sprachen) bereitzustellen, die jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung versteht.

Der Beförderer hat darauf zu achten, das die Weisungen verstanden werden und die Fahrzeugbesatzung in der Lage ist, die Weisungen richtig anzuwenden.
Vor Antritt der Fahrt müssen sich die Mitglieder der Fahrzeugbesatzung selbst über die geladenen gefährlichen Güter informieren und die schriftlichen Weisungen wegen der bei einem Unfall oder Notfall zu ergreifenden Massnahmen einsehen.

 


NEU seit 2015 :

Änderungen der Seite 1 und Seite 4:

Seite 1:

  • Änderung: Zusatz zum Rauchverbot!
  • Wortlaut : "Zündquellen vermeiden, insbesondere nicht rauchen oder elektronische Zigaretten oder ähnliche Geräte verwenden....."
  • Bemerkung: Nun ist also der "E-Smoker" mit im ADR erfasst! Danke WP15 für neue Bußgeldquellen!

Seite 4:

  • Änderung: Normangabe der Warnweste (NORM EN 471) wird gestrichen
  • Änderung: Zusatz bei Augenschutzausrüstung (z.B. Schutzbrille) wird gestrichen
  • Änderung: Fußnote b) (Angabe der Filterleistung A1B1E1K1-P1...) wird gestrichen
  • Änderung: Fußnote c) (Nur für feste und flüssige....) wird zur Fußnote b)

 

ÜBERGANGSFRIST  bis zum  30.06.2017   (ADR 1.6.1.35)  :

Die aktuellen Weisungen 2013 durften noch bis zum 30.Juni 2017 weiter verwendet werden !

Somit war der Austausch Ihrer Weisungen nicht zwingend erforderlich. 

 

Problematisch stellen sich hier leider auch unsere EU-Nachbarn in z.B. Frankreich und Italien an :

Trotzt einer genauen Festlegung in der ADR wurde hier häufig die Version 2015 in der jeweiligen Landessprache gefordert.  Diese wurde jedoch aufgrund der relativ geringen Stückzahlen und eben der geltenden Übergangsfrist für 2015 von den Verlagshäusern nicht in den gängigen europäischen Sprachen aufgelegt.

Die einzelnen Ausgaben in unterschiedlichen Sprachen können Sie sich allerdings hier als PDF-Dokumente laden (Webseite der UNECE) :

Intern. Weisungen

 


 

Bitte beachten Sie, dass die Seiten in Farbe und zusammenhängend, lesbar gedruckt werden. Ein Größenformat (z.B. A3 oder A4) ist nicht vorgegeben !

NEUE WEISUNG ADR/GGVSEB seit 2017 !

Durch die Aufnahme der zusätzlichen Gefahrgutklasse 9A (Lithium-Batterien) war auch die Anpassung der Weisung erforderlich. Wir hatten bereits darauf hingewiesen, dass es ab 2017 eine neue Ausgabe gibt...

Hinzugefügt wurde :

Gefahrgutklasse 9A in Weisung 2017 / 2019 / 2021


Schriftliche Weisungen ADR 2021 / 2023

Die schriftlichen Weisungen der Ausgabe 2017 sind auch nach ADR 2023 weiter gültig !

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schriftliche Weisung ADR 2023 (deutsch)

Unfallmerkblatt gem. ADR-Bestimmungen
Gültig seit 2017

Datenstand 07-2017
Auflage 2017
Format DIN A3 / auf A4 gefaltet
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schriftliche Weisung RID 2023 (deutsch)

Unfallmerkblatt gem. RID-Bestimmungen
Gültig seit 2017

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schriftliche Weisung ADR 2023 (Fremdsprachen)

Unfallmerkblatt gem. ADR-Bestimmungen
Fremdsprachen nach Auswahl
Gültig seit 2017

Datenstand 07-2017
Auflage 2017
Format DIN A3 / auf A4 gefaltet
4 Seiten

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