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Gefahrstoffrecht

Im weitesten Sinne versteht man unter Gefahrstoffrecht die Gesamtheit aller Regelungen, die dem Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Stoffen dienen sollen. Man unterscheidet das allgemeine Gefahrstoffrecht (Chemikaliengesetze i. e. S. und seinen Verordnungen) und das spezielle Gefahrstoffrecht, das unter anderem das Pflanzenschutzrecht, das Düngemittelrecht, das Futtermittelrecht, das Lebensmittelrecht, das Arzneimittelrecht und das Tierseuchenrecht umfasst.

 

Definition Gefahrstoff

 


Beispiele:

Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG); Zweck des Gesetzes ist es, den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Gemische zu schützen, insbesondere sie erkennbar zu machen, sie abzuwenden und ihrem Entstehen vorzubeugen.

Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz - PflSchG); Zweck dieses Gesetzes ist, 1. Pflanzen, insbesondere Kulturpflanzen, vor Schadorganismen und nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen, 2. Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen zu schützen, 3. Gefahren, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln oder durch andere Maßnahmen des Pflanzenschutzes, insbesondere für die Gesundheit von Mensch und Tier und für den Naturhaushalt, entstehen können, abzuwenden oder ihnen vorzubeugen, 4. Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich dieses Gesetzes durchzuführen.

Düngegesetz; Zweck dieses Gesetzes ist es, 1. die Ernährung von Nutzpflanzen sicherzustellen, 2. die Fruchtbarkeit des Bodens, insbesondere den standort- und nutzungstypischen Humusgehalt, zu erhalten oder nachhaltig zu verbessern, 3. Gefahren für die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie für den Naturhaushalt vorzubeugen oder abzuwenden, die durch das Herstellen, Inverkehrbringen oder die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln sowie Kultursubstraten oder durch andere Maßnahmen des Düngens entstehen können, 4. Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union, die Sachbereiche dieses Gesetzes, insbesondere über den Verkehr mit oder die Anwendung von Düngemitteln betreffen, umzusetzen oder durchzuführen.

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