Anzeige nach §53 KrWG
Datenstand: 05.09.2012
Anzeigepflicht ab dem 01.06.2012
Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen haben die Tätigkeit ihres Betriebes vor Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Behörde anzuzeigen!
Wie soll die Anzeige erstellt/ übermittelt werden?
entnehmen Sie diese Informationen dem Formblatt.
Wer koordiniert die Daten der Bundesländer?
Die “Zentrale Koordinierungsstelle der Länder” ZKS-Abfall
Welche Rechtsgrundlagen gibt es?
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG
Vollzugshinweise zum Kreiswirtschaftsgesetzt
Zur Kennzeichnung der Fahrzeuge:
- Infoportal
- Ausrüstung
- Brandschutz
- Download
- Grundlagen
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- ADR Kennzeichnung
- Fahrzeugausrüstung
- Ladungssicherung
- Literatur / Software
- Persönliche Ausrüstung