ADR-Handleuchte für Sondervorschrift S2
Ex-Schutz:
II 1 G Ex ia op is IIC T4 Ga
Referenznr : 1975ZO
Zertifikat : Baseefa18ATEX0065
ATEX Zone 0 / Kat. 1
Antistatisches, stossfestes Polymergehäuse
Lichtleistung : 117 Lumen
wasserdicht IP68
Schalter am Lampenende
Umschaltbar : Voll- und Momentlicht
Farbe: neongelb
Inkl. 2 AAA-Batterien
Leuchte wird einsatzfertig geliefert
EX-geschützte Handleuchte MITYLITE 2AAA-LED
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Beschreibung
Wann wird die EX-Leuchte benötigt ?
ADR 8.5 S2 (1) Tragbare Beleuchtungsgeräte
Das Ladeabteil gedeckte Fahrzeuge, die flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt bis höchstens 60 °C oder die entzündbare Stoffe oder Gegenstände der Klasse 2 befördern, darf nur mit solchen tragbaren Beleuchtungsgeräten betreten werden, die so beschaffen sind, dass sie entzündbare Dämpfe oder Gase, die sich im Inneren des Fahrzeugs ausgebreitet haben könnten, nicht entzünden können.