CV36 Keine Belüftung Berndt Gefahrgutausrüstung e.K./Start/Produkte/ADR Kennzeichnung/Zusatz-Kennzeichnungen/CV36 Keine BelüftungArtikelBerndt Gefahrgutausrüstung e.K./Start/Produkte/ADR Kennzeichnung/Zusatz-Kennzeichnungen/CV36 Keine BelüftungArtikel

Kennzeichnung zu Sondervorschrift CV36 / Gasflaschen im Fahrzeug

ADR 7.5.11. CV36

Im ADR 2021 (gültig ab 01.07.2021) ist in der Sondervorschrift CV36 folgender Wortlaut eingefügt worden :

Die Versandstücke sind vorzugsweise in offene oder belüftete Fahrzeuge oder in offene oder belüftete Container zu verladen. Wenn dies nicht möglich ist und die Versandstücke in anderen gedeckten Fahrzeugen oder anderen geschlossenen Containern befördert werden, muss ein Gasaustausch zwischen dem Ladeabteil und dem Fahrerhaus verhindert werden und die Ladetüren der Fahrzeuge oder Container müssen mit folgendem Kennzeichen versehen sein, wobei die Buchstabenhöhe mindestens 25 mm betragen muss:

     „ACHTUNG
 KEINE BELÜFTUNG
VORSICHTIG ÖFFNEN“

Hierzu hat der "IndustrieGase Verband e.V." IGV ein Positionspapier veröffentlicht :

Positionspapier   Empfehlung : Lüftung Nachrüstung 

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