CV36 Keine Belüftung Berndt Gefahrgutausrüstung e.K./Start/Produkte/ADR Kennzeichnung/Zusatz-Kennzeichnungen/CV36 Keine BelüftungArtikel
Kennzeichnung zu Sondervorschrift CV36 / Gasflaschen im Fahrzeug
ADR 7.5.11. CV36
Im ADR 2021 (gültig ab 01.07.2021) ist in der Sondervorschrift CV36 folgender Wortlaut eingefügt worden :
Die Versandstücke sind vorzugsweise in offene oder belüftete Fahrzeuge oder in offene oder belüftete Container zu verladen. Wenn dies nicht möglich ist und die Versandstücke in anderen gedeckten Fahrzeugen oder anderen geschlossenen Containern befördert werden, muss ein Gasaustausch zwischen dem Ladeabteil und dem Fahrerhaus verhindert werden und die Ladetüren der Fahrzeuge oder Container müssen mit folgendem Kennzeichen versehen sein, wobei die Buchstabenhöhe mindestens 25 mm betragen muss:
„ACHTUNG
KEINE BELÜFTUNG
VORSICHTIG ÖFFNEN“
Hierzu hat der "IndustrieGase Verband e.V." IGV ein Positionspapier veröffentlicht :
Positionspapier Empfehlung : Lüftung Nachrüstung
Folienschild CV36 "keine Belüftung" 300x300 PE-Folie
Keine Belüftung
Vorsichtig öffnen
Zusatzkennzeichnung für Fahrzeuge und Container
Maße : 300mm x 300mm
Material : PE-Folie, selbstklebend
nicht...
Magnet-Folienschild CV36 "keine Belüftung" 300x300
Keine Belüftung
Vorsichtig öffnen
Zusatzkennzeichnung für Fahrzeuge und Container
Maße : 300mm x 300mm
Material : PE-Folie, seewasserfest
auf 0,9mm...
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