Augenschutz

Das Auge, unser wichtigstes Sinnesorgan, ist empfindlich gegen vielfältige Gefährdungen, die im Arbeitsleben auftreten können. Daher gibt es auch verschiedenartige Formen von Schutzausrüstungen für die Augen. 

BGR 192 Augenschutz


Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Unternehmer ermitteln, welche Gefährdungen für die Augen vorliegen. Je nach vorliegender Gefährdung hat er im Anschluss entsprechenden Augen- und Gesichtsschutz für seine Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. Die Auswahl des geeigneten Augen- und Gesichtsschutzes kann mit Hilfe der BG-Regel "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz" (BGR 192) durchgeführt werden.

Im Allgemeinen kommt es darauf an, genau zu sehen, was man tut. Demnach benötigen die Augen bei bestimmten Tätigkeiten einen Spezialschutz, der deutlich über das hinausgeht, was die Augenlider in dieser Hinsicht leisten können. Schutzartikel für Gesicht und Augen dürfen das Gesichtsfeld und die Sicht des Benutzers so wenig wie möglich einschränken.

Gefährdungen

Mechanische Gefährdungen des Auges können sich durch Fremdkörper wie Stäube und Festkörper (z.B. Späne, Splitter, Körner usw.) ergeben, die das Auge treffen und verletzen.

Optische Strahlung wird nach ihrer Wellenlänge in ultraviolette, sichtbare und infrarote Strahlung unterschieden.

  • UV-Strahlung tritt z.B. beim Schweißen, bei intensiver Sonnenstrahlung, bei der Lacktrocknung, der Kunststoffhärtung oder bei medizinischen Anwendungen auf. Sie ist gefährlich für die Haut und die Augen. Bei der Einwirkung dieser Strahlung auf die Augen kann es langfristig zum Augenkatarakt (Star) oder kurzfristig zu Horn- oder Bindehautentzündungen („Verblitzen“) kommen.
  • Licht ist sichtbare Strahlung, die ungehindert die Netzhaut des Auges trifft und das Sehen ermöglicht. Intensive sichtbare Strahlung kann – ähnlich wie bei der Laserstrahlung- die Netzhaut bleibend schädigen. Bei hohen Leuchtdichten oder Leuchtdichteunterschieden kann durch Blendung die visuelle Wahrnehmung behindert werden.
  • IR-Strahlung geht z.B. von feuerflüssigen Massen in der Metall- oder Glasindustrie aus; sie tritt aber auch bei Schweißvorgängen auf. Sie kann Schädigungen der Netzhaut und Linse verursachen.
  • Langwellige IR-Strahlung kann zum grauen Star (Feuerstar) führen.
  • Beim Laser (Light amplification by stimulated emission of radiation) handelt es sich um Strahlungsverstärkung durch stimulierte Strahlungsemission im Wellenlängenbereich zwischen 100 nm und 1mm. Die hohe Intensität des Laserstrahles verbunden mit großer Reichweite kann das Auge bleibend schädigen. Im Wellenlängenbereich zwischen 400 nm und 1 400 nm können schon niedrige Leistungen die Netzhaut durch die Fokussierungswirkung der Augenlinse schädigen.

Chemische Gefährdungen können von festen, flüssigen oder gasförmigen Substanzen (z.B. Dämpfe, Nebel, Rauche) ausgehen. Chemikalien können sich im Augenwasser lösen. Säuren und Laugen können das Auge schwer schädigen.

Hitze wird durch feste oder flüssige Körper (Berührungswärme), über Gase (Konvektionswärme) oder durch Infrarotstrahlung übertragen, wobei es durch Austrocknung zu Hornhautreizungen kommen kann. Kälteeinwirkung, z.B. bei längerem Aufenthalt in kalter Witterung oder in Kühlhäusern, kann zum Tränen der Augen und zu Erfrierungserscheinungen führen.

Biologische Agenzien (Bakterien, Viren, Sporen) können über das Auge in den Körper gelangen und Infektionen verursachen.

Bei Schaltarbeiten oder Kurzschlüssen in elektrischen Energieverteilungsanlagen können Störlichtbögen entstehen. Durch die entstehenden hohen Temperaturen und wegspritzende Teilchen besteht die Gefahr, dass Auge und Gesicht erheblich geschädigt werden.

Augenschutz nach ADR/GGVSE

In der ADR/GGVSEB ist das Mitführen einer dichtschliessenden Schutzbrille, sowie einer Augenspülflasche mit “geeigneter” Flüssigkeit in der Richtlinie RSE unter 5.10.4.4 vorgeschrieben. In unseren Ausrüstungskoffern sind grundsätzlich Schutzbrille und Spülflasche enthalten.

Schutzbrillen
Grobe Unterscheidungsmerkmale für Schutzbrillen sind:

  • Standard Schutzbrillen
  • Augenschutz, der aus Fassung, Traghilfe und Sichtscheibe besteht
  • Vollsichtschutzbrillen
  • Brillen mit einem korbartigen Tragkörper aus weichem, elastischem Material.
  • Vollsichtschutzbrillen umschliessen den Augenraum und schützen gegen Staub und Flüssigkeitsspritzer. (gem. ADR)
  • Gas-Schutzbrillen
  • Vollsichtschutzbrillen, welche beständig gegen Chemikalien und gas- sowie staubdicht sind.
  • Schutzschirme bestehend aus Traghilfe und Sichtscheibe

Augenspülflaschen (gefüllt mit sterilem Wasser oder Lösung) 

  • Zum Ausspülen eines Fremdkörpers aus dem Auge ist eine Spülflasche mit Sterilwasser (SW) ausreichend. Hier wird überwiegend eine sterileNatriumchloridlösung (0,9%) eingesetzt, welche dem natürlichen Salzgehalt des Auges entspricht.
  • Bei Verätzungen durch Säuren oder Laugen  soll eine entsprechende Steril-Lösung (SL) eingesetzt werden. Als sterile Phosphatlösung (4,9%) kann hiermit schnell neutralisiert werden und der natürliche pH-Wert von 7,4 im Auge wieder hergestellt werden.

Natürlich kann im Notfall auch Leitungswasser helfen. Jedoch muss bedacht werden, dass es bei Leitungswasser durch Keime oder Bakterien zu Infektionen kommen kann.

Auch ist das Befüllen einer Spülflasche mit frischem Leitungswasser vor Fahrantritt nicht unbedingt  immer sichergestellt. Hierbei ist allerdings kein Nachweis einer frischen Befüllung in der Gesetzgebung gefordert. Dieser wäre auch schwierig zu erbringen.. Wenn der Inhalt einer nicht frisch befüllten Flasche nach 6 Monaten jedoch schon ganz grün ist, möchte sich sicherlich niemand mehr damit die Augen “spülen”!

Wir empfehlen den Einsatz von versiegelten Spülflaschen. Hier ist erkennbar, ob die Spülung bereits geöffnet wurde und es ist ein Haltbarkeitsdatum angegeben.

Spülflaschen sind im Durchschnitt bis zu 3 Jahren haltbar und sollten dann erneuert werden.

ACHTUNG: Sie sollten unbedingt regelmäßig das Haltbarkeitsdatum und den Füllstand der Spülflasche kontrollieren.

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