Toter Winkel ANGLES MORTS Berndt Gefahrgutausrüstung e.K./Start/Produkte/ADR Kennzeichnung/Zusatz-Kennzeichnungen/Toter Winkel ANGLES MORTSArtikelBerndt Gefahrgutausrüstung e.K./Start/Produkte/ADR Kennzeichnung/Zusatz-Kennzeichnungen/Toter Winkel ANGLES MORTSArtikel

Seit 01.01.2021 in Frankreich erforderlich !

Seit dem 01.01.2021 fordert Frankreich für Kraftfahrzeuge über 3,5 to und Omnibusse eine zusätzliche Kennzeichnung zur Warnung vor dem sogenannten "Toten Winkel" / ANGLES MORTS.

Diese neue französische Vorschrift wurde per Erlass am 19.11.2020 veröffentlicht und ist ab dem 01.01.2021 gültig !

 

Erlass original  Erlass übersetzt DE Erläuterung DE

Wir bieten diese Kennzeichnung als Aufkleber und als Magnetschild an ! 

 

Wer gegen die neue Pflicht verstoßen wird, muss mit einer Geldbuße der vierten Klasse rechnen, d. h. 750 Euro. 

Im Erlass sind ALLE Fahrzeuge >3,5 to genannt. Somit sind hier dann auch Wohnmobile gemeint....

Kennzeichnung "Toter Winkel / Angles Morts" wo anbringen ?

vorläufige Übersetzung des "Article 2" des Erlasses

Wir haben uns erlaubt, per "GOOGLE-Übersetzer" den Wortlaut "unverbindlich" zu erfassen.

Natürlich übernehmen wir gerne korrigierte Fassungen und freuen uns auf Rückmeldungen, sofern es hier Neuerungen / Änderungen geben sollte.

 

 

LKW / KFZ über 3,5 to

Kraftfahrzeuge sowie "gezogene Fahrzeuge" 

  •  Rückseite des Fahrzeuges 

    • rechts von der Längsmittelebene in einer Höhe zwischen 0,90 und 1,50 Metern vom Boden entfernt

  •  beide Seiten des Fahrzeuges

    • links und rechts "im ersten Meter (ausgenommen verglaste Flächen)" in einer Höhe zwischen 0,90 und 1,50 Metern vom Boden entfernt 


Sattelauflieger

Sattelauflieger gem. Artikel R 316-1 der Straßenverkehrsordnung 3.6:a

  • Rückseite des Aufliegers :

    • rechts von der Längsmittelebene in einer Höhe zwischen 0,90 und 1,50 Metern vom Boden entfern

  • beide Seiten des Aufliegers

    • links und rechts "im ersten Meter hinter dem Achsschenkelbolzen" in einer Höhe zwischen 0,90 und 1,50 Metern vom Boden entfernt 

Zugfahrzeug

Sattelauflieger


Anhänger

Anhänger gem. Artikel R 3.51. 311-1 1 der Straßenverkehrsordnung 

  • Rückseite des Anhängers :

    • rechts von der Längsmittelebene in einer Höhe zwischen 0,90 und 1,50 Metern vom Boden entfern

  • beide Seiten des Anhängers

    • links und rechts "im ersten Meter des vorderen Karossierieteils" in einer Höhe zwischen 0,90 und 1,50 Metern vom Boden entfernt 


Busse

Omnibusse und Gelenkomnibusse gem. Artikel R 311-1 Absatz 1.8 der Straßenverkehrsordnung 

  • müssen auf jedem Fahrzeugteil, aus denen das Gelenkfahrzeug besteht, mit Schildern für den toten Winkel ausgestattet sein.

    • Diese Markierungen sind im ersten vorderen Meter jedes Abschnitts, ausgenommen verglaste Flächen, links und rechts und in einer Höhe zwischen 0,90 und 1,50 Meter über dem Boden anzubringen

  • Rückseite des Busses :

    • rechts von der Längsmittelebene in einer Höhe zwischen 0,90 und 1,50 Metern vom Boden entfern


Für alle Kennzeichnungsarten gültig

"Die Beschilderung ist so platziert, dass sie unter allen Umständen sichtbar ist und nichts kann die Sichtbarkeit der Kennzeichen und Beschriftungen des Fahrzeugs beeinträchtigen, die Sichtbarkeit von verschiedene Lichter und Signalgeräte sowie das Sichtfeld des Fahrers."

Kraftfahrzeuge und gezogene Fahrzeuge, bei denen es technisch nicht möglich ist, die vorgeschriebene Höhe der Schilder über dem Boden einzuhalten, müssen mit Schildern ausgestattet sein, die in einer Höhe angebracht sind, die der in den Artikeln 2 und 3 dieses Erlasses vorgeschriebenen Höhe möglichst nahe kommt und höchstens 2,10 Meter beträgt.

Die Kriterien für die Anbringung von hinteren Schildern gelten nicht für Kraftfahrzeuge und gezogene Fahrzeuge, bei denen dies technisch nicht möglich ist. Dies gilt insbesondere für Containertüren, Autotüren, Zugmaschinen für Sattelauflieger, Tankfahrzeuge, Pritschenfahrzeuge, Arme für abladbare Container und Dollys. Diese Fahrzeuge tragen die Kennzeichnung auf der Rückseite in einer mit ihren technischen Eigenheiten kompatiblen Position.

Die Kriterien für die Anbringung der seitlichen Markierungen gelten nicht für gezogene Fahrzeuge, bei denen dies technisch nicht möglich ist. Diese Fahrzeuge müssen die seitlichen Markierungen in einer Position tragen, die mit ihren technischen Eigenheiten vereinbar ist.

Kraftfahrzeuge und abgeschleppte Fahrzeuge, bei denen sich die Anbringung der seitlichen und/oder hinteren Kennzeichnung als baulich unmöglich erweist, sind von der Anbringung der seitlichen und/oder hinteren Kennzeichnung ausgenommen.

Beispiel

BITTE BEACHTEN :

Kein Verkauf an PRIVAT-PERSONEN ! Wir beliefern ausschliesslich gewerbliche Abnehmer !

Kategorie Suche
3,40 €
ArtNr. 1.12350 PE LKW
zzgl. MwST, zzgl. Versandkosten

Kennzeichnung "Toter Winkel/Angles Morts" für LKW / PE-Selbstklebefolie

Folien-Kennzeichnung für LKW/KFZ ab 3,5 to
"Toter Winkel" / Angles Morts

Größe : 250 x 170mm
Material : PE-Folie selbstklebend

Anbringung gem. der französischen STVO Punkt...
Mengenstaffelpreise
(ohne MwSt):
ab 100 Stück: 3,10 € ab 250 Stück: 2,80 € ab 500 Stück: 2,40 €
3,40 €
ArtNr. 1.12350 PE BUS
zzgl. MwST, zzgl. Versandkosten

Kennzeichnung "Toter Winkel/Angles Morts" für BUSSE / PE-Selbstklebefolie

Folien-Kennzeichnung für BUSSE
"Toter Winkel" / Angles Morts

Größe : 250 x 170mm
Material : PE-Folie selbstklebend

Anbringung gem. der französischen STVO Punkt 3.6:a
Mengenstaffelpreise
(ohne MwSt):
ab 100 Stück: 3,10 € ab 250 Stück: 2,80 € ab 500 Stück: 2,40 €
8,80 €
ArtNr. 1.12350 MG BUS
zzgl. MwST, zzgl. Versandkosten

Kennzeichnung "Toter Winkel/Angles Morts" für BUSSE / Magnetfolie

Magnet-Kennzeichnung für BUSSE
"Toter Winkel" / Angles Morts

Größe : 250 x 170mm
Material : PE-Folie auf 0,9mm Magnet-Trägerfolie aufkaschiert

Anbringung gem. der...
Mengenstaffelpreise
(ohne MwSt):
ab 50 Stück: 8,20 € ab 250 Stück: 7,60 € ab 500 Stück: 6,90 €
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Kennzeichnung "Toter Winkel/Angles Morts" für LKW / Magnetfolie

Magnet-Kennzeichnung für LKW/KFZ ab 3,5 to
"Toter Winkel" / Angles Morts

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