Auswahl der Löschgeräte

Brandschutz ADR/GGVSEB - kennzeichnungspflichtiger Transport

Wieviele Löscher pro Fahrzeug?

Jede Beförderungseinheit muss mit mindestens einem tragbaren Feuerlöschgerät für die Brandklassen A, B, und C mit einem Mindestfassungsvermögen von 2 kg Pulver (oder einem entsprechenden Fassungsvermögen für ein anderes geeignetes Löschmittel) ausgerüstet sein, das geeignet ist, einen Brand des Motors oder des Fahrerhauses der Beförderungseinheit zu bekämpfen.

Die Tabelle aus dem ADR Kapitel 8.1.4.1 lässt sich auch vereinfacht darstellen :

Höchstmasse der Beförderungseinheit

Anzahl Löscher                                                                                                                            

Löschgeräte im Shop
bis 3,5 Tonnen

2 Löscher mit je 2 kgMindestfassungsvermögen

2 kg ADR-Löscher
3,5 bis 7,5 Tonnen

1 Löscher mit 2 kg + 1 Löscher mit 6 kg Mindestfassungsvermögen

6 kg ADR-Löscher
ab 7,5 Tonnen

2 Löscher mit je 6 kg Mindestfassungsvermögen

ADR Löscher-Set´s

Kapitel 8.1.4.2 (Transport bei Anwendung de 1000-Punkte-Regel nach 1.1.3.6)

Beförderungseinheiten, die gefährliche Güter gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 (bis maximal 1000 Punkte)  befördern, müssen mit mindestens einem tragbaren Feuerlöschgerät für die Brandklassen A, B und C mit einem Mindestfassungsvermögen von 2 kg Pulver (oder einem entsprechenden Fassungsvermögen für ein anderes geeignetes Löschmittel) ausgerüstet sein.  

Höchstmasse der Beförderungseinheit Anzahl Löscher Löschgeräte im Shop

unabhängig von der Gesamtmasse

1 Löscher mit 2 kg Mindestfassungsvermögen                                     

2 kg ADR-Löscher
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