Gefahrgutklasse 1 Berndt Gefahrgutausrüstung e.K./Start/Produkte/ADR Kennzeichnung/Gefahrgutklasse 1ArtikelBerndt Gefahrgutausrüstung e.K./Start/Produkte/ADR Kennzeichnung/Gefahrgutklasse 1Artikel

Gefahrgutklasse 1 : explosive Stoffe

Die Gefahrgutklasse 1 wird zusätzlich in weitere UNTERKLASSEN und in VERTRÄGLICHKEITSGRUPPEN unterteilt.

Das Label der Gefahrgutklasse 1  kann OHNE Unterklasse und OHNE Verträglichkeitsgruppe angebracht werden, wenn die Klasse 1 die Nebengefahr der Ladung darstellt !

Hier finden Sie alle Unterklassen mit entsprechenden Erklärungen und Ihre gewünschte Kennzeichnung :

ADR-Klasse 1 -> Für Basis-Informationen hier klicken

Klasse 1 = explosive Stoffe und Gegenstände

Explosive Stoffe sind feste oder flüssige Stoffe (oder Stoffgemische), die durch chemische Reaktionen Gase von solcher Temperatur, solchem Druck und mit hoher Geschwindigkeit entwickeln können, dass hierdurch in der Umgebung Zerstörungen eintreten können.

Pyrotechnische Sätze sind Stoffe oder Stoffgemische, mit denen eine Wirkung in Form von Wärme, Licht, Schall, Gas, Nebel oder Rauch oder einer Kombination dieser Wirkungen als Folge nichtdetonativer, selbstunterhaltender, exothermer chemischen Reaktion erzielt werden soll.

Gegenstände, die einen oder mehrere explosive Stoffe und / oder pyrotechnische Sätze enthalten, sind Gegenstände mit Explosivstoff.

Exotherme Reaktionen sind chemische Vorgänge, bei denen Wärme nach aussen abgegeben wird.

Zum Beispiel: Zünder, Munition, Schwarzpulver, Sprengstoffe, Patronen, Feuerwerkskörper, Fahrzeug-Airbags -> (UN 0503 Sicherheitseinrichtungen, Pyrotechnisch) wenn aber Fahrzeug-Airbags elektrisch ausgelöst werden (UN 3268 Sicherheitseinrichtungen, elektrische Auslösung) sind sie in ADR-Klasse 9...

Im ADR wird im Kapitel 2.2.1.1.7 zusätzlich noch eine genaue Zuordnung von Feuerwerkskörpern zu den Unterklassen beschrieben. Hier reicht allerdings der Platz dafür nicht mehr aus. Einfacher für Sie :

Regelwerk beschaffen und recherchieren :    Regelwerke

 

Die Unterklassen 1.1 bis 1.6

Die Gefahrgutklasse 1 wird in 6 weitere "Unterklassen" unterteilt :

 

Unterklasse 1.1 

"massenexplosionsfähig" (Explosion erfasst die gesamte Ladung praktisch gleichzeitig)

 

Unterklasse 1.2

"nicht massenexplosionsfähig" (Bildung von Splitter-, Spreng- und Wurfstücken)

 

Unterklasse 1.3

"nicht massenexplosionsfähig" (geringe Gefahr von Luftdruck oder Bildung von Splitter-, Spreng- und Wurfstücken oder beidem)

 

Unterklasse 1.4

"nicht massenexplosionsfähig" (geringe Explosionsgefahr / Auswirkungen im Wesentlichen auf das Versandstück beschränkt !)

 

Unterklasse 1.5

"massenexplosionsfähig" (unempfindlich, Detonation unter normalen Beförderungsbedingungen sehr gering)

 

Unterklasse 1.6

"nicht massenexplosionsfähig" (Extrem unempfindlich, unbeabsichtigte Zündung und Fortpflanzung unwahrscheinlich)

Die von Gegenständen der Unterklasse 1.6 ausgehende Gefahr ist auf die Explo­sion eines einzigen Gegenstandes beschränkt.

Die Verträglichkeitsgruppen

Zitat aus ADR Kapitel 5.3.1.1.2 :

Für die Klasse 1 sind die Verträglichkeitsgruppen auf den Großzetteln (Placards) nicht anzugeben, wenn im Fahrzeug, Container oder im besonderen Laderaum von MEMU Stoffe oder Gegenstände mehrerer Verträglichkeitsgruppen befördert werden.

Fahrzeuge, Container oder besondere Laderäume von MEMU in denen Stoffe oder Gegenstände verschiedener Unterklassen befördert werden, sind nur mit Großzetteln (Placards) des Musters der gefährlichsten Unterklasse zu versehen, und zwar in der Rangfolge :

1.1 (am gefährlichsten), 1.5, 1.2, 1.3, 1.6, 1.4 (am wenigsten gefährlich)

Werden Stoffe des Klassifizierungscodes 1.5 D mit Stoffen oder Gegenständen der Unterklasse 1.2 befördert, so sind am Fahrzeug oder Container Großzettel (Placards) für die Unterklasse 1.1 anzubringen.

Großzettel (Placards) sind NICHT erforderlich für die Beförderung von explosiven Stoffen oder Gegenständen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 Verträglichkeitsgruppe S.

 

Verträglichkeitsgruppe Beschreibung
A Zündstoff
B Gegenstand mit Zündstoff und weniger als zwei wirksamen Sicherungsvorrichtungen. Eingeschlossen sind einige Gegenstände, wie Sprengkapseln, Zündeinrichtungen für Sprengungen und Anzündhütchen, selbst wenn diese keinen Zündstoff enthalten
C Treibstoff oder anderer deflagrierender explosiver Stoff oder Gegenstand mit solchem explosiven Stoff
D Detonierender explosiver Stoff oder Schwarzpulver oder Gegenstand mit detonierendem explosivem Stoff, jeweils ohne Zündmittel und ohne treibende Ladung, oder Gegenstand mit Zündstoff mit mindestens zwei wirksamen Sicherungsvorrichtungen
E Gegenstand mit detonierendem explosivem Stoff ohne Zündmittel mit treibender Ladung (andere als solche, die aus entzündbarer Flüssigkeit oder entzündbarem Gel oder Hypergolen bestehen)
F Gegenstand mit detonierendem explosivem Stoff mit seinem eigenen Zündmittel, mit treibender Ladung (andere als solche, die aus entzündbarer Flüssigkeit oder entzünd­barem Gel oder Hypergolen bestehen) oder ohne treibende Ladung
G Pyrotechnischer Stoff oder Gegenstand mit pyrotechnischem Stoff oder Gegenstand mit sowohl explosivem Stoff als auch Leucht-, Brand-, Augenreiz- oder Nebelstoff (außer Gegenständen, die durch Wasser aktiviert werden oder die weißen Phosphor, Phosphide, einen pyrophoren Stoff, eine entzündbare Flüssigkeit oder ein entzündbares Gel oder Hypergole enthalten)
H Gegenstand, der sowohl explosiven Stoff als auch weißen Phosphor enthält
J Gegenstand, der sowohl explosiven Stoff als auch entzündbare Flüssigkeit oder ent­zündbares Gel enthält
K Gegenstand, der sowohl explosiven Stoff als auch giftigen chemischen Wirkstoff enthält
L Explosiver Stoff oder Gegenstand mit explosivem Stoff, der ein besonderes Risiko darstellt (z.B. wegen seiner Aktivierung bei Zutritt von Wasser oder wegen der Anwe­senheit von Hypergolen, Phosphiden oder eines pyrophoren Stoffes) und eine Tren­nung jeder einzelnen Art erfordert
N Gegenstände, die überwiegend extrem unempfindliche Stoffe enthalten
S Stoff oder Gegenstand, der so verpackt oder gestaltet ist, dass jede durch nicht beabsichtigte Reaktion auftretende gefährliche Wirkung auf das Versandstück beschränkt bleibt, außer das Versandstück wurde durch Brand beschädigt; in diesem Falle müssen die Luftdruck- und Splitterwirkung auf ein Maß beschränkt bleiben, dass Feuerbe­kämpfungs- oder andere Notmaßnahmen in der unmittelbaren Nähe des Versand­stückes weder wesentlich eingeschränkt noch verhindert werden.

Bemerkungen zu den Verträglichkeitsgruppen :

  1. 1. Jeder Stoff oder Gegenstand in einer spezifizierten Verpackung darf nur einer Verträglichkeitsgruppe zugeordnet werden. Da das Kriterium der Verträglich­keitsgruppe S empirischer Natur ist, ist die Zuordnung zu dieser Gruppe notwendigerweise an die Versuche zur Zuordnung eines Klassifizierungscodes gebunden.
  2. 2. Gegenstände der Verträglichkeitsgruppen D und E dürfen mit ihren eigenen Zündmitteln versehen oder mit ihnen zusammengepackt werden, vorausgesetzt, die Zündeinrichtung enthält zumindest zwei wirksame Sicherungsvorrichtungen, um die Auslösung einer Explosion im Falle einer nicht beabsichtigten Reaktion des Zündmittels zu verhindern. Solche Gegenstände und Versandstücke sind der Verträglichkeitsgruppe D oder E zuzuordnen.
  3. 3. Gegenstände der Verträglichkeitsgruppen D und E dürfen mit ihren eigenen Zündmitteln, welche nicht zwei wirksame Sicherungsvorrichtungen enthalten, zusammengepackt werden (d.h. Zündmittel, die der Verträglichkeitsgruppe B zugeordnet sind), vorausgesetzt, sie entsprechen der Vorschrift für die Zusammenpackung MP 21 in abschnitt 4.1.10.  Solche Versandstücke sind der Verträglichkeitsgruppe D oder E zuzuordnen.
  4. 4. Gegenstände dürfen mit ihren eigenen Anzündmitteln versehen oder mit ihnen zusammengepackt werden, vorausgesetzt, die Anzündmittel können unter nor­malen Beförderungsbedingungen nicht ausgelöst werden.
  5. 5. Gegenstände der Verträglichkeitsgruppen C, D und E dürfen zusammengepackt werden. Solche Versandstücke sind der Verträglichkeitsgruppe E zuzuordnen.

 

Bitte beachten Sie bei Ihrer Bestellung  :

Alle Gefahrzettel / Großzettel mit Angabe einer Verträglichkeitsgruppe sind SONDERANFERTIGUNGEN ! Diese sind grundsätzlich von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.

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Gefahrgutklassen
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Extra
15,00 €
ArtNr. 1.12451 300 13
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Grosszettel 300x300 magnetisch - Gefahrgutklasse 1.3

Gefahrgutklasse 1 / Unterklasse 1.3
„explosive Stoffe und Gegenstände“
Verträglichkeitsgruppe: ohne

Abmessung : 300 x 300mm
Material : PE-Folie, seewasserfest
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Grosszettel 250x250 PE-Folie - Gefahrgutklasse 1.3 B

Gefahrgutklasse 1 / Unterklasse 1.3
„explosive Stoffe und Gegenstände“
Verträglichkeitsgruppe: B

Abmessung : 250 x 250mm
Material : PE-Folie, selbstklebend
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Gefahrzettel 100x100 Papier - Gefahrgutklasse 1

Gefahrgutklasse 1
„explosive Stoffe und Gegenstände“
Verträglichkeitsgruppe: ohne

Abmessung : 100 x 100mm
Material : Papier, selbstklebend
Rolle mit 1000 Stück
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Grosszettel 250x250 PE-Folie - Gefahrgutklasse 1.3 G

Gefahrgutklasse 1 / Unterklasse 1.3
„explosive Stoffe und Gegenstände“
Verträglichkeitsgruppe: G

Abmessung : 250 x 250mm
Material : PE-Folie, selbstklebend
seewasserfest
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ab 100 Stück: 8,40 € ab 300 Stück: 8,00 € ab 500 Stück: 7,60 €
3,30 €
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Gefahrzettel 100x100 PE-Follie - Gefahrgutklasse 1.2 H

Gefahrgutklasse 1 / Unterklasse 1.2
„explosive Stoffe und Gegenstände“
Verträglichkeitsgruppe: H

Abmessung : 100 x 100mm
Material : PE-Folie, selbstklebend
seewasserfest
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Grosszettel 250x250 Kunststoff - Gefahrgutklasse 1.2 G

Gefahrgutklasse 1 / Unterklasse 1.2
„explosive Stoffe und Gegenstände“
Verträglichkeitsgruppe: G

Abmessung : 250 x 250mm
Material : PE-Folie, seewasserfest
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Mengenstaffelpreise
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ab 10 Stück: 10,30 € ab 20 Stück: 9,80 € ab 50 Stück: 9,50 €
69,50 €
ArtNr. 1.128 11 RP
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Gefahrzettel 100x100 Papier - Gefahrgutklasse 1.1

Gefahrgutklasse 1 / Unterklasse 1.1
„explosive Stoffe und Gegenstände“
Verträglichkeitsgruppe: ohne

Abmessung : 100 x 100mm
Material : Papier, selbstklebend
Rolle mit 1000...
Mengenstaffelpreise
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ArtNr. 1.1242 250 10 K
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Grosszettel 250x250 horizontal klappbar, Gefahrgutklasse 1

Gefahrgutklasse 1
„explosive Stoffe und Gegenstände“
Verträglichkeitsgruppe: ohne

Abmessung : 250 x 250mm
Material : PE-Folie, seewasserfest
auf verzinkter...

Mengenstaffelpreise
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ab 20 Stück: 26,50 € ab 50 Stück: 24,50 € ab 100 Stück: 22,50 €
69,50 €
ArtNr. 1.128 10 R
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Gefahrzettel 100x100 PE-Folie - Gefahrgutklasse 1

Gefahrgutklasse 1
„explosive Stoffe und Gegenstände“
Verträglichkeitsgruppe: ohne

Abmessung : 100 x 100mm
Material : PE-Folie, selbstklebend
seewasserfest
Rolle mit 500...
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