ADR-Warntafeln

Im Gefahrgutrecht wird die Kennzeichnung von Gefahrguttransporten vorgeschrieben.

So sind "kennzeichnungspflichtige" Beförderungseinheiten mit orangefarbenen Warntafeln zu versehen.

 

Hier finden Sie folgende Warntafelarten :

300 x 120   400 x 300   Geprägte Tafeln    Bedruckte Tafeln   

Ziffernaufnahmen  Ziffern  Halterahmen  Abdeckungen

Weiterführende Informationen zur ADR-Warntafel

Die Kennzeichnung von Beförderungseinheiten mit orangefarbenen Warntafeln ist abhängig von Art und Menge der Gefahrgüter und der Art der Transportdurchführung.

  • Fahrzeuge mit Gefahrgütern in "Versandstücken" sind vorne und hinten mit einer neutralen Tafel (ohne Ziffern) zu kennzeichnen.
  • Bei der Beförderung in Tanks (Beispiel Einzeltank-Fahrzeug) ist die Gefahrnummer (Kemmlerzahl) und die UN-Nummer des Gefahrgutes auf der Warntafle anzugeben.

Unter unseren "Informationen zu Warntafeln" finden Sie weitere Ausführungen zur Warntafelgröße, Warntafelmaterial, Anbringungsort und Kombinationsmöglichkeiten...

Weitere Informationen zu Warntafeln finden Sie hier :

Information Warntafeln  

Die vollständige Beschreibung der Wanrtafeln ist im ADR im Kapitel 5.3.2 zu finden :  

ADR 2023 Kapitel 5  (siehe Kapitel 5.3.2..../ ab Seite 26 der PDF-Datei)

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