Gummierte Handleuchte gem. ADR 8.1.5
Taschenlampe mit sehr stabilem Gummigehäuse.
Spritzwassergeschützt und schockgeprüft
LED-Leuchtmittel 50lm
inkl. 2 Stück Mono-Batterien 1,5 V (D)
Leuchte wird einsatzfertig geliefert
LED-Handleuchte ohne metallische Oberfläche (Groß)
Artikel zurück
Artikel 3 VON 3
Beschreibung
Wann wird die EX-Leuchte benötigt ?
ADR 8.5 S2 (1) Tragbare Beleuchtungsgeräte
Das Ladeabteil gedeckte Fahrzeuge, die flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt bis höchstens 60 °C oder die entzündbare Stoffe oder Gegenstände der Klasse 2 befördern, darf nur mit solchen tragbaren Beleuchtungsgeräten betreten werden, die so beschaffen sind, dass sie entzündbare Dämpfe oder Gase, die sich im Inneren des Fahrzeugs ausgebreitet haben könnten, nicht entzünden können.