ADR-Warnzeichen Berndt Gefahrgutausrüstung e.K./Start/Produkte/Fahrzeugausrüstung/ADR-WarnzeichenArtikelBerndt Gefahrgutausrüstung e.K./Start/Produkte/Fahrzeugausrüstung/ADR-WarnzeichenArtikel

Grundsätzlich ist ein Warnzeichen gem. der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) im § 53 a zu finden :

 

In Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern und einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen müssen mindestens folgende Warneinrichtungen mitgeführt werden:

 

 

 

1. in Personenkraftwagen, land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen sowie in anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t:

  • ein Warndreieck


2. in Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t:

  • ein Warndreieck und
  • getrennt davon eine Warnleuchte.

 

Als Warnleuchte darf auch eine tragbare Blinkleuchte nach § 53b Absatz 5 Satz 7 mitgeführt werden  

Wieviele und welche Warnzeichen werden für ADR-Transporte benötigt ?

In der ADR/GGVSEB Kapitel 8.1.5 a) wird für eine Beförderungseinheit mit gefährlichen Gütern das Mitführen von

  • zwei selbststehenden Warnzeichen vorgeschrieben.

Als selbststehendes Warnzeichen gelten hierbei:

  • Warndreiecke
  • Warnleuchten
  • Warnkegel

Aus Erfahrung : 

Weil innerhalb der EU ja alles in jedem Land identisch behandelt wird :  

  • - 1 Warndreieck (und ab 3,5 to 1 zusätzliche Warnblinkleuchte) müssen Sie nach StVZO sowieso mitführen
  • - Der Begriff "Zwei Warnzeichen" nach ADR wird in manchen Ländern als zusätzlich betrachtet (also 3 Warnzeichen) und ggf. werden zwei identische Warnzeichen gefordert !

Empfehlung : 

Nehmen Sie einfach ein weiteres Warndreieck und eine Warnblinkleuchte neben dem vorhandene Warnzeichen nach StVZO mit. Dann haben Sie immer einen Kontrollbeamten auf Ihrer Seite. Vorausgesetzt, die Warnblinkleuchte funktioniert dann auch !

Zusätzlich sind in Österreich und in bestimmten anderen Ländern zusätzlich bei der Durchfahrt von Tunneln "gelbe Rundumleuchten" für die Beförderungseinheit gefordert...

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22,60 €
ArtNr. 1.3204
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GGVSEB-Warnblinkleuchte P30

kombinierte Warnblink- und Montageleuchte

Bauartgenehmigt (mit Prüfnummer K13947)
geprüft gem. StVZO §22a (1) 16
zugelassen gem. StVZO §53a (3)

Betriebsarten : Blinklicht,...
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ab 14 Stück: 21,00 € ab 28 Stück: 19,40 € ab 42 Stück: 18,00 €
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