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Beim Einsatz von Partikelfiltern dürfen keine gasförmigen Schadstoffe, beim Einsatz von Gasfiltern keine schädlichen Partikeln vorhanden sein. Im Zweifelsfall muss ein Kombinationsfilter benutzt werden.
Der Anschluss des Filters an die Atemschutzmaske ist ebenfalls unterschiedlich. Sie finden in unserem Sortiment Anschlüsse mit Sondergewinde sowie Rundgewindeanschlüsse nach DIN EN 148-1.
Zu beachten ist auch die Einsatzdauer (Standzeit) eines Filters. In Abhängigkeit der Umgebungsbedingungen wie Temperatur, Schadstoffkonzentration, Luftfeuchtigkeit sowie der Atemleistung des Benutzers ist ein Filter nach unterschiedlicher Zeit erschöpft.
Atemschutzfilter sind mit einem Haltbarkeitsdatum versehen. ACHTUNG : Sie sollten unbedingt auf das Haltbarkeitsdatum achten und ggf. den Filter erneuern !
In der ADR/GGVSEB ist der Einsatz von Atemschutz laut Kapitel 8.5 vorgeschrieben. Die Spezifikation des Atemschutzes ist im Unfallmerkblatt / der schriftlichen Weisungen wie folgt gefordert : .
Mindestens
A1B1E1K1-P1 oder
A2B2E2K2-P2
Unsere Ausrüstungskoffer sind grundsätzlich mit mindestens einer Halbmaske und einem Mehrbereichs-Kombinationsfilter der Filterkategorie A2B2E2K1-P3 ausgestattet. Mit dieser Filterkategorie sind die meisten Transportfälle bereits abgedeckt.
Bitte beachten Sie jedoch, das für bestimmte Gefahrgüter auch besondere Filter eingesetzt werden müssen !
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