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Gehörschutz
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Das menschliche Gehör empfindet bei gleicher Lautstärke die Tonhöhe unterschiedlich (tiefe Töne werden leiser empfunden als hohe Töne). Deshalb wird der Schalldruckpegel in dB(A) gemessen, wenn es um Hör- bzw. Lärmempfinden des Menschen geht. Bei 150-160 dB kann das Trommelfell platzen.
Es muß auch beachtet werden, dass die Lautstärke nicht linear steigt d.h. 3 dB mehr, werden doppelt so laut empfunden (10-fache Leistung).
Lärm wird dann äußerst gefährlich, wenn er einen Pegel von über 85 dB (A) über einen ununterbrochnen Zeitraum von 8 Stunden pro Tag erreicht.
In diesen Fällen muss unbedingt ein Gehörschutz getragen werden!
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Gefährdungen :
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Der Grad der Gefährdung hängt folgenden Faktoren ab :
- Zeitdauer, in der man dem Lärmpegel ausgesetzt ist
je länger, desto größer das Risiko.
- Art des Lärmes
Er kann ständig (ununterbrochen), intermittierend (gelegentlich) oder traumatisch (plötzlich einsetzend) sein.
- Entfernung zur Lärmquelle
je kürzer die Distanz, desto größer das Risiko.
- individuellen Empfindlichkeit
die sich mit dem Alter und der körperlichen Widerstandsfähigkeit jedes Einzelnen verändern kann
- akute bereits bestehende Schädigung des Hörvermögens bestehenden Gehörproblemen (Infektionen, Entzündungen).
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Die Wirkung von Gehörschutzausrüstung wird anhand folgender Werte dargestellt :
- H-Wert
- Schalldämmungswert für hochfrequente Geräusche, für die Differenz
- M-Wert
- Schalldämmungswert für mittelfrequente Geräusche, für die Differenz
- L-Wert
- Schalldämmungswert für tieffrequente Geräusche, für die Differenz
- SNR-Wert
- Duchschnitt aus den H-, M- und L-Werten gemessen in dB. Je höher der SNR desto besser ist die Schalldämmung
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Als Schutzausrüstung gegen Lärm werden folgende Ausrüstungen eingesetzt :
- Kapsel-Gehörschützer
- Bügel-Gehörschützer
- Stöpsel-Gehörschützer
In der ADR/GGVSEB wird Gehörschutz nicht vorgeschrieben !
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