Info zur CORONA-Krise
letzte Aktuallisierung : 02.01.2023 / 14:43
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INFORMATIONEN ZU CORONA
Unter den folgenden Inhalten möchten wir Sie zur aktuellen Lage auf dem Laufenden halten :
Wie kann man sich vor dem Virus schützen
Worum geht es grundlegend ?
Der sogenannte "CORONA-Virus" (abgeleitet aus der Virusfamilie "Coronaviridae") ist ein bekannterweise sehr spezieller Virus mit der Bezeichnung SARS-CoV-2 (severe acute respiratory syndrome coronavirus 2)
Dieser Virus lösst im schlimmsten Fall die Lungenkrankheit COVID-19 (19 aufgrund des erstmaligen Auftritt der Krankheit im Jahr 2019) aus. Eine Virus-Infektion mit SARS-CoV-2 kann sehr milde (mit Fieber und/oder "leichter" Lungenentzündung) verlaufen, aber ggf. auch einen schwerwiegenden Verlauf (bis hin zu schweren beidseitigen Lungenentzündungen mit Lungenversagen) nehmen.
SARS-CoV-2 COVID-19 Informationen Wikipedia (separate Fenster)
Wie kann man sich schützen ?
Wie bei Influenza und anderen akuten Atemwegserkrankungen schützen eine gute Handhygiene, Husten- und Nies-Etikette sowie Abstand zu Erkrankten halten auch vor einer Übertragung des neuen Coronavirus. Diese Maßnahmen sind auch in Anbetracht der Grippewelle angeraten....
Ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Allgemeinbevölkerung zum Schutz vor akuten respiratorischen Infektionen sinnvoll ?
In der allgemeinen Bevölkerung sind die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen zum persönlichen Schutz sowie zum Schutz von anderen Personen vor der Ansteckung mit Erregern respiratorischer Infektionen eine gute Händehygiene, korrekte Hustenetikette und das Einhalten eines Mindestabstandes (ca. 1 bis 2 Meter) von krankheitsverdächtigen Personen.
Wenn eine an einer akuten respiratorischen Infektion erkrankte Person sich im öffentlichen Raum bewegen muss, kann das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (z.B. eines chirurgischen Mundschutzes) durch diese Person sinnvoll sein, um das Risiko einer Ansteckung anderer Personen durch Tröpfchen, welche beim Husten oder Niesen entstehen, zu verringern (Fremdschutz). Für die optimale Wirksamkeit ist es wichtig, dass der Mund-Nasen-Schutz korrekt sitzt (d.h. eng anliegend getragen wird), bei Durchfeuchtung gewechselt wird, und dass während des Tragens keine (auch keine unbewussten) Manipulationen daran vorgenommen werden.
Hingegen gibt es keine hinreichende Evidenz dafür, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes das Risiko einer Ansteckung für eine gesunde Person, die ihn trägt, signifikant verringert. Nach Angaben der WHO kann das Tragen einer Maske in Situationen, in denen dies nicht empfohlen ist, ein falsches Sicherheitsgefühl erzeugen, durch das zentrale Hygienemaßnamen wie eine gute Händehygiene vernachlässigt werden können.
Davon unbenommen sind die Empfehlungen zum Tragen von Atemschutzmasken durch das medizinische Personal im Sinne des Arbeitsschutzes.
Informationen zu Schutzausrüstungen
EXPORT von Schutzausrüstung ist genehmigungspflichtig
Exportverbot am 26.05.2020 aufgehoben
INFORMATION 26.05.2020
Das am 04.03.2020 festgelgte Exportverbot wurde am 12.03.2020 nochmals angepasst und ist dann am 25.05.2020 ausgelaufen !
Nunmehr bestehen für bestimmte Schutzausrüstungs-Produkte nach EG-Verordnung diverse Genehmigungspflichten (EG Nr 428/2009 (EG-Dual-Use-VO)
Siehe auch : www.bafa.de/Ausfuhr
lfd Nummer 1 A 004 a Atemschutz
lfd. Nummer 1 A 004 b Schutzanzüge, Handschuhe und Schuhe
Für folgende Produktgruppen besteht eine Ausfuhr-Genehmigungspflicht :
Atemschutzmasken und Filter
Listengut nach Nummer 1A004a
Schutzanzüge und Handschuhe und Schuhe
Listengüter nach Nummer 1A004b
1A004
Schutz- und Nachweisausrüstung sowie Bestandteile, nicht besonders konstruiert für militärische Zwecke wie folgt:
1A004a)
Vollmasken, Filter und Ausrüstung zur Dekontamination hierfür, konstruiert oder modifiziert zur Abwehr eines der folgenden Agenzien, Materialien oder Stoffe, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
Anmerkung: Unternummer 1A004a schließt gebläseunterstützte Atemschutzsysteme (Powered Air Purifying Respirators — PAPR) ein, die zur Abwehr von in Unternummer 1A004a aufgeführten Agenzien oder Materialien konstruiert oder modifiziert sind.
Technische Anmerkung:
Im Sinne der Unternummer 1A004a:
1. werden Vollmasken auch als Gasmasken bezeichnet;
2. schließen Filter Filterpatronen ein.
1. „biologische Agenzien“,
2. ‚radioaktive Materialien‘
3. chemische Kampfstoffe (CW) oder
4. „Reizstoffe“ einschließlich:
a) ?-Bromphenylacetonitril (Brombenzylcyanid) (CA) (CAS-Nr. 5798-79-8),
b) [(2-Chlorphenyl)methylen]propandinitril, (o-Chlorbenzyliden-malonsäuredinitril) (CS) (CASNr. 2698-41-1),
c) 2-Chlor-1-phenylethanon, Phenylacylchlorid (?-Chloracetophenon) (CN) (CAS-Nr. 532-27-4),
d) Dibenz-(b,f)-1,4-oxazepin (CR) (CAS-Nr. 257-07-8),
e) 10-Chlor-5,10-dihydrophenarsazin (Phenarsazinchlorid) (Adamsit) (DM) (CAS-Nr. 578-94-9)
f) N-Nonanoylmorpholin (MPA) (CAS-Nr. 5299-64-9)
1A004b)
Schutzanzüge, Handschuhe und Schuhe, besonders konstruiert oder modifiziert zur Abwehr eines der folgenden Agenzien, Materialien oder Stoffe
1. „biologische Agenzien“,
2. ‚radioaktive Materialien‘ oder
3. chemische Kampfstoffe (CW)
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