Brandschutzunterweisung nach § 10 Arbeitsschutzgesetz und § 6 Abs. 3 der Arbeitsstättenverordnung
Zur Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Brandschutzunterweisung im Betrieb
Abmessung : 12,5 x 18,7 cm
80 Seiten / CD-ROM / 38 Folien
Ausgabe : 18.06.2020
In jedem Unternehmen müssen die Beschäftigten regelmäßig, mindestens einmal jährlich, über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscheinrichtungen, Wandhydranten, Alarmierungseinrichtungen etc.) sowie das Verhalten im Gefahrenfall (Gebäuderäumung, Flucht- und Rettungswege, Sammelplatz) unterwiesen
werden. Neue Mitarbeiter sind im Rahmen der Erstunterweisung über die wichtigsten betrieblichen Brandschutzaspekte zu informieren.
Die Unterweisungen sind zu dokumentieren.