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NEU : IHR ADR / GGVSEB - AUSRÜSTUNGSKONFIGURATOR :
 
Häufig ist nicht klar, welche Ausrüstung für einen Gefahrguttransport benötigt wird.
Deshalb haben wir hier einen "Konfigurator" entwickelt, mit dem Sie die benötigten Artikel schnell finden und Ihrem Bedarf angepasst auswählen können.
Jeweils unter den Artikelgruppen können Sie den nächsten Schritt auswählen.
Grundsätzlich bei allen Gefahrgutklassen erforderlich :
1. Unterlegkeile
2. ADR-Koffer mit persönlicher Schutzausrüstung
3. selbststehende Warnzeichen
4. Warntafeln
5. Kennzeichnungen und Gefahrzettel für Versandstück / Fahrzeug
6. Feuerlöschgeräte
7. Beförderungspapiere
Bei Transporten der Klassen 3, 4.1, 4.3, 8 und 9 erforderlich :
8. Umweltschutz-Ausrüstung
Für alle Transporte (auch ohne Gefahrgut !) immer erfoderlich :
9. Ladungssicherung
Gut, wenn man auch mal ein Nachschlagewerk hat :
10. Die REGELWERKE
  
Informationen zu Ausrüstung nach ADR/GGVSEB :
Welche Ausrüstung wird benötigt ?
FAHRZEUGTECHNISCHE AUSRÜSTUNG :
nach StVZO grundsätzlich erforderliche Ausrüstung :
1 Warndreieck
(mindestens 1 Warnblinkleuchte ab zul.Gesamtmasse von 3,5 to)
1 KFZ-Verbandkasten nach DIN 13 164
(mindestens 1 Unterlegkeil ab zul.Gesamtmasse von 4 to)
nach ADR/GGVSEB :
mind. 1 Unterlegkeil
Warntafeln an der Beförderungseinheit (vorne und hinten, abhängig vom Transportgut, ggf. Zifferntafeln)
2 Feuerlöschgeräte (Größe abhängig von der Gesamtmasse der "Beförderungseinheit")
ggf. Umweltschutzausrüstung (meist bei "flüssigen" Gefahrgütern gefordert.)
- "geeignete" Kanalabdeckung (100 x 100cm)
- "geeignetes" Bindemittel (in der schriftlichen Weisung 2009 nicht mehr gefordert, aber empfohlen)
- "geeignete" Schaufel
- "geeigneter" Besen
- "geeignetes" Auffangbehältnis
"geeignete" Ladungssicherungsmittel (dem Transportgut angepasst)
PSA / PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG
je Mitglied der "Beförderungseinheit" :
nach BGV (Berufsgenossenschaflicher Vorschrift -> §56 Abs.5 der UVV VBG12) + ADR
1 Warnweste der "Klasse II" (bei 2 Mitgliedern der Fahrzeugbesatzung auch 2 Warnwesten)
nach ADR/GGVSEB :
Schutzausrüstung gem. der schriftlichen Weisung (Unfallmerkblatt) z.B. :
"geeignete" Schutzbrille
"geeignete" Augenspülflasche
"geeignete" Schutzhandschuhe
"geeigneter" Fuß-Schutz
"geeigneter" Atemschutz (bei toxischen muss in der schriftlichen Weisung die Atemschutzfilterklasse angegeben sein !)
"geeigneter" Körperschutz
Handleuchte ohne metallische Oberfläche (ggf. mit EX-Schutz)
Weiterführende Informationen zur Ausrüstung nach ADR-Klassen
(hier klicken)
Wir haben für Sie hier die Informationen zu den einzelnen Gefahrgutklassen aufbereitet... |
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Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer und ggf. Versandkosten, soweit nicht anders angegeben !
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