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Hilfreiche Links zum Thema :
Auszug aus §53a WARNZEICHEN gem StVZO (Quelle : JURIS)
Auszug aus §22a BAUARTGENEHMIGUNG für Fahrzeugteile gem StVZO (Quelle : JURIS) ->siehe Punkt 1a (2)...
Gem. ADR/GGVSEB Kapitel 8.1.5 a) wird für eine Beförderungseinheit mit gefährlichen Gütern das Mitführen von zwei selbststehenden Warnzeichen vorgeschrieben.
Als selbststehendes Warnzeichen gelten hierbei :
Warndreiecke
Warnleuchten
Warnkegel
Grundsätzlich werden Warnzeichen in der StVZO §53a wie folgt gefordert :
In PKW/KFZ bis 3,5 to (StVZO §53a (2) 1.) :
ein Warndreieck
In Kraftfahrzeugen mit mehr als 3,5 to (StVZO §53a (2) 2.) :
ein Warndreieck und zusätzlich eine Warnblinkleuchte
Leider wird das Gefahrgutrecht im europäischen Ausland anders ausgelegt. Hier gibt es stellenweise folgende Forderungen.
Bei Gefahrguttransporten sind zwei "identische" Warnzeichen mitzuführen. Das bedeutet somit :
Gefahrgut-Transport-Fahrzeug mit zul. Gesamtmasse bis 3,5 to :
ein Warndreieck nach StVZO / ein Warndreieck als zweites Warnzeichen nach ADR
Hier wäre die Kombination eines Warndreieckes und einer Warnleuchte ggf. Bussgeldpflichtig...
Gefahrgut-Transport-Fahrzeug mit zul. Gesamtmasse über 3,5 to :
ein Warndreieck und eine Warnblinkleuchte nach StVZO und ein Warndreieck (oder Warnblinkleuchte) als zweites Warnzeichen nach ADR
 
NEU : IHR ADR / GGVSEB - AUSRÜSTUNGSKONFIGURATOR :
Jeweils unter den Artikelgruppen können Sie den nächsten Schritt auswählen.
Grundsätzlich bei allen Gefahrgutklassen erforderlich :
1. Unterlegkeile
2. ADR-Koffer
Sie sind jetzt hier : ---> 3. Warnzeichen
->ADR/GGVSEB 8.1.5 a) - 2 selbststehende Warnzeichen je Beförderungseinheit
->StVZO § 53 a 1) Bei mehr als 3,5 to zul.Gesamtmasse ist 1 fahrzeugunabhängige Warnleuchte gefordert
4. Warntafeln
5. Kennzeichnungen und Gefahrzettel für Versandstück / Fahrzeug
6. Feuerlöschgeräte
7. Beförderungspapiere
Bei Transporten der Klassen 3, 4.1, 4.3, 8 und 9 erforderlich :
8. Umweltschutz-Ausrüstung
Für alle Transporte (auch ohne Gefahrgut !) immer erfoderlich :
9. Ladungssicherung
Gut, wenn man auch mal ein Nachschlagewerk hat :
10. Die REGELWERKE
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