AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB von -BERNDT Gefahrgutausrüstung e.K.-

Präambel

  • BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG e.K. , Inhaber Stefan Berndt, bietet über das Internet Ausrüstung für Frachtführer gefährlicher Güter, Brandschutzausrüstung, persönliche Schutzausrüstung und weitere Güter zum Kauf an.
    Die nachfolgenden AGB sind für den Versandhandel über die Kanäle (Post, Fax und Internet) mit einer schriftlichen Bestellung und per Telefon mit einer mündlichen Bestellung (sofern bereits als Kunde bei uns gespeichert) gültig.

  • Unser Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Abnehmer. Privatkunden (Verbraucher gem. §13 BGB) werden nicht beliefert.

  • Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  • Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  • Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
  • Diese AGB gelten auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB.



1.Allgemeines

  • I. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen.

    II. Abweichenden Vorschriften oder Einkaufsbedingungen des Vertragspartners widerspricht BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG e.K. hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der Bestätigung in Textform von BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG e.K.. Mit der Bestätigung der AGB in unserem Onlineshop erkennen Sie diese als rechtsverbindlich an.

    III. Gewerbliche Abnehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen, beruflichen Tätigkeit handeln. BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG e.K. ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den zum Zeitpunkt des Auftragseingang gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.



2.Angebote

  • I. Die Präsentationen von Waren in Katalogen oder Internet stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot von BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG e.K. dar. Unsere Angebote sind unverbindlich (Grundsatz der invitatio ad offerendum). Der Vertrag zwischen dem Besteller und BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG e.K. kommt erst durch einen Auftrag des Besteller und dessen Annahme durch BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG zustande. Eine Bestätigung des Bestelleinganges stellt noch keine Annahme dar. Im Fall der Annahme versendet BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG e.K. eine Auftragsbestätigung per Email, Fax oder Post. Das Absenden der bestellten Ware an den Besteller steht einer ausdrücklichen Annahmeerklärung gleich.

    II. Die Angebote sind freibleibend im Hinblick auf etwaige technische Änderungen sowie sonstigen Änderungen, z.B. in der Form, in der Farbe und / oder im Gewicht, die im Rahmen des für den Besteller Zumutbaren vorbehalten bleiben. Die in den Produktbeschreibungen verwendeten Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maßangaben und Leistungsbeschreibungen sind branchenübliche Näherungswerte und gelten daher nicht als verbindlich.

    III. Der jeweilige Online-Katalog verliert mit Erscheinen einer Neuausgabe seine Gültigkeit.



3.Lieferung und Zahlung

  • I. Alle unsere Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

    II. Der Kaufpreis ist innerhalb von den angegebenen Zahlungszielen, die dem Besteller mit der Auftragsbestätigung oder Rechnung mitgeteilt werden, ohne Abzug zu zahlen; maßgeblich ist der Eingang der Zahlung bei BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG e.K.. Alle Zahlungen haben ausschließlich auf das angegebene Konto zu erfolgen. Bei Überweisungen ist der von BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG e.K. angegebene Verwendungszweck anzugeben.

    III. Die Wahl des Versandweges und der Versandart liegen im freien Ermessen von BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG e.K.. Es bleibt diesem vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Vom Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden mit ortsüblichem Zuschlag berechnet. Die Lieferung erfolgt, falls nicht anders vereinbart, unfrei ab Lager Hildesheim zu Lasten des Käufers.



4.Lieferzeiten

  • I. Ware, die am Lager ist (für Beförderungsprobleme haftet BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG e.K. nicht) kommt innerhalb von 2 Tagen zum Versand. Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, bemüht sich BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG e.K. um schnellstmögliche Lieferung. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG e.K. nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert.

    II. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den o. g. Gründen ist der Käufer berechtigt, in Textform eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf hinsichtlich der im Vertrag befindlichen Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder des Zulieferers, so kann sowohl BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG e.K. als auch der Käufer vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin um mehr als 2 Monate überschritten ist.

    III. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zu Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass ein gesetzlicher Vertreter der Firma BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG e.K. vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.



5.Rückgaberecht

  • I. BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG e.K. garantiert für nicht benutzte und versiegelte Ware ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen. Die Rückgabefrist wird gewahrt durch das fristgerechte Absenden der Ware (Rechnungsdatum). Die Rücksendung wird nur angenommen, wenn sie ausreichend frankiert wurde. Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen ! Das Rückgaberecht ist nicht gültig für preisreduzierte Ware, anlässlich von Sonderverkaufsaktionen sowie für Sonderbestellungen und auf Wunsch erstellte Sonderanfertigungen wie z.B. Lagercontainer etc.
  • Hygieneartikel wie Atemschutzmasken, Atemschutzfilter und Feinstaubmasken sind ebenfalls von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.



6.Gefahrübergang

  • Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG e.K. auf den Käufer über.



7.Gewährleistung

  • I. BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat.

    II. Bei Eintreffen sollte der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit untersuchen.

    III. Im Falle offener Mängel müssen diese spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Entdeckung in Textform bei BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG e.K. gemeldet werden. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel. Die Gewährleistung beträgt 24 Monate ab Auslieferung. Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden. Der reklamierte Artikel muss zusammen mit einer Kopie der Rechnung oder des Lieferscheins, ausreichend frankiert, eingeschickt werden. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert oder in Betrieb nimmt. BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG e.K. hat während der Gewährleistungspflicht das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Ein teilweiser oder vollständiger Austausch des Artikels ist zulässig. Werden Mängel innerhalb angemessener Frist nicht behoben, so hat der Käufer Anspruch auf Wandlung oder Minderung. Es gilt § 476a BGB. Die Gewährleistung gilt für die Produkte und schließt sonstige Gewährleistungen jeglicher Art aus.



8.Eigentumsvorbehalt

  • I. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt die Ware Eigentum von BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG e.K. . Im Falle einer Weiterveräußerung der Waren tritt der Käufer schon jetzt seine Ansprüche an BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG e.K. ab. Der Käufer ist verpflichtet, auf Verlangen dem Kunden die Abtretung in Textform anzuzeigen. Ggf. hat der Käufer auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehalt BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG e.K. das Eigentum an der Ware gegenüber seinem Kunden vorzubehalten. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Käufer BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG e.K. unverzüglich umfassend zu unterrichten und den Dritten auf unsere Rechte hinzuweisen, sowie die zur Intervention von BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG benötigten Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die durch die Intervention von BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG e.K. entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

    II. BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG e.K. ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, solange dies nicht ausdrücklich schriftlich erklärt ist. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG e.K. Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über dem Basiszins verlangen (§288 Abs. II BGB).

    III. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Besteller BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG e.K. unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.

    IV. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG e.K. in Höhe des vereinbarten Rechnungs-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG e.K. , die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG e.K. wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

    V. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG e.K. vorgenommen. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache / an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG e.K. nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG e.K. das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG e.K. anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG e.K. verwahrt.



9.Datenspeicherung

  • Gemäß Paragraph 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) macht BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG e.K. darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß Paragraph 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt. Die Daten werden im Rahmen der Bestellabwicklung nur an jeweils mit der Abwicklung, Auslieferung und/ oder Abrechnung beauftragten Unternehmen weitergegeben.



10. Beweismittel und höhere Gewalt

  • I. Soweit Daten, in elektronischer Form bei BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG e.K. gespeichert sind, gelten sie als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Vertragsvereinbarungen, Datenübertragungen und ausgeführten Zahlungen.

    II. Wenn BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG e.K. die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt ( wie zum Beispiel Krieg oder Naturkatastrophen ) nicht erbringen kann, ist BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG e.K. von der Leistungspflicht befreit, solange die Behinderung andauert. Ist BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG e.K. die Ausführung der Bestellung länger als einen Monat aufgrund höherer Gewalt unmöglich, so ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitere Rechte stehen dem Besteller im Übrigen nicht zu.



11.Schlussbestimmungen

  • I. Erfüllungsort ist Hildesheim, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Hildesheim. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen, auch im grenzüberschreitenden Lieferverkehr.

    II. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. An die Stelle der bzw. der lückenhaften Regelung tritt das, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.

    III. Kopieren, Nachdrucken oder Vervielfältigung dieser AGB, gleich welcher Form, ist (auch auszugsweise) nur mit Genehmigung von BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG e.K. zulässig.

 

Hildesheim, 19.01.2023

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