PPWR
Die PPWR Packaging and Packaging Waste Regulation
Die neue europäische Verpackungsverordnung (PPWR, VO (EU) 2025/40) ist der verbindliche Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle in der EU.
Sie zielt darauf ab, Verpackungsmüll zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Sie regelt den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen einheitlich, um Abfall zu reduzieren, den Einsatz von Recyclingmaterial zu fördern und den Verpackungsmüll in der EU bis 2040 schrittweise zu verringern.
Die europäische Verpackungsverordnung (PPWR) ist bereits formell in Kraft. Die meisten Vorgaben und Pflichten werden jedoch ab dem 12. August 2026 verbindlich in Deutschland angewendet. Ab diesem Stichtag löst das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) das aktuell noch geltende Verpackungsgesetz (VerpackG) ab.
Konformität unserer Transportverpackungen
Lieferungen in EU-Länder :
Eine Lieferung in EU-Länder ausserhalb Deutschlands ist nur dann möglich, wenn wir in dem jeweiligen EU-Land vollständig in der Rolle des “erweiterten Herstellers” registriert sind. Die hierbei entstehenden Kosten sind nicht unerheblich.
Die Registrierung ist ab 12.08.2026 ab dem 1. Paket in das jeweilige Land erforderlich ! Wir haben daher beschlossen, bis auf weiteres keine EU-Länder ohne Registrierung zu beliefern !
Für Österreich läuft aktuell die Registrierung des “Bevollmächtigten” über die DHK Österreich.
Als Information für unsere Kunden (Verpackungsregister und Lizensierung in Deutschland) :
Wir sind im Verpackungsregister LUCID unter der folgenden Nummer als HERSTELLER registriert : DE2295072762298
für Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht : Verkaufs-, Um- und Versandverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise in Privathaushalten bzw. vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfallen, und Serviceverpackungen
Über unseren Entsorgungspartner ZENTEK / zmart sind unsere Verpackungen lizensiert und gemeldet :
"Hiermit bestätigen wir, dass wir im Auftrag unseres Vertragspartners: Berndt Gefahrgutausrüstung e.K., Inh. Stefan Berndt die uns im Kalenderjahr 2026 gemeldeten Verkaufsverpackungen im Sinne des § 7 Abs. 1 VerpackG gesetzeskonform zur Erfüllung der Verpflichtungen lizenziert haben.
Die Berndt Gefahrgutausrüstung e.K., Inh. Stefan Berndt kommt somit ihren verpackungsrechtlichen Verpflichtungen im Rahmen der gemeldeten Mengen vollständig nach."
Anmerkung :
Diese Registrierung und Lizensierung in Deutschland ist nicht zwingend für uns vorgeschrieben, da wir ausschliesslich “Transportverpackungen” und keine “Verkaufsverpackungen” im B2B-Bereich einsetzen !
Im Rahmen der PPWR sind wir allerdings als Hersteller, Erzeuger, Vertreiber dann in der Pflicht, Konformität mit der PPWR für die von uns eingesetzten Bestandteile der Transportverpackung sicher zu stellen. Hier sind wir, wie man heutzutage politisch ausdrückt, “auf einem guten Weg” !
Unsere Vorlieferanten haben uns hier entsprechende Konformitätserklärungen bereitgestellt.