Sicherheitsdatenblatt

Erklärungen zum Sicherheitsdatenblatt

Seit dem 01.06.2007 sind Sicherheitsdatenblätter zu erstellen.

Ein Sicherheitsdatenblatt, auch SDB abgekürzt, ist als Informationssammlung und Identifizierung eines Gefahrstoffes gedacht.

Form und Verfügbarkeit des Sicherheitsdatenblattes SDB

Die Form des SDB kann auf Papier oder elektronisch erstellt sein. Das Sicherheitsdatenblatt muss kostenlos spätestens an dem Tag zur Verfügung gestellt werden, an dem der Stoff erstmals geliefert wird.

 

Die Mitlieferung eines Sicherheitsdatenblattes durch den Lieferant ist für bestimmte Stoffe Pflicht und für andere Stoffe nur auf Verlangen zu liefern. 

Ein Sicherheitsdatenblatt muss nicht zur Verfügung gestellt werden, wenn gefährliche Stoffe und Gemische der breiten Öffentlichkeit angeboten oder verkauft werden und diese mit ausreichenden Informationen versehen sind, die es dem Anwender ermöglichen, die erforderlichen Maßnahmen für den Schutz der menschlichen Gesundheit, für die Sicherheit und für die Umwelt zu ergreifen, sofern es nicht von einem nachgeschalteten Anwender oder Händler verlangt wird.

 

Sicherheitsdatenblätter gem. REACH Anhang II müssen für festgelegte Stoffe erstellt werden.


Der Aufbau und Inhalt eines Sicherheitsdatenblattes SDB


Aufbau eines Sicherheitsdatenblattes gem.  REACH Anhang II :

Abschnitt

Überschrift

Unterabschnitte

1

Bezeichnung des Stoffes bzw. der Zubereitung
und Firmenbezeichnung

1.Bezeichnung des Stoffes bzw. Gemisch und des Unternehmens

1.1 Produktidentifikator

1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs/Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird.

1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das SDB bereitstellt

1.4 Notfallnummer

2

Mögliche Gefahren

 

2.Mögliche Gefahren

2.1 Einstufung des Stoffs und Gemischs

2.2 Kennzeichnungselemente

2.3 Sonstige Gefahren

Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen

3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

3.1 Stoffe

3.2 Gemische

4

Erste-Hilfe-Maßnahmen

4. Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen

4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

5

Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1 Löschmittel

5.2 Besondere von Stoff/Gemisch ausgehende Gefahren

5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

6

Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren

6.2 Umweltschutzmaßnahmen

6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

6.4 Verweis auf andere Abschnitte

7

Handhabung und Lagerung

7. Handhabung und Lagerung

7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

7.3 Spezifische Endanwendungen

8

Begrenzung und Überwachung der Exposition/
Persönliche Schutzausrüstungen   

8. Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstungen 

8.1 Zu überwachende Parameter

8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

9

Physikalische und chemische Eigenschaften

9. Physikalische und chemische Eigenschaften

9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

9.2 Sonstige Angaben

10

Stabilität und Reaktivität

10. Stabilität und Reaktivität

10.1 Reaktivität

10.2 Chemische Stabilität

10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

10.4 Zu vermeidende Bedingungen

10.5 Unverträgliche Materialien

10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

11

Toxikologische Angaben

11. Toxikologische Angaben

11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

12

Umweltbezogene Angaben

12. Umweltbezogene Angaben

12.1 Toxizität

12.2 Persistenz und Abbaubarkeit

12.3 Bioakkumulationspotenzial

12.4 Mobilität im Boden

12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

12.6 Andere schädliche Wirkungen

13

Hinweise zur Entsorgung

13. Hinweise zur Entsorgung

13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

14

Angaben zum Transport

14. Angaben zum Transport

14.1 UN-Nummer

14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung

14.3 Transportgefahrenklassen

14.4 Verpackungsgruppe

14.5 Umweltgefahren

14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code

15

Rechtsvorschriften   

15. Rechtsvorschriften

15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/ spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch

15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

16

Sonstige Angaben

16. Sonstige Angaben


Sicherheitsdatenblatt-Muster

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat auf Ihren Internetseiten ausführliche weitere Informationen zum SDB bereitgestellt.

Muster-Datenblatt

 

Quellenangabe :

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
D-44149 Dortmund
Telefon: +49 (0) 231 9071-0
Telefax: +49 (0) 231 9071-2454
E-Mail:
Internet: www.baua.de
Postanschrift: Postfach 17 02 02, D-44061 Dortmund

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