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"REACH" / "MPG" und das Thema PVC-Weichmacher :
Im Dezember 2006 hat die EU ein neues EU-Chemikaliengesetz beschlossen: die so genannte REACH-Verordnung, die im Juni 2007 in Kraft getreten ist.
REACH steht für Registrierung, Bewertung (Evaluierung) und Zulassung (Autorisierung) von 30.000 von 100.000 CHemikalien, die zurzeit auf dem europäischen Markt sind.
Damit sollen Sicherheitsdaten für großvolumige Mengen von Chemikalien, die in der EU hergestellt oder in die EU importiert werden, zur Verfügung gestellt werden.
Außerdem wurde ein schrittweises Verbot von den meisten gefährlichen Chemikalien beschlossen, sofern sichere Alternativen existieren (Substitutionsprinzip).
Unternehmen müssen Chemikalien, die langlebig in der Umwelt fortbestehen oder sich in Körpern anreichern, durch sichere Alternativen ersetzen, sofern welche vorhanden sind.
Zurzeit aktuell ist die Debatte um die besonders Besorgnis erregenden Stoffe.
Bis Anfang August 2009 wurden 29 giftige Stoffe auf die sogenannte Kandidatenliste eines Anhangs der REACH-Verordnung gesetzt.
Weichmacher "DEHP"
Phthalate sind Stoffe, die etwa PVC weich und biegsam machen.
Phthalate können u.a. die männlichen Fortpflanzungsorgane schädigen und zu Entwicklungsstörungen bei den Nachkommen führen.
Drei Weichmacher sind bisher in der EU als fortpflanzungsschädigend für den Menschen eingestuft.
Darunter auch eines der gefährlichsten und am weitesten verbreiteten Phthalate: "Diethyhexylphthalat (DEHP)".
PVC-Weichmacher werden für die Herstellung von Fußbodenbelägen, Elektrokabeln und Duschvorhängen aber auch für Spielzeuge, Textilien und Körperpflegemittel, Lebensmittelverpackungen und Infusionsschläuche genutzt.
Um ihre Eigenschaften als Weichmacher ausüben zu können, müssen Phthalate PVC-Artikeln in hohen Konzentrationen verwendet werden (10 bis 40 Prozent).
Medizinproduktegesetz "MPG"
Das 4. Medizinprodukteänderungsgesetz wurde am 31.07.2009 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 21.03.2010 in Kraft getreten.
Die Änderungen betreffen das Medizinproduktegesetz (MPG), die Medizinprodukte-Verordnung (MPV), die Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV), die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und die Medizinprodukte-Gebührenverordnung.
Es besteht die Pflicht, gewerblichen Abnehmer über das Vorhandensein des Weichmachers in Produkten zu informieren, wenn dieser zu mehr als 0,1 % im Produkt enthalten ist.
Damit ist jedoch für die Hersteller kein Verbot verknüpft, den Stoff zu verwenden.
Der deutsche Markt wird hier auf die Vorgaben mittelfristig entweder mit drastischen Preiserhöhungen oder dem Verzicht von diversen PVC-Produkten reagieren.
Erste Großhändler haben bereits Produkte aus dem Sortiment genommem.
Wir werden ab sofort ebenfalls keine Schutzschürzen aus PVC mit dem Weichmacher DEHP liefern !
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