| Info zu Dauerdruck-Löschgeräten 2 KG |
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Ein Dauerdruck-Löschgerät steht permanent unter Druck.
Dieser Löschgeräte-Typ zeichnet sich durch seine sehr einfache Nutzung und durch den günstigen Anschaffungspreis aus.
Abbildung zeigt 6 kg - Dauerdrucklöscher...
Unsere Empfehlung für den Fuhrpark.

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| Feuerlöscher, 2kg ABC, Dauerdrucklöscher |
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ADR Mindestforderung
Dauerdrucklöscher, Löschmittel mit 2 KG ABC-Pulver
ohne Druckmanometer
Lieferung inkl. Fahrzeughalterung
Gerätehersteller : JOCKEL
RATING : 13A / 89B / C
Löschmitteleinheiten : 4 LE
Löschgerät wird durch Sachkundigen nach DIN 14 406 geprüft, mit Prüfplombe und Instandhaltungsnachweis gem. ADR/GGVSEB geliefert !
Preisstellung :
zzgl. 7,50 € Versandpauschale (ab 2 Stück frei Haus geliefert)
zzgl. gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Lieferbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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| Fahrzeug-Brandschutz-Set I (bis 3,5 To) |
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ADR bis 3,5 to
Ausrüstungspaket für Fahrzeuge bis 3,5 to zulässige Gesamtmasse
bestehend aus :
2 Stück ABC-Pulverlöscher 2 KG ohne Druckmanometer
2 Stück Fahrzeughalterungen
2 Stück Hinweisschilder "Feuerlöscher" zur Anbringung an Fensterinnenseite
Löschgeräte werden durch Sachkundigen nach DIN 14 406 geprüft, mit Prüfplombe und Instandhaltungsnachweis gem. ADR/GGVSEB geliefert !
FREI HAUS GELIEFERT !
Preisstellung :
zzgl. gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Lieferbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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| Feuerlöscher, 2kg ABC, Dauerdrucklöscher m. Manometer |
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Dauerdrucklöscher, Löschmittel mit 2 KG ABC-Pulver
mit Druckmanometer
Lieferung inkl. Fahrzeughalterung
Gerätehersteller : JOCKEL
RATING : 13A / 89B / C
Löschmitteleinheiten : 4 LE
Löschgerät wird durch Sachkundigen nach DIN 14 406 geprüft, mit Prüfplombe und Instandhaltungsnachweis gem. ADR/GGVSEB geliefert !
Preisstellung :
zzgl. 7,50 € Versandpauschale (unabhängig von der Bestellmenge)
zzgl. gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Lieferbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Informationen zu Feuerlöschgeräten nach ADR/GGVSEB 2011 :
ADR/GGVSEB Kapitel 8.1.4
8.1.4.1 :
Absatz (a) : Jede Beförderungseinheit muss mit mindestens einem tragbaren Feuerlöschgerät für die Brandklassen A,B und C mit einem Mindestfassungsvermögen von 2 KG Pulver (oder entsprechenden Fassungsvermögen für ein anderes geeignetes Löschmittel ausgerüstet sein, das geeignet ist, einen Brand des Motors oder des Fahrerhauses der Beförderungseinheit zu bekämpfen.
Absatz (b) : zusätzliche Geräte sind wie folgt vorgeschrieben :
(iii) bis 3,5 TO zul. Gesamtmasse
- ein oder mehrere Feuerlöschgeräte mit Mindestfassungsvermögen von 4 KG
- d.h. : 2 Löscher je 2 KG
(ii) von 3,5 bis 7,5 TO
- ein oder mehrere Feuerlöschgeräte mit Mindestfassungsvermögen von 8 KG
- d.h. : 1 Löscher 2 KG + 1 Löscher 6 KG
(i) ab 7,5 TO zul.Gesamtmasse
- ein oder mehrere Feuerlöschgeräte mit Mindestfassungsvermögen von 12 KG
- d.h. : 2 Löscher je 6 KG
Absatz (c) : Das Fassungsvermögen des in Absatz (a) vorgeschriebenen Löschers darf von dem gesamten unter (b) vorgeschriebenen Mindestfassungsvermögen abgezogen werden !
Kapitel 8.1.4.2 :
Bei Beförderung gefährlicher Güter gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 (Freistellung im Zusammenhang mit begrenzten Mengen je Beförderungseinheit) ist 1 Feuerlöscher mit 2 KG Pulver mitzuführen.
Kapitel 8.1.4.5 :
Die Feuerlöschgeräte müssen so auf der Beförderungseinheit angebracht sein, dass sie für die Fahrzeugbesatzung leicht erreichbar sind. Die Anbringung hat so zu erfolgen, dass die Feuerlöschgeräte so gegen Witterungseinflüsse geschützt sind, dass ihre Betriebssicherheit nicht beeinträchtigt wird.
 
NEU : IHR ADR / GGVSEB - AUSRÜSTUNGSKONFIGURATOR :
Jeweils unter den Artikelgruppen können Sie den nächsten Schritt auswählen.
Grundsätzlich bei allen Gefahrgutklassen erforderlich :
1. Unterlegkeile
2. ADR-Koffer
3. Warnzeichen
4. Warntafeln
5. Kennzeichnungen und Gefahrzettel für Versandstück / Fahrzeug
Sie sind jetzt hier : ---> 6. Feuerlöschgeräte
->ADR/GGVSEB 8.1.4 - mindestens 1 x 2 KG-Löscher (begrenzte Mengen) / maximal 2 x 6 kg-Löscher
->ADR/GGVSEB 8.1.4.5 - leicht erreichbar, gegen Witterungseinflüsse geschützt unterzubringen
7. Beförderungspapiere
Bei Transporten der Klassen 3, 4.1, 4.3, 8 und 9 erforderlich :
8. Umweltschutz-Ausrüstung
Für alle Transporte (auch ohne Gefahrgut !) immer erfoderlich :
9. Ladungssicherung
Gut, wenn man auch mal ein Nachschlagewerk hat :
10. Die REGELWERKE
  
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Bild und Textmaterial ist Urheberrechtlich geschützt.
Verwendung ist nur mit schriftlicher Zustimmung seitens Berndt Gefahrgutausrüstung zulässig !
Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer und ggf. Versandkosten, soweit nicht anders angegeben !
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Osterstraße 21 A
D - 31134 Hildesheim
Für Rückfragen zu unserem Artikelsortiment : Tel. 0 51 21 / 20 69 69-1 oder Fax 0 51 21 / 20 69 69-2
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