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Klasse 9 (verschiedene Stoffe und Gegenstände)
Artikel Nr.
Gefahrstoffinformationen Klasse 9 (verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände) :
Alle Stoffe und Gegenstände, die während der Beförderung eine Gefahr darstellen und die nicht unter die Begriffe anderer Klassen fallen.
Zur Klasse 9 gehören auch"Umweltgefährdende Stoffe" und "Erwärmte Stoffe"
Unterschieden werden die "Gefährdungseigenschaften" :
M1 : Stoffe, die beim Einatmen als Feinstaub die Gesundheit gefährden können
M2 : Stoffe und Geräte, die im Brandfall Dioxine bilden können
M3 : Stoffe, die entzündbare Dämpfe abgeben
M4 : Lithiumbatterien
M5 : Rettungsmittel
M6 bis M8 : Umweltgefährdende Stoffe
- M6 : Wasserverunreinigende flüssige Stoffe
- M7 : Wasserverunreinigende feste Stoffe
- M8 : Genetisch veränderte Mikroorganismen und Organismen
M9 : erwärmte flüssige Stoffe
M10 : erwärmte feste Stoffe
Zusatzinformationen aus der schriftlichen Weisung :
Gefahreneigenschaften :
Verbrennungsgefahr
Brandgefahr
Explosionsgefahr
Gefahr für Gewässer und Kanalisation
Hinweis gem. schriftlicher Weisung :
Auslaufende Stoffe am Eintreten in Gewässer oder in die Kanalisation hindern.
Erforderliche Ausrüstung bei "kennzeichnungspflichtigen" Transporten :
Basis-Ausrüstung für die Beförderungseinheit :
ein Unterlegkeil je Fahrzeug (+ 1 bei Anhängerbetrieb)
Feuerlöschgeräte (abhängig von der zulässigen Gesamtmasse der Beförderungseinheit)
entsprechende Kennzeichnung mit entsprechenden Warntafeln
entsprechende Gefahrzettel / Großzettel an der Beförderungseinheit
ggf. entsprechende Gefahrzettel / Großzettel an der Beförderungseinheit für "erwärmte Stoffe"
ggf. entsprechende Gefahrzettel / Großzettel an der Beförderungseinheit für "Umweltgefährdende Stoffe"
2 selbststehende Warnzeichen
Für die Kennzeichnung der Versandstücke erforderlich :
entsprechende Versandstück-Kennzeichnung aus selbstklebender PE-Folie
alternativ :
entsprechende Versandstück-Kennzeichnung aus selbstklebendem Papier
Grundsätzliche, persönliche Ausrüstung für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung :
eine Warnweste (nach Norm EN 471)
ein tragbares Beleuchtungsgerät (ohne metallische Oberfläche, ggf. EX-Schutz)
ein Paar Schutzhandschuhe
eine Augenschutzausrüstung (z.B. Schutzbrille)
zusätzlich :
geeignete Augenspülflüssigkeit
Zusätzlich vorgeschrieben :
eine Schaufel / Klappspaten
eine Kanalabdeckung
ein Auffangbehälter
keine weitere Empfehlungen
Die weiterführenden Informationen unter DETAILS...
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