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Klasse 9 (verschiedene Stoffe und Gegenstände) - Details

Home --> AUSRÜSTUNG ADR 2011

Klasse 9 (verschiedene Stoffe und Gegenstände)
Artikel Nr.

Gefahrstoffinformationen Klasse 9 (verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände) :

  • Alle Stoffe und Gegenstände, die während der Beförderung eine Gefahr darstellen und die nicht unter die Begriffe anderer Klassen fallen.
  • Zur Klasse 9 gehören auch"Umweltgefährdende Stoffe" und "Erwärmte Stoffe"



  • Unterschieden werden die "Gefährdungseigenschaften" :
  • M1 : Stoffe, die beim Einatmen als Feinstaub die Gesundheit gefährden können
  • M2 : Stoffe und Geräte, die im Brandfall Dioxine bilden können
  • M3 : Stoffe, die entzündbare Dämpfe abgeben
  • M4 : Lithiumbatterien
  • M5 : Rettungsmittel
  • M6 bis M8 : Umweltgefährdende Stoffe
    • M6 : Wasserverunreinigende flüssige Stoffe
    • M7 : Wasserverunreinigende feste Stoffe
    • M8 : Genetisch veränderte Mikroorganismen und Organismen
  • M9 : erwärmte flüssige Stoffe
  • M10 : erwärmte feste Stoffe




  • Zusatzinformationen aus der schriftlichen Weisung :

    Gefahreneigenschaften :

  • Verbrennungsgefahr
  • Brandgefahr
  • Explosionsgefahr
  • Gefahr für Gewässer und Kanalisation

  • Hinweis gem. schriftlicher Weisung :

  • Auslaufende Stoffe am Eintreten in Gewässer oder in die Kanalisation hindern.
  • 
    
    

    Erforderliche Ausrüstung bei "kennzeichnungspflichtigen" Transporten :

    Basis-Ausrüstung für die Beförderungseinheit :

  • ein Unterlegkeil je Fahrzeug (+ 1 bei Anhängerbetrieb)
  • Feuerlöschgeräte (abhängig von der zulässigen Gesamtmasse der Beförderungseinheit)
  • entsprechende Kennzeichnung mit entsprechenden Warntafeln
  • entsprechende Gefahrzettel / Großzettel an der Beförderungseinheit
  • ggf. entsprechende Gefahrzettel / Großzettel an der Beförderungseinheit für "erwärmte Stoffe"
  • ggf. entsprechende Gefahrzettel / Großzettel an der Beförderungseinheit für "Umweltgefährdende Stoffe"
  • 2 selbststehende Warnzeichen

  • Für die Kennzeichnung der Versandstücke erforderlich :

  • entsprechende Versandstück-Kennzeichnung aus selbstklebender PE-Folie
  • alternativ :
  • entsprechende Versandstück-Kennzeichnung aus selbstklebendem Papier

  • 
    

    Grundsätzliche, persönliche Ausrüstung für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung :

  • eine Warnweste (nach Norm EN 471)
  • ein tragbares Beleuchtungsgerät (ohne metallische Oberfläche, ggf. EX-Schutz)
  • ein Paar Schutzhandschuhe
  • eine Augenschutzausrüstung (z.B. Schutzbrille)
  • zusätzlich :
  • geeignete Augenspülflüssigkeit

    Zusätzlich vorgeschrieben :

  • eine Schaufel / Klappspaten
  • eine Kanalabdeckung
  • ein Auffangbehälter

    keine weitere Empfehlungen


    Die weiterführenden Informationen unter DETAILS...

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