| Information zum Tunnelbeschränkungscode |
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Die Tunnel werden in die fünf Kategorien A bis E eingeteilt.
Ab dem 01.01.2010 gilt das Verbotszeichen 261 mit dem jeweiligen Zusatzschild (A bis E) als verbindlich. (Übergangsregelung 1.6.1.12)
In Spalte 15 des Kapitel 3.2 (Tabelle A) der ADR/GGVSE(B) ist bei jedem Stoff unter der Beförderungskategorie der Tunnelbeschränkungscode in Klammern angegeben.
Ausführliche Informationen zum Tunnelbeschränkungscode als PDF-Datei hier klicken....
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| Tunnelbeschränkungscode-Drehscheibe |
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| Der "TUNNELCODE-Knacker" |
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Das Informationswerk zum Tunnelcode
Informationen für Tunneldurchfahrten bei Gefahrguttransporten
Verkehrsverlag Fischer
192 Seiten, broschiert
16,5 x 23 cm
entsprechend der aktuellen Regelungen des ADR 2011
Preisstellung :
zzgl. 7,50 € Versandpauschale (unabhängig von der Bestellmenge)
zzgl. gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Lieferbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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