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Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

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AUSRÜSTUNG ADR 2011
Home --> AUSRÜSTUNG ADR 2011

. 2
INFORMATION ZUR AUSRÜSTUNG NACH ADR / GGVSEB 2011



Gem. der ab 2011 gültigen "schriftlichen Weisung" und Abschnitt 8.1.5 des ADR ist ab 2011 folgende Ausrüstung zur Durchführung allgemeiner und gefahrenspezifischer Notfallmaßnahmen mit zuführen :

    Grundsätzlich für alle Gefahrgutklassen (Gefahrzettel-Nummern) an Bord der Beförderungseinheit :

    • ein Unterlegkeil
    • zwei selbststehende Warnzeichen (ab 3,5 to Warnblinkleuchte nach StVZO erforderlich)
    • Feuerlöschgerät/e nach ADR/GGVSEB 2011 Kap. 8.1.4 (siehe Rubrik "Feuerlöscher und Brandschutz")

    Grundsätzlich für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung :

    • eine Warnweste (nach Norm EN 471)
    • ein tragbares Beleuchtungsgerät (ohne metallische Oberfläche, ggf. EX-Schutz)
    • ein Paar Schutzhandschuhe
    • eine Augenschutzausrüstung (z.B. Schutzbrille)




Klasse 1 (explosive Stoffe allgemein)



Grundsätzliche, persönliche Ausrüstung für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung :

  • eine Warnweste (nach Norm EN 471)
  • ein tragbares Beleuchtungsgerät (ohne metallische Oberfläche, ggf. EX-Schutz)
  • ein Paar Schutzhandschuhe
  • eine Augenschutzausrüstung (z.B. Schutzbrille)



  • Unsere Empfehlung :

  • Handleuchte mit EX-Schutz



  • Die weiterführenden Informationen unter DETAILS...

    zurück zur Übersicht ......
     



    Klasse 1.1 (explosive Stoffe / Unterklasse 1.1)



    Grundsätzliche, persönliche Ausrüstung für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung :

  • eine Warnweste (nach Norm EN 471)
  • ein tragbares Beleuchtungsgerät (ohne metallische Oberfläche, ggf. EX-Schutz)
  • ein Paar Schutzhandschuhe
  • eine Augenschutzausrüstung (z.B. Schutzbrille)
  • zusätzlich :
  • geeignete Augenspülflüssigkeit


  • Unsere Empfehlung :

  • Handleuchte mit EX-Schutz



  • Die weiterführenden Informationen unter DETAILS...

    zurück zur Übersicht ......
     



    Klasse 1.2 (explosive Stoffe / Unterklasse 1.2)



    Grundsätzliche, persönliche Ausrüstung für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung :

  • eine Warnweste (nach Norm EN 471)
  • ein tragbares Beleuchtungsgerät (ohne metallische Oberfläche, ggf. EX-Schutz)
  • ein Paar Schutzhandschuhe
  • eine Augenschutzausrüstung (z.B. Schutzbrille)
  • zusätzlich :
  • geeignete Augenspülflüssigkeit


  • Unsere Empfehlung :

  • Handleuchte mit EX-Schutz



  • Die weiterführenden Informationen unter DETAILS...

    zurück zur Übersicht ......
     



    Klasse 1.3 (explosive Stoffe / Unterklasse 1.3)



    Grundsätzliche, persönliche Ausrüstung für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung :

  • eine Warnweste (nach Norm EN 471)
  • ein tragbares Beleuchtungsgerät (ohne metallische Oberfläche, ggf. EX-Schutz)
  • ein Paar Schutzhandschuhe
  • eine Augenschutzausrüstung (z.B. Schutzbrille)
  • zusätzlich :
  • geeignete Augenspülflüssigkeit


  • Unsere Empfehlung :

  • Handleuchte mit EX-Schutz



  • Die weiterführenden Informationen unter DETAILS...

    zurück zur Übersicht ......
     



    Klasse 1.4 (explosive Stoffe / Unterklasse 1.4)



    Grundsätzliche, persönliche Ausrüstung für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung :

  • eine Warnweste (nach Norm EN 471)
  • ein tragbares Beleuchtungsgerät (ohne metallische Oberfläche, ggf. EX-Schutz)
  • ein Paar Schutzhandschuhe
  • eine Augenschutzausrüstung (z.B. Schutzbrille)


  • Unsere Empfehlung :

  • Handleuchte mit EX-Schutz



  • Die weiterführenden Informationen unter DETAILS...

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    Klasse 1.5 (explosive Stoffe / Unterklasse 1.5)



    Grundsätzliche, persönliche Ausrüstung für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung :

  • eine Warnweste (nach Norm EN 471)
  • ein tragbares Beleuchtungsgerät (ohne metallische Oberfläche, ggf. EX-Schutz)
  • ein Paar Schutzhandschuhe
  • eine Augenschutzausrüstung (z.B. Schutzbrille)


  • Unsere Empfehlung :

  • Handleuchte mit EX-Schutz



  • Die weiterführenden Informationen unter DETAILS...

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    Klasse 1.6 (explosive Stoffe / Unterklasse 1.6)



    Grundsätzliche, persönliche Ausrüstung für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung :

  • eine Warnweste (nach Norm EN 471)
  • ein tragbares Beleuchtungsgerät (ohne metallische Oberfläche, ggf. EX-Schutz)
  • ein Paar Schutzhandschuhe
  • eine Augenschutzausrüstung (z.B. Schutzbrille)


  • Unsere Empfehlung :

  • Handleuchte mit EX-Schutz



  • Die weiterführenden Informationen unter DETAILS...

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    Klasse 2.1 (brennbare Gase)



    Grundsätzliche, persönliche Ausrüstung für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung :

  • eine Warnweste (nach Norm EN 471)
  • ein tragbares Beleuchtungsgerät (ohne metallische Oberfläche, ggf. EX-Schutz)
  • ein Paar Schutzhandschuhe
  • eine Augenschutzausrüstung (z.B. Schutzbrille)



  • Unsere Empfehlung :

  • Handleuchte mit EX-Schutz
  • Lederhandschuhe (bei "tiefkalten" Gasen)



  • Die weiterführenden Informationen unter DETAILS...

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    Klasse 2.2 (nicht brennbare, nicht giftige Gase)



    Grundsätzliche, persönliche Ausrüstung für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung :

  • eine Warnweste (nach Norm EN 471)
  • ein tragbares Beleuchtungsgerät (ohne metallische Oberfläche, ggf. EX-Schutz)
  • ein Paar Schutzhandschuhe
  • eine Augenschutzausrüstung (z.B. Schutzbrille)



  • Unsere Empfehlung :

  • Lederhandschuhe (bei "tiefkalten" Gasen)



  • Die weiterführenden Informationen unter DETAILS...

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    Klasse 2.3 (giftige Gase)



    Grundsätzliche, persönliche Ausrüstung für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung :

  • eine Warnweste (nach Norm EN 471)
  • ein tragbares Beleuchtungsgerät (ohne metallische Oberfläche, ggf. EX-Schutz)
  • ein Paar Schutzhandschuhe
  • eine Augenschutzausrüstung (z.B. Schutzbrille)
  • zusätzlich :
  • geeignete Augenspülflüssigkeit
  • eine Notfallfluchtmaske mit Mehrbereichsfilter (mind. A1B1E1K1-P1)


  • Unsere Empfehlung :

  • Atemschutz-Vollmaske mit ABEK2-HG-P3 Filter
  • (HG-Filter = Schutz gegen Quecksilberdämpfe)
  • Lederhandschuhe (bei "tiefkalten" Gasen)



  • Die weiterführenden Informationen unter DETAILS...

    zurück zur Übersicht ......
     



    Klasse 3 (brennbare Flüssigkeiten)



    Grundsätzliche, persönliche Ausrüstung für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung :

  • eine Warnweste (nach Norm EN 471)
  • ein tragbares Beleuchtungsgerät (ohne metallische Oberfläche, ggf. EX-Schutz)
  • ein Paar Schutzhandschuhe
  • eine Augenschutzausrüstung (z.B. Schutzbrille)
  • zusätzlich :
  • geeignete Augenspülflüssigkeit

    Zusätzlich vorgeschrieben :

  • eine Schaufel / Klappspaten
  • eine Kanalabdeckung
  • ein Auffangbehälter

    Unsere Empfehlung :

  • große Augenspülflasche
  • Schutzstiefel






  • Die weiterführenden Informationen unter DETAILS...

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    Klasse 4.1 (entzündbare, feste Stoffe)



    Grundsätzliche, persönliche Ausrüstung für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung :

  • eine Warnweste (nach Norm EN 471)
  • ein tragbares Beleuchtungsgerät (ohne metallische Oberfläche, ggf. EX-Schutz)
  • ein Paar Schutzhandschuhe
  • eine Augenschutzausrüstung (z.B. Schutzbrille)
  • zusätzlich :
  • geeignete Augenspülflüssigkeit

    Zusätzlich vorgeschrieben :

  • eine Schaufel / Klappspaten
  • eine Kanalabdeckung
  • ein Auffangbehälter

    Unsere Empfehlung :

  • große Augenspülflasche
  • Schutzstiefel



  • Die weiterführenden Informationen unter DETAILS...

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    Klasse 4.2 (selbstentzündliche Stoffe)



    Grundsätzliche, persönliche Ausrüstung für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung :

  • eine Warnweste (nach Norm EN 471)
  • ein tragbares Beleuchtungsgerät (ohne metallische Oberfläche, ggf. EX-Schutz)
  • ein Paar Schutzhandschuhe
  • eine Augenschutzausrüstung (z.B. Schutzbrille)
  • zusätzlich :
  • geeignete Augenspülflüssigkeit


    keine weitere Empfehlungen


    Die weiterführenden Informationen unter DETAILS...

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  • Klasse 4.3 (entwickelt entzündbare Gase bei Wasserberührung)



    Grundsätzliche, persönliche Ausrüstung für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung :

  • eine Warnweste (nach Norm EN 471)
  • ein tragbares Beleuchtungsgerät (ohne metallische Oberfläche, EX-Schutz)
  • ein Paar Schutzhandschuhe
  • eine Augenschutzausrüstung (z.B. Schutzbrille)
  • zusätzlich :
  • geeignete Augenspülflüssigkeit

    Zusätzlich vorgeschrieben :

  • eine Schaufel / Klappspaten
  • eine Kanalabdeckung
  • ein Auffangbehälter

    Unsere Empfehlung :

  • große Augenspülflasche
  • Schutzstiefel




  • Die weiterführenden Informationen unter DETAILS...

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    Klasse 5.1 (Entzündend / oxidierend wirkende Stoffe)



    Grundsätzliche, persönliche Ausrüstung für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung :

  • eine Warnweste (nach Norm EN 471)
  • ein tragbares Beleuchtungsgerät (ohne metallische Oberfläche, ggf. EX-Schutz)
  • ein Paar Schutzhandschuhe
  • eine Augenschutzausrüstung (z.B. Schutzbrille)
  • zusätzlich :
  • geeignete Augenspülflüssigkeit


    keine weitere Empfehlungen



    Die weiterführenden Informationen unter DETAILS...

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  • Klasse 5.2 (organische Peroxide)



    Grundsätzliche, persönliche Ausrüstung für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung :

  • eine Warnweste (nach Norm EN 471)
  • ein tragbares Beleuchtungsgerät (ohne metallische Oberfläche, ggf. EX-Schutz)
  • ein Paar Schutzhandschuhe
  • eine Augenschutzausrüstung (z.B. Schutzbrille)
  • zusätzlich :
  • geeignete Augenspülflüssigkeit


    Unsere Empfehlungen :

  • Handleuchte mit EX-Schutz
  • große Augenspülflasche


  • Die weiterführenden Informationen unter DETAILS...

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    Klasse 6.1 (giftige Stoffe)



    Grundsätzliche, persönliche Ausrüstung für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung :

  • eine Warnweste (nach Norm EN 471)
  • ein tragbares Beleuchtungsgerät (ohne metallische Oberfläche, ggf. EX-Schutz)
  • ein Paar Schutzhandschuhe
  • eine Augenschutzausrüstung (z.B. Schutzbrille)
  • zusätzlich :
  • geeignete Augenspülflüssigkeit
  • eine Notfallfluchtmaske mit Mehrbereichsfilter (mind. A1B1E1K1-P1)


  • Unsere Empfehlung :

  • Atemschutz-Vollmaske mit ABEK2-HG-P3 Filter
  • (HG-Filter = Schutz gegen Quecksilberdämpfe)
  • in schriflicher Weisung nicht gefordert, jedoch sinnvoll : das Umweltschutz-Set


    Die weiterführenden Informationen unter DETAILS...

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  • Klasse 6.2 (ansteckungsgefährliche Stoffe)



    Grundsätzliche, persönliche Ausrüstung für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung :

  • eine Warnweste (nach Norm EN 471)
  • ein tragbares Beleuchtungsgerät (ohne metallische Oberfläche, ggf. EX-Schutz)
  • ein Paar Schutzhandschuhe
  • eine Augenschutzausrüstung (z.B. Schutzbrille)
  • zusätzlich :
  • geeignete Augenspülflüssigkeit


    Unsere Empfehlung :

  • Atemschutz-Vollmaske mit ABEK2-HG-P3 Filter
  • (HG-Filter = Schutz gegen Quecksilberdämpfe)
  • in schriflicher Weisung nicht gefordert, jedoch sinnvoll : das Umweltschutz-Set

    Die weiterführenden Informationen unter DETAILS...

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  • Klasse 7 A (radioaktive Stoffe der Kategorie I)



  • ADR-Ausrüstung ist ab 01.01.2009 erforderlich !
  • Bisher (ADR 2007) war in den schriftlichen Weisungen keine besondere Ausrüstung gefordert..


  • Grundsätzliche, persönliche Ausrüstung für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung :

  • eine Warnweste (nach Norm EN 471)
  • ein tragbares Beleuchtungsgerät (ohne metallische Oberfläche, ggf. EX-Schutz)
  • ein Paar Schutzhandschuhe
  • eine Augenschutzausrüstung (z.B. Schutzbrille)
  • zusätzlich :
  • geeignete Augenspülflüssigkeit


    keine weitere Empfehlungen

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    Fortsetzung der Gefahrgutklassen....
     



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  • Copyright (c) by BERNDT GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG, Hildesheim, Germany

  • Bild und Textmaterial ist Urheberrechtlich geschützt.
  • Verwendung ist nur mit schriftlicher Zustimmung seitens Berndt Gefahrgutausrüstung zulässig !

  • Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer und ggf. Versandkosten, soweit nicht anders angegeben !

  • BERNDT Gefahrgutausrüstung
  • Inhaber Stefan Berndt
  • Osterstraße 21 A
  • D - 31134 Hildesheim
  • Für Rückfragen zu unserem Artikelsortiment : Tel. 0 51 21 / 20 69 69-1 oder Fax 0 51 21 / 20 69 69-2
  • www.gefahrgutshop.de / Ihr Fachausrüster
  • News



    Jetzt : KrWG => A-Tafel
    Neues Gesetz !




    Letztes Update :
    Dienstag, 15.05.2012



    Sie finden unser Vertriebsbüro unter folgender Anschrift :

  • BERNDT
  • GEFAHRGUTAUSRÜSTUNG
  • Inh.: Stefan Berndt
  • Osterstrasse 21 A
  • D-31134 Hildesheim



  • Tel. : 0 51 21 / 20 69 69-1
  • Fax : 0 51 21 / 20 69 69-2
  • vertrieb@gefahrgutshop.de



  • Im MAI nur 59,- !
  • zzgl.Versand




  • A
  • Abfalltafeln
  • Absperrungen
  • ADR-Buch 2011
  • ADR-CD 2011
  • ADR-Koffer
  • Airline-Schienen
  • Alu-Klemmbretter
  • Anhalte-Kellen
  • Anker-Schienen
  • Anti-Rutschmatten
  • ASP-ASF Behälter
  • Atemschutz
  • Auffangwannen
  • Auflade-Löscher
  • Aufroller f.Gurte
  • Augenschutz
  • Ausbildungs-Software
  • Autotransport-Gurte
    B
  • Baustellenfahrzeug
  • Beförderungspapier
  • begrenzte Mengen
  • Bergungsfässer
  • Beschränkung-Tunnel
  • Besen
  • Bindemittel
  • Bodenelemente
  • Bordwandanker
  • Brandschutz
  • Brillen
    C
  • Caravan-Tafel
  • Chemie-Handschuhe
  • Chemie-Overalls
  • Container
  • Containermarkierung
  • Containernetze
    D
  • Dauerdrucklöscher
  • Datenbank
  • Dekra zert. Netze
  • DIN 13 157
  • DIN 13 169
  • Drehscheibe Tunnel
    E
  • Elbtunnel-Warntafel
  • Einweg-Overalls
  • Einweg-Staupolster
  • Erste Hilfe
  • EX-Handleuchten
    F
  • Fachbücher
  • Fahrzeug-Set´s
  • Fahrzeugmarkierung
  • Fahrzeugtransport-Gurte
  • Falt-Kegel
  • Fass-Lagerung
  • Fass-Zangen
  • Feuerlöschgeräte
  • Fettbrand-Löscher
  • Filter
  • Filtermasken
  • Füll-Adapter
    G
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  • Gebotsschilder
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  • Gefahrgutkoffer
  • Gefahrgut-Tafeln
  • Gefahrgut-Navigation
  • Gefahrstofflager
  • Gefahrstoffschränke
  • Gefahrzettel
  • Gehörschutz
  • Geräuschgemindert
  • Gesichtsschutz
  • GHS-Kennzeichnung
  • Gurte
    H
  • Halbmaske
  • Handschutz
  • Handleuchten
  • Heckmarkierungen
  • Helme
  • Hemmschuhe
  • Hinweisschilder
    I
  • IBC-Lagerstation
  • Italien-Tafel
    J
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  • Jockel-Löscher
    K
  • Kanalabdeckung
  • Kantenschutz
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  • Kennzeichnung LQ
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  • Klemmbretter
  • Kohlendioxid-Löscher
  • Koffer
  • Kombiverkehr
  • Krankenliegen
  • KTC-Lagerstation
    L
  • Ladebordwand
  • Ladungssicherung
  • Ladungssich.-Netze
  • Lagercontainer
  • Lärmreduziert
  • Lederschürze
  • Leit-Kegel
  • Literatur
  • Limited Quantities
  • Löscherboxen
  • Löschdecken
  • LTD QTY
  • LQ-Kennzeichnung
    M
  • Magnet-Placards
  • Magnet-Warntafeln
  • Mehrweg-Staupolster
    N
  • Navigations-Systeme
  • Netze Niederzurren
  • Neutrale Warntafeln
  • Notausgangsschilder
  • Nummern-Ziffern
    O
  • Öl-Barrieren
  • Ohrenschützer
  • Overall
    P
  • Parktafeln + Schilder
  • PSA-Schilder
  • Pulver-Löscher
    Q
  • QTY Kennzeichnung
  • Quecksilber-Filter
    R
  • Rangierabstand
  • Regal-Systeme
  • Ruheraumliegen
  • Rundumleuchten
    S
  • Schadstoffarm
  • Schaufel und Besen
  • Schilder PSA
  • Schriftliche Weisung
  • Schuhe
  • Schulbus-Schilder
  • Schutz-Overalls
  • Schwertransport
  • Sicherheitsfässer
  • Sicherungsnetze
  • Software
  • Sonderschilder
  • Spanien-Tafel
  • Sperrbalken
  • Spülflaschen
  • Staupolster
  • Stiefel
    T
  • Teleskopsperrbalken
  • TIR-Schilder
  • Transportbehälter
  • TRbF-Container
  • Trennwand-Netze
  • Tunnelcode-Scheibe
    U
  • Überbreite
  • Überlänge
  • Umweltschutz-Sets
  • Umweltgefährdend
  • UN 3077
  • UN 3082
  • Unterlegkeile
  • Unfallmerkblatt

    V
  • VbF-Container
  • Versand + Lager
  • Verbandkasten
  • Vollmaske
  • Vorspannmeßgerät
    W
  • Wand-Tafeln
  • Warndreieck
  • Warnflaggen
  • Warn-Kegel
  • Warnkleidung
  • Warnlampen
  • Warnschilder
  • Warntafeln
  • Warnwesten
  • WHG-Container
  • Windsäcke
    X / Y
  • X - Ziffer für Tafel

    Z
  • Ziffern für Tafel
  • Zifferntafel
  • Zollschnur
  • Zurrgurte
  • Zurrgurte Autotrans.
  • Zurr-Netze
  • Zurrpunkte
  • Zwischenwandverschl.


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