| selbstaufrichtender Auffangbehälter 15 ltr. faltbar |
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Auffangbehälter für Gefahrguttransporte und Lager
selbst aufrichtender Auffangsack
für Mineralöle und viele Chemikalien
kompakte Faltweise
geringe Einsatzhöhe
Abmessungen : ca 110 x 50 cm
gefaltet : ca. 56 cm x 50 cm x 2 cm
Material : PE 0,2mm
Preisstellung :
zzgl. 7,50 € Versandpauschale (unabhängig von der Bestellmenge)
zzgl. gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Lieferbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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| Umwelt-Notfall-Tonne |
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| Kunststoffbodenelement 150 x 150 x 15 PE-Roste |
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| Vollgummi-Auffangwanne 120 x 80cm |
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Aufsetzabdeckung für EURO-Paletten.
Abmessungen 120 x 80 cm, 8mm stark
Gleitreibwert 0,9 µ
Durch 20mm hohen umlaufenden Rand auch als Tropfschutz einsetzbar.
auch in Sonderausführung (für Säuren/Laugen etc.) auf Anfrage lieferbar !)
Preisstellung :
zzgl. 7,50 € Versandpauschale (unabhängig von der Bestellmenge)
zzgl. gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Lieferbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sie suchen Antirutschmatten ?
weitere Auswahl Ladungssicherung
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NEU : IHR ADR / GGVSEB - AUSRÜSTUNGSKONFIGURATOR :
Jeweils unter den Artikelgruppen können Sie den nächsten Schritt auswählen.
Grundsätzlich bei allen Gefahrgutklassen erforderlich :
1. Unterlegkeile
2. ADR-Koffer
3. Warnzeichen
4. Warntafeln
5. Kennzeichnungen und Gefahrzettel für Versandstück / Fahrzeug
6. Feuerlöschgeräte
7. Beförderungspapiere
Bei Transporten der Klassen 3, 4.1, 4.3, 8 und 9 erforderlich :
Sie sind jetzt hier : ---> 8. Umweltschutz-Ausrüstung
->ADR/GGVSEB 5.4.3 - erforderlich bei Klassen 3, 4.1, 4.3, 8 und 9
->ADR/GGVSEB 5.4.3 - Schaufel + Besen + Auffangbehälter + Kanalabdeckung 1x1m
Für alle Transporte (auch ohne Gefahrgut !) immer erfoderlich :
9. Ladungssicherung
Gut, wenn man auch mal ein Nachschlagewerk hat :
10. Die REGELWERKE
  
Informationen zu Wassergefährdungsklassen : Die allgemeine Verwaltungsvorschrift über wassergefährdende Stoffe (VwVwS) nimmt eine Bewertung wassergefährdender Stoffe vor.
Die Kommission Bewertung wassergefährdender Stoffe (KBwS) beim Bundesumweltministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) schlägt für Stoffe Wassergefährdungsklassen zur Bekanntmachung in der jeweils nächsten Fortschreibung dieser Verwaltungsvorschrift vor.
Die Klassifizierung erfolgt in so genannte Wassergefährdungsklassen (WGK):
WGK 1 schwach wassergefährdend
WGK 2 wassergefährdend
WGK 3 stark wassergefährdend
Die Bewertung erfolgt anhand biologischer Testverfahren und unter Berücksichtigung weiterer Aspekte, wie Bioakkumulation, Kanzerogenität u. a. Sie kann auch vom Hersteller in Form einer Selbsteinstufung erfolgen. Die Wassergefährdungsklasse eines Produktes wird auch im Sicherheitsdatenblatt angegeben.
Die ursprünglich vorhandene WGK 0 (im Allgemeinen nicht wassergefährdend) wurde inzwischen gestrichen. Daher müssen die Anforderungsstrukturen nun entsprechend angepasst werden.
Stoffe der WGK 0 werden daher erst einmal der WGK 1 zugeordnet.
Zur Sicherung der Wasserversorgung werden um vorhandene oder potentielle Wassergewinnungsanlagen (Talsperren, Brunnen) großräumige Schutzzonen angelegt.
In diesen Wasserschutzgebieten ist der Transport gefährlicher Güter und der Umgang (z.B. die Lagerung) mit wassergefährdenden Stoffen verboten oder zumindest stark eingeschränkt.
(Alle Angaben unverbindlich !)
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Bild und Textmaterial ist Urheberrechtlich geschützt.
Verwendung ist nur mit schriftlicher Zustimmung seitens Berndt Gefahrgutausrüstung zulässig !
Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer und ggf. Versandkosten, soweit nicht anders angegeben !
BERNDT Gefahrgutausrüstung
Inhaber Stefan Berndt
Osterstraße 21 A
D - 31134 Hildesheim
Für Rückfragen zu unserem Artikelsortiment : Tel. 0 51 21 / 20 69 69-1 oder Fax 0 51 21 / 20 69 69-2
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