ASR - A1.3 M05 Gebotsschild aus Selbstklebe-Folie / 200mm
ASR A1.3 Tabelle 3 : Durchmesser 200mm für eine Erkennungsweite bis 8 Meter
Schutzschuhe verwenden
nach ASR A1.3 (Arbeitstättenrichtlinie) / ISO 7010
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz
selbstklebendes Folienschild
Durchmesser : 200 mm
Preisstellung :
zzgl. 8,70 € Versandpauschale in BRD (unabhängig von der Bestellmenge)
zzgl. gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Lieferbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schutz-Stiefel DIN 345-2 S5 II "ANTISTATIK"
Schutzstiefel nach DIN EN 345-2 S5 II
antistatisch
Laufsohle öl-, benzin, laugen- und säurenbeständig
durchtrittsichere Stahlzwischensohle
Stahlkappe
Dieser Schutzstiefel erfüllt die Anforderungen der ADR/GGVSEB an "antistatische" Schutzausrüstung
Preisstellung :
zzgl. 8,70 € Versandpauschale in BRD (unabhängig von der Bestellmenge)
zzgl. gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Lieferbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Standardgröße 45
Stiefelgröße 38
Stiefelgröße 39
Stiefelgröße 40
Stiefelgröße 41
Stiefelgröße 42
Stiefelgröße 43
Stiefelgröße 44
Stiefelgröße 46
Stiefelgröße 47
Stiefelgröße 48
Verständlicherweise ist ein Gefahrgut-LKW-Fahrer auf Reisen gern mit bequemen Schuhen oder Sandalen bekleidet.
Es sollte jedoch unbedingt beim Be- und Entladen auf das dann benötigte Sicherheitsschuhwerk zurückgegriffen werden.
Leider wird häufig aus Bequemlichkeitsgründen ohne ausreichenden Fuss-Schutz gehandelt.
Eine abgerutschte EURO-Palette, die auf dem Fuß des Fahrers landet, ist nicht nur schmerzhaft, sondern kann zu erheblichen Verletzungen führen.
Zusätzlich wird durch dieses fahrlässige Verhalten auch der Versicherungsschutz gefährdet.
Seit 2009 sind laut schriftlicher Weisung und ADR/GGVSEB keine Schutzstiefel mehr vorgeschrieben.
Jedoch bleibt der Arbeitgeber in der Pflicht, für entsprechende Sicherheit zu sorgen.
Hierzu gehört u.E. auch, dass den Mitarbeitern z.B. beim Umgang mit Säuren / Laugen ein Schuhwerk zur Verfügung gestellt wird, welches gegen die von den Gefahrgütern ausgehenden Gefahren schützt.
Die teilweise am Ausrüstungsmarkt angebotenen "Stiefelüberzieher" aus PE-Material schützen bestenfalls gegen eine Verschmutzung Ihrer Sonntagsschuhe und sind unseres Ermessens nach absolut “ungeeignet” !
Die Europäische Norm (EN) für Schuhe im gewerblichen Bereich EN354-1 gibt folgende Verwendungsbereiche und Basisanforderungen an :
EN 345-1 S1
Zehenkappe 200 Joules
Einwirkung von Feuchtigkeit nicht zu erwarten
EN 345-1 S2
Zehenkappe 200 Joules
mit Entwicklung von Nässe zu rechen
EN 345-1 S3
Zehenkappe 200 Joules
mit Entwicklung von Nässe zu rechnen
Gefahr des Eintretens in spitze oder scharfe Gegenstände
EN 345-1 S4
Zehenkappe 200 Joules
erhöhte Einwirkung von Flüssigkeiten, Nässe und Schmutz
EN 345-1 S5
Zehenkappe 200 Joules
erhöhte Einwirkung von Flüssigkeiten, Nässe und Schmutz
Gefahr des Eintretens in spitze oder scharfe Gegenstände
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Verwendung ist nur mit schriftlicher Zustimmung seitens Berndt Gefahrgutausrüstung zulässig !
Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer und ggf. Versandkosten, soweit nicht anders angegeben !
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