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NEU : IHR ADR / GGVSEB - AUSRÜSTUNGSKONFIGURATOR :
Jeweils unter den Artikelgruppen können Sie den nächsten Schritt auswählen.
Grundsätzlich bei allen Gefahrgutklassen erforderlich :
1. Unterlegkeile
2. ADR-Koffer
3. Warnzeichen
4. Warntafeln
5. Kennzeichnungen und Gefahrzettel für Versandstück / Fahrzeug
6. Feuerlöschgeräte
7. Beförderungspapiere
Bei Transporten der Klassen 3, 4.1, 4.3, 8 und 9 erforderlich :
8. Umweltschutz-Ausrüstung
Für alle Transporte (auch ohne Gefahrgut !) immer erfoderlich :
Sie sind jetzt hier : ---> 9. Ladungssicherung
->StVO §22 Absatz 1 : so verstauen+sichern, dass bei Vollbremsung Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, und und....
->ADR/GGVSEB 7.5.7 ff - Definiton LADUNGSSICHERUNG / Handling Versandstücke...
Gut, wenn man auch mal ein Nachschlagewerk hat :
10. Die REGELWERKE
  
Hier finden Sie weiterführende Informationen zur Ladungssicherung :
(separate Fenster)
Top-Thema Ladungssicherung in der Praxis
Allgemeine Infos zum Thema Zurrgurte
Infos zu Ablegereife von Zurrgurten
Ladungssicherungs-Leitfaden der BGL / BGF
  
Die BASF - Coatings hat auf den Gefahrgut-Tage WEST am 04. / 05.12.2008 Ihr Ladungssicherungskonzept vorgestellt.
Hier wurden die Anforderungen der BASF an Ladungssicherung exakt formuliert.
LADUNGSSICHERUNGSKONZEPT BASF als PDF-Datei hier klicken....
Anforderungen :
Planenfahrzeuge :
4 Klemmbretter (Zwischenwandverschlüsse)
17 Spanngurte 2000 daN
60 Antirutschmatten-Pads 20x30 cm / 8-10mm
Curtainsider :
4 Klemmbretter (Zwischenwandverschlüsse)
17 Spanngurte 2000 daN
60 Antirutschmatten-Pads 20x30 cm / 8-10mm
Kofferfahrzeuge :
4 Klemmbalken / Teleskop-Sperrbalken
keine Zurrgurte
60 Antirutschmatten-Pads 20x30 cm / 8-10mm
  
Formulierung zum Thema Ladungssicherung in der StVO !
Seit 01.01.2006 :
§22 StVO Absatz 1
"Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können.
Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten...."
ADR/GGVSEB 2011 Kapitel 7.5.7.1 :
Definition des Begriffs "Ladungssicherung" definiert...
Handling von "Versandstücken" definiert (neues Kapitel 7.5.7.2)
Be- und Entladevorschriften (Kapitel 7.5.7.3 ff)
Wir empfehlen die Lektüre der ADR/GGVSEB 2011 ! (unter Rubrik LITERATUR und SOFTWARE) |
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