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Schriftliche Weisungen / Unfallmerkblätter 2011

Weisung 2011

www.gefahrgutshop.de

Ab dem 01.07.2011 sind je Beförderungseinheit die schriftlichen Weisungen nach ADR 2011 mitzuführen. Dadurch ergeben sich auch Änderungen in Bezug auf die mitzuführende Ausrüstung.

Bereits seit dem 01.07.2009 muss der Beförderer und nicht mehr der Absender die Weisungen bereitstellen !

Die Inhalte der schriftlichen Weisungen ab 01.01.2011    (Version 2011-2)

Ab dem 01.07.2011 (Übergangsfrist endetet am 30.06.2011) sind je Beförderungseinheit die schriftlichen Weisungen nach ADR 2011 mitzuführen. Es wurden Änderungen vorgenommen. So sind auf der Seite 4 nun auch die “Kennzeichnung für umweltgefährdene Stoffe” und “Erwärmte Stoffe” zu finden :

Weisungen Datenstand 01-2011

NEU ab 01.01.2011

ADR 2011 - Seite 1 ADR 2011 - Seite 2 ADR 2011 - Seite 3 ADR 2011 - Seite 4

Gem. Abschnitt 5.4.3.4 sind die schriftlichen Weisungen 4seitig und farbig darzustellen.

Laut Abschnitt 5.4.3.1 sind die Weisungen in der “Kabine der Fahrzeugbesatzungan “leicht zugänglicher Stelle” aufzubewahren.

Die Weisungen sind vom Beförderer vor Antritt der Fahrt der Fahrzeugbesatzung in einer Sprache (in Sprachen) bereitzustellen, die jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung versteht.

Der Beförderer hat darauf zu achten, das die Weisungen verstanden werden und die Fahrzeugbesatzung in der Lage ist, die Weisungen richtig anzuwenden.

Vor Antritt der Fahrt müssen sich die Mitglieder der Fahrzeugbesatzung selbst über die geladenen gefährlichen Güter informieren und die schriftlichen Weisungen wegen der bei einem Unfall oder Notfall zu ergreifenden Massnahmen einsehen.

hier finden Sie die Ausrüstung nach schriftlicher Weisung.....

hier finden Sie eine Downloadmöglichkeit für schriftliche Weisungen

Weisungen Datenstand 06-2009

gültig bis 31.07.2011

Seite 102 Seite 402
Seite 302
Seite 202

Wir liefern grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Versionen !

Weisungen Datenstand 2011 lieferbar in folgenden Sprachausgaben :

  • DEUTSCH
  • ENGLISCH
  • FRANZÖSISCH
  • und weiteren Sprachen....

Alle Daten mit freundlicher Genehmigung des Bundesamtes für Güterverkehr