Warnleuchten

Warnleuchten, Warnblinkleuchten und Warnzeichen

Zusätzlich zum Warndreieck nach Straßenverkehrszulassungsverordnung StVZO § 53 a 1) wird für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 to die Mitführung einer Warnleuchte gefordert.

 

 

 

StVZO als PDF-Datei


Warnleuchten müssen tragbar, standsicher und so beschaffen sein, daß sie bei Gebrauch auf ausreichende Entfernung erkennbar sind.

Warnleuchten müssen gelbes Blinklicht abstrahlen, von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängig sein und eine ausreichende Brenndauer haben.

Die Warneinrichtungen müssen in betriebsfertigem Zustand sein. 

Prüfzeichen bei Warnblinkleuchten

ADR-Zulassung ??

Häufig wird von einer "ADR-Zulassung" gesprochen. Es gibt jedoch keine bestimmte Zulassung für Warnblinkleuchten im Gefahrgutrecht !

Gemeint ist hier die "Prüf-Kennzeichnung" nach Fahrzeugteileverordnung.

 

Prüfkennzeichen / Prüfnummer :

In § 22a der StVZO sind die Fahrzeugteile genannt, welche “in einer amtlich genehmigten Bauart” ausgeführt sein müssen. Diese sind nur dann genehmigt, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen versehen sind. Für Warnblinkleuchten gilt hier die “Verordnung über die Prüfung und Kennzeichnung bauartgenehmigungspflichtiger Fahrzeugteile”, kurz Fahrzeugteileverordnung, als verbindlich.

Das Prüfkennzeichen besteht aus einer Wellenlinie von drei Perioden, der erteilten Prüfnummer sowie der Prüfstelle und dem Unterscheidungsbuchstaben der Prüfstelle.

Da für Warndreiecke und Warnblinkleuchten das Lichttechnische Institut der Uni Karlsruhe zuständig ist, finden Sie den Unterscheidungsbuchstaben “K” auf diesen Produkten.

Diese Prüfnummer ist aufgrund des § 3 Abs. 2, i der Fahrzeugteileverordnung nur mit den entsprechenden (Energiequellen) Batterien, welche auf der Rückseite der Warnblinkleuchte angegeben sind, gültig.

Bei Einsatz anderer Stromquellen wie der angegebenen (z.B. “No-Name” Batterien aus dem Baumarkt) erlischt die sogenannte “Bauartgenehmigung”! Die Leuchte ist dann nicht mehr “ordnungsgemäß” und kann von Kontrollbeamten beanstandet werden !

 

Warnleuchten, die mitgeführt werden, ohne daß sie vorgeschrieben sind, dürfen von der Lichtanlage des Fahrzeugs abhängig, im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sein, daß sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können. Sie müssen der Nummer 16 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558) entsprechen.

Warnzeichen nach ADR/GGVSEB 8.1.5

In der ADR/GGVSEB Kapitel 8.1.5 a) wird für eine Beförderungseinheit mit gefährlichen Gütern das Mitführen von

  • zwei selbststehenden Warnzeichen vorgeschrieben.

Als selbststehendes Warnzeichen gelten hierbei:

  • Warndreiecke
  • Warnleuchten
  • Warnkegel
ADR/GGVSE und STVZO aus verschiedener Sichtweise

Mancher Kontrollbeamte betrachtet die Vorschriften aus individueller Sicht und interpretiert hier folgendes:

  • 1 Warnzeichen nach STVZO
  • 2 weitere Warnzeichen nach ADR/GGVSEB

Hier ist die Aussage in der ADR/GGVSEB zwar deutlich.

Es ist aber nicht erkennbar, ob die geforderten Warnzeichen “zusätzlich” zum Warnzeichen nach StVZO benötigt werden oder nicht. Somit ist unklar, ob bei kennzeichnungspflichtigen Transporten 2 oder 3 Warnzeichen mitzuführen sind.

 

Ebenso unschlüssig sind manche Kontrollorgane darüber, ob das “Warnzeichen” paarig sein muss.

So wird im europäischen Ausland wie z.B. Italien / Frankreich von den Kontrollorganen häufig gefordert, das zwei gleiche Warnzeichen nach ADR mit zu führen sind.

 

In Deutschland wird in der StVZO §53 für Fahrzeuge unter 3,5 to zul.Gesamtmasse mindestens ein “Warndreieck” gefordert und über 3,5 to zusätzlich zum Warndreieck eine “Warnblinkleuchte”.

In der Abhängigkeit der jeweiligen zulässigen Gesamtmasse der “Beförderungseinheit bei “kennzeichnungspflichtigem Transport” (d.h. mit aufgeklappter Warntafel) empfehlen wir für internationale Transporte folgende Ausrüstung :

  • bis 3,5 to mindestens 2 Warndreiecke
  • ab 3,5 to mindestens 1 Warnblinkleuchte + mindestens 2 Warndreieck

 

Bedenken Sie auch, das Sie in den von uns angebotenen Warnblinkleuchten auch eine Arbeitsleuchte integriert haben, welche bei nächtlichen Pannen extrem nützlich ist!

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